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Neuer Auszahlungsmodus Krankengeld

Verfasst: 23.06.2016, 10:42
von markuswalter
Hallo Zusammen,
gestern habe ich Post von meiner GKV bekommen, mit einen Hinweis zur Änderung der Krankengeldzahlung:

Das Krankengeld wird zukünftig bis zum Tag der ärztlichen Feststellung der AU gezahlt. Bis zu diesem Tag kann Ihr Arzt die AU zweifelsfrei beurteilen. Bei der weiteren Dauer der AU dagegen handelt es sich zunächst immer nur um eine Prognose.

Wie soll das in Zukunft funktionieren, ich weiss das die PKV das so handhabt aber bei Krankengeld durch die GKV handelt es sich um eine Grundsicherung, die ich durch so eine "Praxis" nicht mehr gegeben ist, mit dieser "Praxis" muss man ja täglich den krankschreibenden Arzt aufsuchen..

Ist dieses Vorgehen SGB konform? Im Internet habe ich gesehen das das eine große Online GKV ebenfalls so macht.

Wie soll man da in Zukunft pünktlich seine Miete ect. zahlen?

Danke für die Hilfe!!

Verfasst: 23.06.2016, 11:57
von GerneKrankenVersichert
Mich wundert es, dass es Kassen gibt, die es anders handhaben. Bei meinem Arbeitgeber und den meisten anderen Kassen (wenn man die Forenbeiträge hier liest) wird ebenfalls nur bis zum Tag der ärztlichen Feststellung gezahlt.

Probleme kann ein Wechsel im laufenden Krankengeldfall mit sich bringen. Da würde ich mir zunächst wöchentlich eine Bescheinigung ausstellen lassen. Ansonsten sehe ich in dieser Zahlungsweise kein großes Problem, außer Beamten fällt mir gerade keine Berufsgruppe ein, die ihr Gehalt im voraus und nicht im nachhinein (oder am 15.) erhält.

Mit Grundsicherung hat das Krankengeld nichts zu tun. Es ist eine Entgeltersatzleistung, die sich am vorherigen Gehalt und nicht am Bedarf orientiert. Weshalb es auch dazu kommen kann, dass ein Krankengeldbezieher zusätzlich Sozialleistungen beantragen muss.

Verfasst: 23.06.2016, 15:55
von urson
wäre mir neu, wenn sich eine Krankenkasse anders verhalten würde. keine Kasse zahlt Krankengeld für die Zukunft aus. es sei denn sie hat eine Glaskugel, die vorhersagt, dass der Versicherte tatsächlich bis dahin krank sein wird.

schon alleine wegen der schlechten Rückforderbarkeit des Krankengeldes wird keine Kasse Krankengeld für die Zukunft auszahlen.

Verfasst: 23.06.2016, 17:31
von markuswalter
Mir geht es nicht um eine Zahlung in die Zukunft, bisher war es so, das meine Arzt mich z.B. für 3 Monate AU geschrieben hat, dann habe ich immer Pünktlich am 01 eines jeden Monats RÜCKWIRKEND mein Krankengeld bekommen bis zum Ende der AU oder einer weiteren AU durch den Arzt

Zukünftig zahlt die Krankenkasse nur noch bis zum Tag der Feststellung, als Beispiel: Ich gehe heute zum Arzt , beziehe bereit KG und werde weiter bis zum 01.10 Arbeitsunfähig. D.H die Krankenkasse würde mir nur Krankengeld bis zum 23.06 ( Tag der Feststellung) zahlen, für die Restlichen 7 Tage müsste ich dann am 30.06 erneut zum Arzt dann würde ich die 7 Tage ausgezahlt bekommen.

Das es kein Geld im Vorraus gibt ist völlig klar, darum geht es auch nicht.

Für den Monat 07/16 müsste ich dann, trotz bestehender AU, eine erneute AU vorlegen, da immer nur bis zum Tag der Feststellung gezahlt wird

Verfasst: 23.06.2016, 19:35
von Anton Butz
markuswalter hat geschrieben: Dass es kein Geld im Voraus gibt ist völlig klar
Echt?
Mit welcher rechtlichen Begründung?
Ich sehe das anders.

.

