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Was tun, wenn die PKV Beiträge als Rentner zu hoch sind
Verfasst: 15.06.2016, 14:51
von Liza
Hallo Ihr Lieben,
folgende Situation, die mir eben von meiner Nachbarin geschildert wurde:
Sie ist Rentnerin, hatte über Jahre bei kleiner Rente aber ein recht gutes Auskommen, da sie Geld angelegt hatte, das jetzt aber keinerlei Rendite mehr abwirft. Die Investements sind inzwischen Bestandteil von zwei Inso-Verfahren der Investmentgesellschaften, da ist bis auf weiteres auf nichts zu hoffen.
Die Dame istr privatversichert, kann nun aber die hohen monatlichen Raten nicht mehr zahlen.
Es existiert eine Krebserkrankung und ein Diabetes Typ I.
Zwei Monatsraten sind inzwischen aufgelaufen, die Versicherung teilt mit, nur in absoluten Notfällen noch zu leisten.
Sehr Ihr irgendeine Möglichkeit, sie in die GKV zu bekommen? Sie überlegt gerade, ob Sie sich einen Nebenjob sucht, Schreibarbeiten, und sich auf Basis eines Midi-Job anstellen lässt, um etwas flüssiger zu werden. Ich weiss aber nicht, ob das ihre Lage in Sachen Krankenkasse verbessern würde, und so so einen Anspruch erwerben würde, zurück in die GKV zu kommen... ?
Ich kann dazu sehr wenig sagen, ich selbst gehe an das Thema aber aus der Perspektive eines Menschen ran, der nicht jetzt sofort den moralischen Zeigefinger hebt, sondern die Not sieht, die aus falschen Entscheidungen früherer Jahre resultiert.
Für mich stehen 2 Fragen im Mittelpunkt?
1. Gibt es Hoffnung, sie aus der PKV raus in die GKV zu bringen?
Wenn ja, wie?
2. Was passiert, wenn sie dauerhaft die PKV-Raten nicht bezahlen kann? (ca. 650 EUR monatl. bei 1.500 EUR SB)
Ich hoffe, Ihr habt einen Rat.
LG; Liza
Verfasst: 15.06.2016, 16:24
von urson
ab dem 55. Lebensjahr gibt es kein zurück in die GKV. selbst wenn sie wieder arbeiten gehen würde.
sie muss in der PKV bleiben.
Verfasst: 16.06.2016, 05:51
von Lighthouse
Moin, Moin Liza,
sie muss den Tarif in der PKV umstellen und hat dann die gleichen Beiträge, wie in der GKV. Allerdings natürlich auch nicht mehr die Vorteile der PKV.
LG Rolf
Verfasst: 16.06.2016, 07:23
von Czauderna
Lighthouse hat geschrieben:Moin, Moin Liza,
sie muss den Tarif in der PKV umstellen und hat dann die gleichen Beiträge, wie in der GKV. Allerdings natürlich auch nicht mehr die Vorteile der PKV.
LG Rolf
Hallo,
echt ? - wenn sie in der GKV entsprechend Ihrer Rente (andere Einnahmen hat sie offenbar nicht mehr) eingestuft würde, dann wären das im besten Falle mtl. ca. 150,00 € an Beitrag.
In der PKV geht es aber nicht nach dem Einkommen - wenn ich dich aber richtig verstanden habe meinst du, dass in der PKV der gleiche Beitrag wie in der GKV möglich wäre ?. Also, ich habe gelesen und gehört, dass der Basis-Beitrag in der PKV in etwa dem Höchstbeitrag in der GKV entspricht - liege ich da falsch ?.
Gruss
Czauderna
Beiträge zum Sozialtarif in der PKV
Verfasst: 16.06.2016, 07:57
von Lighthouse
[b]Moin, Moin Czauderna,
es war dumm von der Frau sich nicht sofort bei der PKV gemeldet zu haben um ihre persönliche Situation zu klären. In einem habe ich mich falsch ausgedrückt. Sie erreicht nicht den gleichen Beitragssatz, wie in der GKV aber einen erheblichen Vorteil gegenüber ihrer bisherigen Einstufung.
Dann wäre sicherlich noch der Weg der das Sozialamt zu klären. Zu prüfen wäre, wie ihre wirkliche Einnahmesituation ist.
Bitte lies selber:
[/b]
Beiträge des Basistarifes
Die Prämien im Basistarif dürfen maximal so hoch sein, wie der Höchstbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen. Für Versicherte mit einem geringen Einkommen wäre der Beitrag aber kaum bezahlbar, denn er liegt derzeit bei rund 560 EUR monatlich ab einem Alter von 21 Jahren.
