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Kündigungsrecht bei Studien/Arbeit-Übergang?

Verfasst: 25.04.2016, 11:26
von wollewupp
Servus erst einmal,

ich hoffe mir kann der ein oder andere mit meiner etwas komplizierteren Frage weiterhelfen:

Ich bin seit dem ich denken kann bei der AOK versichert, bin im Moment 26 Jahre und war aufgrund meines Studiums bis meinem 25. Lebensjahr dort auch familienversichert.
Familienversichert war ich bis Mitte März 2015. Mein Studium ging bis Ende März 2015 und war deshalb einen halben Monat mit einem Studientarif bei der AOK freiwillig versichert. Ab April 2015 hatte ich jedoch schwere gesundheitliche Probleme und war deshalb durch Hartz4 bei der AOK versichert.
Nun geht es mir etwas besser und ich starte in meine berufliche Zukunft durch. Deshalb werde ich ab Mai meine neue Vollzeitarbeitsstelle antreten und möchte jetzt aber meine Krankenkasse wechseln.

Meine Frage lautet daher:
Geht das überhaupt aufgrund der 18 Monats-Regel? Werden die einzelnen Tarifabschnitte bei der AOK als einzelne Mitgliedschaften gerechnet oder macht das überhaupt kein Unterschied und die 18-Monate-Regel spielt für mich keine Rolle (da seit Kindheit bei der AOK)?


Falls es keine Rolle spielen würde, müsste ich die Krankenkasse jetzt kündigen, die AOK jedoch bei meinem zukünftigen Arbeitgeber noch angeben, dann die Kündigung abwarten, neue Krankenkasse suchen und bei Bestätigung meinem zukünftigen Arbeitgeber in 2-3 Monaten die Mitgliedsschaftsbestätigung für den Wechsel vorlegen. Korrekt?


Bin euch für jede Hilfe dankbar!

Viele Grüße,
wollewupp

Verfasst: 26.04.2016, 08:32
von Christo
Guten Morgen,

also ab dem Moment, ab dem du selbst versichert warst (also nicht familienversichert) läuft deine Bindungsfrist von 18 Monaten, da du mit der Aufnahme deiner freiwilligen Versicherung auch die Möglichkeit gehabt hättest, deine Krankenkassen frei zu wählen.

Wenn also deine freiwillige KV bei der AOK am 31.03.2015 gestartet ist, bist du bis zum 30.09.2016 an die AOK gebunden. Du könntest also zum 30.09.2016 kündigen.

Außer
Wenn die AOK die Beiträge erhöht hat, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Dazu hättest du dann theoretisch auch ein Schreiben von der AOK bekommen müssen. Wobei es da sein kann, dass die Frist für das Sonderkündigungsrecht verstrichen ist.

Ich hoffe, das hilft weiter.

Verfasst: 26.04.2016, 14:25
von urson
ich möchte noch ergänzen, dass die 18 Monate Bindungsfrist erneut anfängt zu laufen, sobald auch nur ein Tag Lücke in deinen Versicherungszeiten hast.

wenn die Anmeldung durch das Jobcenter also nicht zum 1.4. war, sondern erst zum 2.4. oder später, fängt eine Bindungsfrist durch die Lücke erneut an.

Verfasst: 28.04.2016, 21:31
von RHW
Hallo wollewupp,

... und noch eine kleine Ergänzung: es gibt ca. 10 verschiedene AOKn in Deutschland (in NRW auch 2 verschiedene). Wenn aufgrund eines Wohnortwechsels in ein anderes Bundesland oder zwischen Rheinland und Westfalen ein Krankenkassenwechsel erfolgte, beginnt/begann die 18-Monats-Frist erneut. Es gibt nicht die AOK.

Wenn am Tag vor Beginn der neuen Beschäftigung keine andere Stelle die Beiträge zahlt und in dem Monat vor Beschäftigungsbeginn auch keine freiwillige Mitgliedschaft besteht, kann direkt zum Beschäftigungsbeginn die Krankenkasse gewechselt werden (Voraussetzung: Jahresbruttoverdienst liegt unter 56.250 Euro). Wichtig ist, dass der neue Arbeitgeber spätestens 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorliegen hat. § 175 SGB V

Gruß
RHW