Auskunft über Diagnose an andere Stellen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ichselbst
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Auskunft über Diagnose an andere Stellen

Beitrag von ichselbst » 09.06.2016, 20:15

Hallo,

welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden bzw. welche Rechtsgrundlage befähigt die BG Auskunft über Diagnosen (auch nicht-Unfall-bezogen) bei der Krankenkasse zu erfragen? darf die Krankenkasse alle gespeicherten Krankmeldungen an die BG mitteilen, auch wenn sie nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun haben? muss man als Versicherter dafür nicht eigentlich eine Einwilligung dazu unterschreiben?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.06.2016, 22:27

Hallo,
grundsaetzlich darf die Kasse das nicht ohne Einwilligung, allerdings kann es durchaus möglich sein, im Rahmen der Zustaendigkeitsklärung, das solche Daten ausgetauscht werden können ohne das der Betroffene eingebunden werden muss, d.h. Deine Frage kann mit ja und nein beantwortet werden.
Gruß
Czauderna

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 10.06.2016, 10:03

warum dürfen dann aber fallunrelevante Diagnosen weitergegeben werden?

es geht um einen Bänderriss von vor 8 Jahren, und die Kasse teilt der BG mit, dass ich psychosomatische Störungen hatte (und das noch nicht mal zum Unfallzeitpunkt sondern weit vorher und weit danach).

durch diese DiagnoseMitteilung der Kasse, schiebt die BG meine Schmerzen die ich seit dem Riss habe jetzt ab und sagt, dass seien psychosomatische Störungen. diese Störungen haben sich übrigens vor drei Jahren als Fehldiagnose herausgestellt. bei mir wurde einen Erkrankung festgestellt, die nicht psychosomatisch ist. die BG beharrt aber weiter auf ihrem Standpunkt.

Lighthouse
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Beitrag von Lighthouse » 13.06.2016, 06:59

Moin, Moin ichselbst,

um eine Erkrankung beurteilen zu können müssen komplette Unterlagen vorhanden sein. Kommt die BG zu einem Ergebnis, welches Du nicht akzeptierst, dann gibt es die Möglichkeit einer Zweitbegutachtung.

LG Rolf

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 14.06.2016, 12:48

ich glaube, dass ein Widerspruch wenig Chancen hat.
mein Fall wurde vom Durchgangsarzt, von internen Facharzt der BG und dem medizinischen Dienst beurteilt. womit soll ich denn dann noch in einem Widerspruch punkten können?

zumal 8 Jahre eine lange Zeit sind, wie die BG schreibt, und die Schmerzen auch von anderen (Fehl-)Belastungen kommen könnten.

Lighthouse
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Beitrag von Lighthouse » 14.06.2016, 14:34

Hallo ichselbst,

wenn Du selber nicht an den Erfolg glaubst, dann bringt es Dir in der Tat
nichts in den Widerspruch zu gehen.

LG Rolf

broemmel
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Beitrag von broemmel » 14.06.2016, 21:27

Welcher Mediziner hat den gesagt dass fallunrelevante Diagnosen weitergegeben wurden?

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 15.06.2016, 14:39

die stehen in dem Ablehnungsbescheid der BG als Begründung.
diese Diagnose hat die Krankenkasse an die BG mitgeteilt.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 15.06.2016, 16:36

Und welcher Arzt hat Dir jetzt gesagt das der Bescheid falsch ist?

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 15.06.2016, 19:59

na keiner, hab ich ja auch nicht geschrieben.

mir geht es ja darum, dass der BG eine Diagnose von der Kasse mitgeteilt wurde, die die natürlich mit Handkuss genommen haben. psychosomatisch Störungen - da kann man wirklich alles draufschieben, von Magenproblemen, über Schmerzen oder sonst irgendwelche zipperlein.

ich selbst empfinde die Entscheidung, die aus dem Bescheid hervorgeht für unzulänglich geprüft. das er falsch wäre, hab ich nicht geschrieben. kann ich auch nicht beurteilen, ich bin kein Arzt, sondern der Patient.

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