Die Beitragsspanne reicht jedoch von etwa 226 EUR (für Kinder unter 16 Jahren) bis rund 275 EUR (für Personen von 16 bis 20 Jahre). Nach dem 21. Geburtstag wird es sogar richtig teuer, wie oben schon genannt.
Zuschüsse zum Basistarif
[b]Sollte durch diese hohe Prämie nachweislich eine Hilfebedürftigkeit im Sinne es Sozialgesetzbuches entstehen, kann die zu zahlende Prämie auf die Hälfte sinken.
Wenn selbst nach der Halbierung der Beiträge noch immer eine Hilfebedürftigkeit vorliegt, beteiligt sich der zuständige Sozialversicherungsträger mit derzeit maximal 125 EUR pro Monat an dem Beitrag.[/b]
Prämiensenkung durch Selbstbeteiligung
Jeder Versicherte kann den Basistarif auch mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro abschließen. Solch eine Selbstbeteiligung senkt die Prämie deutlich. Zudem kann der Selbstbehalt nach Bedarf beliebig oft gesenkt oder erhöht werden.
Verfasst: 16.06.2016, 10:42
von Rossi
Nun ja, es gibt sehrwohl wieder einen Weg um in die GKV zu kommen.
Zitat von urson:
ab dem 55. Lebensjahr gibt es kein zurück in die GKV. selbst wenn sie wieder arbeiten gehen würde.
sie muss in der PKV bleiben.
Die Aussage passt nicht!
Wenn die Nachbarin schon mehr als 2,5 Jahre Rentnerin ist (also nicht mehr hauptberuflich selbständig), dann würde ein Midi-Job Versicherungspflicht in der GKV auslösen. Wenn Sie dort dann nur bspw. 3 Monate arbeitet, dann kann sie auch in der GKV verbleiben, da sich die Mitgliedschaft obligatorisch fortsetzt.
Verfasst: 16.06.2016, 11:58
von zeckerlrund
Wie sieht es denn mit einem evtl. zu beantragenden Behindertenausweis aus? Man kann ja hier unsere Geschichte nachlesen, wie es gelungen ist, meinen Mann mit über 70 auf diesem Weg noch in die GKV zu bringen (wofür wir bis heute unendlich dankbar sind).
An die Fragestellerin: innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung des Behindertenausweises kann man wieder in die GKV eintreten. Das Problem dabei ist, es gibt nur noch einige wenige, die so alte Mitglieder aufnehmen.
Es gibt im Forum aber einen Poster, dem diese bekannt sind.
Verfasst: 16.06.2016, 12:39
von Rossi
Für die sog. Schwerbehindertennummer braucht man aber grundsätzlich eine Vorversicherungszeit in der GKV (letzten 5 Jahre min. 3 Jahre), die man allerdings über einen Ehegatten oder Elternteil ableiten kann.
Will heißen, gibt es einen Ehegatten oder ein noch lebendes Elternteil, welches in der GKV versichert ist?!
Verfasst: 18.06.2016, 08:15
von heinrich
und es darf bisher keinen Schwerbehinterausweis geben, der älter als 3 Monate ist.
und dann ist noch eine Altergrenze zu beachten.
Unmöglich ist dieses Beitrittsrecht nicht
Verfasst: 18.06.2016, 15:17
von zeckerlrund
Mein Mann hatte den Schwerbehindertenausweis einige Jahre mit 50% und wurde nach der kompletten Ausheilung einer Krankheit auf 30% heruntergestuft. Einige Jahre später wurde schweres Rheuma diagnostiziert und wir haben die Anhebung auf wiederum 50% beantragt und dies wurde genehmigt.
Zum neuen Ausweis gab es die Broschüre "Die Rechte des Behinderten" und da habe ich den Passus "Übertritt GKV" gefunden. Wir hatten aufgrund der verspäteten Abholung des Ausweises dann nur noch wenige Wochen um eine GKV zu finden. Leider mußte diese auf Druck anderer GKV die Altersgrenze heraufsetzen. Mein Mann war einer der letzten Anwärter die noch aufgenommen wurden.
Aber wie ich schon schrub, einer der Poster hier im Forum weiß doch, welche Kassen eine angehobene Altersgrenze haben.
Und bei einer Krebserkrankung sollte ein Behindertenausweis doch wohl ausgestellt werden?!