Guten Tag,
dieses Thema brennt mir sozusagen auf den Nägeln.
Mein Partner war von März 2010 – Februar 2012 arbeitslos. Hat sich aber nicht arbeitslos gemeldet. Hat versucht so über die Zeit zukommen was aber nicht wirklich geklappt hat.
In der Zeit war er Pflichtversichert bei der BKK Deutschland ( meine ich heißt sie ) versichert. Hat sich dort aber nicht abgemeldet und somit sind ca. EURO 4.000,00 Versicherungsbeiträge in der Zeit aufgelaufen die ihn jetzt eingeholt haben.
Seit März 2012 arbeitet er wieder als Altenpfleger. Alles hat seine Ordnung. Der Arbeitgeber führt die Beiträge seit Beginn Ordnungsgemäß ab. Mit der BKK soll jetzt eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden.
Jetzt meine Frage. Erhält mein Partner, obwohl die Rückstände noch nicht bezahlt sind aber die laufenden Versicherungsbeiträge seit 2012 gezahlt werden seine Versicherungskarte? Oder ist nur eine Notfallbehandlung möglich?
Über freundliche Auskünfte freue ich mich.
Alte offene Beiträge
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn sich die Kasse auf eine Ratenzahlung einlässt dann besteht weiterhin der uneingeschränkte Leistungsanspruch - wenn nicht, oder wenn die Ratenzahlungen nicht eingehalten werden, dann wird nur die Notfallbehandlung gezahlt - das muss aber vorher von der Kasse schriftlich mitgeteilt werden.
Gruss
Czauderna
wenn sich die Kasse auf eine Ratenzahlung einlässt dann besteht weiterhin der uneingeschränkte Leistungsanspruch - wenn nicht, oder wenn die Ratenzahlungen nicht eingehalten werden, dann wird nur die Notfallbehandlung gezahlt - das muss aber vorher von der Kasse schriftlich mitgeteilt werden.
Gruss
Czauderna