Widerspruch gegen Bescheid der KK bzgl. Höhe KG
Moderator: Czauderna
Widerspruch gegen Bescheid der KK bzgl. Höhe KG
Hallo,
ich habe einen Bescheid der Krankenkasse erhalten bzgl. der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes und bin mit der Berechnung nicht einverstanden. Ist es möglich den Widerspruch auch per email einzulegen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
ubis
ich habe einen Bescheid der Krankenkasse erhalten bzgl. der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes und bin mit der Berechnung nicht einverstanden. Ist es möglich den Widerspruch auch per email einzulegen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
ubis
Re: Widerspruch gegen Bescheid der KK bzgl. Höhe KG
Hallo,ubis hat geschrieben:Hallo,
ich habe einen Bescheid der Krankenkasse erhalten bzgl. der Höhe des gesetzlichen Krankengeldes und bin mit der Berechnung nicht einverstanden. Ist es möglich den Widerspruch auch per email einzulegen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
ubis
ja, ist es, und da es sich seitens der Kasse nicht um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, musst du auch keine Widerspruchsfrist von einem Monat beachten.
Gruss
Czauderna
Widerspruch per email
Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe den Widerspruch nun per Email eingelegt.
Allerdings wurde ich am Ende des Schreibens der KK darauf hingewiesen, dass ich den Widerspruch schriftlich innerhalb eines Monats, nach dem ich das Schreiben erhalten habe, einzulegen habe.
Grüße - Ubis
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe den Widerspruch nun per Email eingelegt.
Allerdings wurde ich am Ende des Schreibens der KK darauf hingewiesen, dass ich den Widerspruch schriftlich innerhalb eines Monats, nach dem ich das Schreiben erhalten habe, einzulegen habe.
Grüße - Ubis
Widerspruch bzgl. Höhe des Krankengelds
Hallo Czauderna,
ich gehöre zu den nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten und scheinbar wurde von der KK das Regelentgelt nicht - wie zutreffend -
nach Par. 47 Abs. 4 S. 2 + 3 SGB 5 ermittelt.
Kannst Du mir in diesem Fall helfen?
Ich habe zu meinem Fall auch ein Gemeinsames Rundschreiben der GKK gefunden, wo genau dieser Fall geschildert wird.
Grüße - Ubis
ich gehöre zu den nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten und scheinbar wurde von der KK das Regelentgelt nicht - wie zutreffend -
nach Par. 47 Abs. 4 S. 2 + 3 SGB 5 ermittelt.
Kannst Du mir in diesem Fall helfen?
Ich habe zu meinem Fall auch ein Gemeinsames Rundschreiben der GKK gefunden, wo genau dieser Fall geschildert wird.
Grüße - Ubis
Re: Widerspruch bzgl. Höhe des Krankengelds
Hallo,ubis hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ich gehöre zu den nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten und scheinbar wurde von der KK das Regelentgelt nicht - wie zutreffend -
nach Par. 47 Abs. 4 S. 2 + 3 SGB 5 ermittelt.
Kannst Du mir in diesem Fall helfen?
Ich habe zu meinem Fall auch ein Gemeinsames Rundschreiben der GKK gefunden, wo genau dieser Fall geschildert wird.
Grüße - Ubis
wir helfen hier immer gern - ich persönlich ntürlich auch, allerdings bin ich in Sachen Künstlersozialversicherung nicht up to date. Wenn du aber schon ein Rundschreiben gefunden hast, dass du deinem Fall passt, dann hast du sicher in in deinem Widerspruch darauf hingewiesen ?.
Gruss
Czauderna
Gemeinsames Rundschreiben
Hallo,
ja, ich habe in meinem per email eingelegten Widerspruch bzgl. der Höhe des KG auf das gemeinsame Rundschreiben vom 09.12.2015 zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und des Verletztengeldes verwiesen.
Oder gibt es bereits ein neueres Rundschreiben zu diesem Thema?
Grüße - Ubis
ja, ich habe in meinem per email eingelegten Widerspruch bzgl. der Höhe des KG auf das gemeinsame Rundschreiben vom 09.12.2015 zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und des Verletztengeldes verwiesen.
Oder gibt es bereits ein neueres Rundschreiben zu diesem Thema?
Grüße - Ubis
Gegen einen Bescheid ohne Rechtsbehelf kannst Du innerhalb von 12 Monaten Widerspruch einlegen.
Widerspruch schriftlich, nicht per Mail.
Bei der KSK kenne ich das von früher das die Höhe von der KSK berechnet wird. Die Kasse zahlt nur aus.
Ansonsten solltest Du mal angeben wie berechnet wurde und wie Du es berechnet haben willst.
Widerspruch schriftlich, nicht per Mail.
Bei der KSK kenne ich das von früher das die Höhe von der KSK berechnet wird. Die Kasse zahlt nur aus.
Ansonsten solltest Du mal angeben wie berechnet wurde und wie Du es berechnet haben willst.