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Krankengeld zur Anwendung des §51 SGB V "zwingen"

Verfasst: 25.05.2016, 12:32
von olaf141186
Liebe Experten,

ich bin im Krankengeld und hab in dem letzten MDK-Gutachten gelesen, dass §51 SGB V demnächst in Erwägung gezogen werden könnte.

Wie kann ich meine Krankenkasse dazu bringen, dass hier ganz schnell die Aufforderung nach §51 SGB V von Seiten der Krankenkasse kommt?

Ich bzw. mein Arzt wollen hier nicht selber die Initiative ergreifen.

Danke für Eure Mithilfe

Verfasst: 25.05.2016, 14:12
von broemmel
Die Voraussetzungen liegen doch noch nicht vor.

Die Kasse kannst Du also nicht zwingen.

Wenn Du meinst eine EM liegt bei Dir vor kannst Du einen Rentenantrag stellen.

Und Dein Arzt drückt sich vor irgendwas. Es gibt für ihn keinen Grund nicht für DICH aktiv zu werden.

Den Sinn warum ihr nicht aktiv werden wollt erschließt sich mir absolut nicht.

Verfasst: 25.05.2016, 14:41
von Czauderna
Hallo,
die Kasse wird dich sowieso nicht zu einer Rentenantragstellung auffordern sondern "nur" zu einem Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen, aber um den zu stellen, dazu musst du nicht auf die Kasse warten, das kannst du auch von dir aus machen.
Gruss
Czauderna