Krankengeld zur Anwendung des §51 SGB V "zwingen"
Verfasst: 25.05.2016, 12:32
Liebe Experten,
ich bin im Krankengeld und hab in dem letzten MDK-Gutachten gelesen, dass §51 SGB V demnächst in Erwägung gezogen werden könnte.
Wie kann ich meine Krankenkasse dazu bringen, dass hier ganz schnell die Aufforderung nach §51 SGB V von Seiten der Krankenkasse kommt?
Ich bzw. mein Arzt wollen hier nicht selber die Initiative ergreifen.
Danke für Eure Mithilfe
ich bin im Krankengeld und hab in dem letzten MDK-Gutachten gelesen, dass §51 SGB V demnächst in Erwägung gezogen werden könnte.
Wie kann ich meine Krankenkasse dazu bringen, dass hier ganz schnell die Aufforderung nach §51 SGB V von Seiten der Krankenkasse kommt?
Ich bzw. mein Arzt wollen hier nicht selber die Initiative ergreifen.
Danke für Eure Mithilfe