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Krankengeldverweigerung
Verfasst: 29.04.2016, 12:25
von Himmel Arsch und Zwirn
Hallo, meine Krankenkasse verweigert Krankengeldzahlung. Ich bin am 20.01.16 ausgesteuert worden, war dann arbeitslos gemeldet, seit 15.3.16 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dann wurde ich leider erneut krank, mit einer gänzlich anderen Krankheit, welche auch durch einen Facharzt festgestellt wurde. Nun verweigert die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.
Es handelt sich hier ja nicht durch eine hinzugetretene Krankheit während der letzten AU, sondern wie schon gesagt um eine neue Erkrankung. Was tun?
Verfasst: 29.04.2016, 13:00
von Czauderna
Hallo, wenn es sich tatsächlich um eine gänzlich andere Erkrankung handelt - mit welcher Begründung hat denn dann die Kasse eine Krankengeldzahlung verweigert ??.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.04.2016, 13:47
von broemmel
Steht die neue Erkrankung im ursächlichen Zusammenhang mit der vorherigen Erkrankung?
Verfasst: 29.04.2016, 20:08
von Himmel Arsch und Zwirn
Czauderna hat geschrieben:Hallo, wenn es sich tatsächlich um eine gänzlich andere Erkrankung handelt - mit welcher Begründung hat denn dann die Kasse eine Krankengeldzahlung verweigert ??.
Gruss
Czauderna
Angeblich handelt es sich um eine hinzugetretene Krankheit und sie glauben nicht, dass die alte Erkrankung beendet ist. Bin aber arbeitslos gemeldet gewesen und habe wie gesagt wieder Vollzeit gearbeitet. Meines Wissens handelt es sich nur um eine hinzugetretene Erkrankung, wenn diese während der der letzten AU eingetreten wäre. Ich nehme an die wollen mich nur abwimmeln.
Verfasst: 30.04.2016, 13:06
von Czauderna
Hallo,
glauben und annehmen heistt nichts wissen. Also, die Kasse muss beweisen können, dass es sich um eine hinzugetretene Erkrankung handelt, d.h. sie muss einen ärztlichen Beleg dafür haben, dass die alte Erkrankung noch besteht und nicht nur behandlungsbedürftig ist sondern auch grundsätzlich die Arbeitsunfähigkeit mitverursacht hat.
Also, die Kasse glaubt, das geht nicht - sie muss es belegen können.
Du vermutetest - das darfst du gerne, aber das mit dem abwimmeln ist kein Fakt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.04.2016, 15:52
von GerneKrankenVersichert
Natürlich prüft die Kasse diese Fälle ganz genau.
Zuerst ist der Versicherte so krank, dass er bis zur Leistungsunterbrechung am 20.01.2016 nicht arbeiten kann. Mit der Aussteuerung setzt eine völlig unerwartete Spontanheilung ein, die sogar dazu führt, dass der Versicherte ab 15.03.16 wieder vollschichtig arbeiten kann. Für wie lange? Seit wann besteht erneut Arbeitsunfähigkeit? Wenn es jetzt schon um die Frage der Krankengeldzahlung geht, kann die Arbeitsfähigkeit nicht lange angedauert haben. Da würde ich als Kasse auch genauer hinsehen und anzweifeln, dass überhaupt Arbeitsfähigkeit nach der Leistungsunterbrechung vorlag.
Wie genau die Kasse das nun geprüft hat, können wir von hier aus nicht beurteilen. Fakt ist, dass nicht die Kasse diese Entscheidung treffen kann, sondern nur ein Mediziner. Als erstes würde ich deshalb mal nachfragen, wer das denn nun entschieden hat, falls die Kasse das nicht mitgeteilt hat.
Verfasst: 09.05.2016, 17:12
von Himmel Arsch und Zwirn
Willkürlich ohne Ärztefragebögen ohne deren med. Dienst...einfach abgelehnt. Da ich aber keine Ruhe gegeben habe, haben die nun endlich meine Ärzte angeschrieben und nun wird erst mal geprüft. Ist auch ok..so und auch völlig zu Recht, aber prüfen hätte man auch können ohne erst abzulehnen, mit einer falschen Begründung...in der Hoffnung klappt vielleicht.
Nun hoffe ich das die KK sich nicht noch Wochen Zeit läßt um dies zu bearbeiten. was in den Ärztebögen drin steht ist eindeutig.
Wie lange dürfen die sich eigentlich damit Zeit lassen???
Verfasst: 17.05.2016, 14:49
von Himmel Arsch und Zwirn
Bisher erst mal Danke. Letzte Frage, wie lange hat die Krankenkasse Zeit meinen Widerspruch zu bearbeiten. Unterlagen sind alle vollständig. Gibt es da feste Fristen?
Verfasst: 17.05.2016, 18:58
von D-S-E
Hallo,
die Krankenkasse hat 3 Monate Zeit.
Verfasst: 18.05.2016, 09:36
von Himmel Arsch und Zwirn
Oh...na dann
Danke.