Verfasst: 23.06.2016, 19:50
von urson
markuswalter hat geschrieben:bisher war es so, das meine Arzt mich z.B. für 3 Monate AU geschrieben hat
für die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind die AU-Richtlinien anzuwenden.

darin ist geregelt, dass eine AU nicht mehr als 4 Wochen in die Zukunft liegt darf. §5 Nr. 4

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-11 ... -03-17.pdf

Verfasst: 23.06.2016, 20:18
von markuswalter
Entschuldigung ich glaube wir weichen vom Thema ab, mir geht es nicht um AU Dauer und eine Prognoseempfehlung aus § 5 Nr. 4, mir geht es einzig und alleine um die Änderung der "Spielregeln" meiner Krankenkasse, bei der letzten AU Bescheinigung wurde ohne mit der Wimper zu zucken ein AU Zeitraum vom rund 5 Monaten( auf einer einzigen AU) gezahlt.

Ich bin Langzeiterkrankt mit einer ganz klaren Diagnose die diese Zeiträume Rechtfertigt sonst würde mein Arzt mir diese Dauer auch nicht attestieren. Bei dieser Erkrankung muss ich nicht einmal die Woche zum Arzt.

Verfasst: 23.06.2016, 20:19
von markuswalter
Das was Urson hier reingesetzt hat ist eine Richlinie also eine Empfehlung nicht mehr und nicht weniger

Verfasst: 23.06.2016, 21:19
von GerneKrankenVersichert
markuswalter hat geschrieben:Das was Urson hier reingesetzt hat ist eine Richlinie also eine Empfehlung nicht mehr und nicht weniger
Naja. Es ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, an die sich die beteiligten Stellen halten müssen. Wäre es eine Empfehlung, würde auch Empfehlung statt Richtlinie drüber stehen.

Bis zum 31.12.2015 hatten die Kassen individuelle Auszahlungsscheine und wenn deine Kasse auf diesen Schein drei Monate lang gezahlt hat, gut. Seit dem 01.01.2016 wird die Auszahlung jedoch über die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geregelt. Und auf der darf nunmal die Arbeitsunfähigkeit höchstens einen Monat im voraus bescheinigt werden.

Wenn nun deine Krankenkasse diese Änderung zum Anlass genommen hat, ihr Verfahren auf den Prüfstand zu stellen und zu dem Entschluss gelangt ist, wie 99 % der übrigen Kasse nur noch bis zum Tag der ärztlichen Feststellung zu zahlen, dann ist das nunmal so. Ich wüsste nicht, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage man die Kasse dazu verpflichten kann, auf eine voraussichtlich festgestellte (also nicht endgültig wie bei einer Endbescheinigung) Arbeitsunfähigkeit hin Krankengeld zu zahlen.

Vielleicht bist du ja der von Anton Butz schon lange verzweifelt gesuchte atypische Krankengeld"fall", der laut BSG eine Dauerkrankschreibung möglich macht. In dem Fall empfehle ich, dies bei der Krankenkasse mit einem entsprechenden Attest des Arztes zu beantragen.

Verfasst: 23.06.2016, 21:38
von markuswalter
Ok damit kann ich jetzt was Anfangen, allerdings war es bei meiner Krankenkasse im Februar nocht nicht so und es hat keiner einen Einwand gehabt bei einer AU Dauer von über 5 Monaten, wenn das jetzt neu und gängige Praxis ist, muss man es wohl so hinnehmen.

Danke für die Hilfe!

Verfasst: 24.06.2016, 12:08
von Czauderna
Hallo,
auch ich kenne es nicht anders, dass Krankengeld nur bis zu dem Tag (rückwirkend) ausgezahlt wurde und wird, an dem der Arzt die AU-Bescheiniigung/Krankengeldauszahlschein ausgestellt hat - das hat nichts damit zu tun, bis wann auf dem jeweiligen Dokument die AU für die Zukunft angenommen oder auch festgestellt wird. Ich kenne nur dann eine Ausnahme, wenn z.B. der Arzt an einem Freitag bestätugt, dass die AU am Sonntag endet - dann haben wir natürlich auf diesen Schein hin auch für die Zukunft (2 Tage) Krankengeld ausgezahlt.
Gruss
Czauderna