Rückwirkender Krankenkassenwechsel
Verfasst: 30.05.2016, 15:28
Hallo zusammen,
hoffe das dass das richtige Unterforum für mein Anliegen ist.
Ich bin Arbeitgeber und erhalte seit Anfang des Jahres fast monatlich Schreiben diverser Krankenkassen mit der Aufforderung Mitarbeiter rückwirkend umzumelden.
Diese Mitarbeiter haben vor Eintritt die Krankenkasse gewechselt bzw. wollten wechseln und haben bei der alten KK nicht oder nicht fristgerecht gekündigt.
So weit das bestehende Mitarbeiter betrifft, ist das zwar nervig, wird aber umgesetzt.
Mittlerweile habe ich Fälle auf dem Tisch die lange ausgeschiedene Mitarbeiter betreffen.
Aktuell soll ich einen Mitarbeiter ummelden der in den Monaten August und September 2015 bei uns beschäftigt war....
Meine Motivation hier Fälle aus eigentlich abgeschlossenen Jahren wieder aufzufröseln hält sich mehr als in Grenzen.
Zumal theoretisch auch der ein höherer Zusatzbeitrag entstehen kann, auf dem ich sitzen bleibe.
Die Krankenkasse ist der Meinung ich sei zu den Ummeldungen verpflichtet, kann das aber nicht belegen. Der Grund ist, dass es halt so ist.
Kämpft hier jemand mit ähnlichen Konstellationen und weiß auf welcher Grundlage das geschieht bzw. wie lange die Krankenkassen ein Recht auf Rückrechnungen/Ummeldungen bei ausgeschiedenen Mitarbeitern haben?
hoffe das dass das richtige Unterforum für mein Anliegen ist.
Ich bin Arbeitgeber und erhalte seit Anfang des Jahres fast monatlich Schreiben diverser Krankenkassen mit der Aufforderung Mitarbeiter rückwirkend umzumelden.
Diese Mitarbeiter haben vor Eintritt die Krankenkasse gewechselt bzw. wollten wechseln und haben bei der alten KK nicht oder nicht fristgerecht gekündigt.
So weit das bestehende Mitarbeiter betrifft, ist das zwar nervig, wird aber umgesetzt.
Mittlerweile habe ich Fälle auf dem Tisch die lange ausgeschiedene Mitarbeiter betreffen.
Aktuell soll ich einen Mitarbeiter ummelden der in den Monaten August und September 2015 bei uns beschäftigt war....
Meine Motivation hier Fälle aus eigentlich abgeschlossenen Jahren wieder aufzufröseln hält sich mehr als in Grenzen.
Zumal theoretisch auch der ein höherer Zusatzbeitrag entstehen kann, auf dem ich sitzen bleibe.
Die Krankenkasse ist der Meinung ich sei zu den Ummeldungen verpflichtet, kann das aber nicht belegen. Der Grund ist, dass es halt so ist.
Kämpft hier jemand mit ähnlichen Konstellationen und weiß auf welcher Grundlage das geschieht bzw. wie lange die Krankenkassen ein Recht auf Rückrechnungen/Ummeldungen bei ausgeschiedenen Mitarbeitern haben?