frage von hampi67
Verfasst: 21.04.2016, 19:30
gerade 1 Tag steht die Frage drin und wird gesperrt. was soll das denn.
Da gibt es Fragen, die stehen seit Jaaaaahren drin und nix wird gesperrt.
Nach meiner Auffassung besteht mit dem Tag nach der EXMAtrikulation ein Anspruch auf FAMIlienversicherung.
Warum: ganz klar. Er ist nicht mehr Student und die Befreiung (zu Beginn
des Studiums ausgesprochen), die die FAMI während des Studiums (bis Tag EXMA) verhindert endet auch mit dem Tag der EXMA.
Was die Krankenkasse (nach meiner Auffassung irrtümlich) meint, ist
dass bei einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft (hier handelte es
sich ja nicht eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft) bei einer EXMA
mitten im Semester (grooooooßzügigerweise) bis Ende des Semesters fortwirkt.
Rossi: das hat hier nix mit dem 190 ABs 9 zu tun.
Dies ist einem Rundschreiben zu versicherungspflichtige Studenten so beschrieben.
ABER: die dann umgekehrt auf den FAMI-Bereich anzuwenden (zum Nachteil) geht nach meiner festen Auffassung NICHT.
FAZIT: Anspruch auf FAMI besteht ab Tag nach EXMA.
Da gibt es Fragen, die stehen seit Jaaaaahren drin und nix wird gesperrt.
Nach meiner Auffassung besteht mit dem Tag nach der EXMAtrikulation ein Anspruch auf FAMIlienversicherung.
Warum: ganz klar. Er ist nicht mehr Student und die Befreiung (zu Beginn
des Studiums ausgesprochen), die die FAMI während des Studiums (bis Tag EXMA) verhindert endet auch mit dem Tag der EXMA.
Was die Krankenkasse (nach meiner Auffassung irrtümlich) meint, ist
dass bei einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft (hier handelte es
sich ja nicht eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft) bei einer EXMA
mitten im Semester (grooooooßzügigerweise) bis Ende des Semesters fortwirkt.
Rossi: das hat hier nix mit dem 190 ABs 9 zu tun.
Dies ist einem Rundschreiben zu versicherungspflichtige Studenten so beschrieben.
ABER: die dann umgekehrt auf den FAMI-Bereich anzuwenden (zum Nachteil) geht nach meiner festen Auffassung NICHT.
FAZIT: Anspruch auf FAMI besteht ab Tag nach EXMA.