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teilweise arbeitsfähig aus Reha entlassen trotzd Krankengeld

Verfasst: 21.04.2016, 10:12
von MichaelHall
Ich bin chronisch Leukämie Krank und habe eine CLL. Während der Chemotherapie wurde ich vom Arbeitgeber entlassen und bis seit dem Juni 2015 im Krankengeld Bezug. Die Chemo an sich wurde dann im Juli 2015 abgeschlossen, war bis zur Reha aber fortlaufend krank geschrieben!

Ich wurde dann recht früh zur Reha von der KK aufgefordert und nach einigen Hin und Her wegen der Klinik und der Zuständigkeit der Rentenkasse habe ich dann im März / April 2016 eine Rehaklinik 3 Wochen besucht.

In der Reha Klinik sollte ich erst krank entlassen werden, dann wurde ich jedoch arbeitsfähig entlassen, mit der Begründung das es sonst Theater mit der zuständigen KK geben würde (darüber hatte ich hier im Forum schon berichtet). Gesagt getan wurde ich dann dennoch arbeitsfähig entlassen mit der Einschränkung nur für leichte Tätigkeiten ohne Infektionsgefahr und physischer Belastung. Das ich mich als Patient selber noch nicht arbeitsfähig fühle und ich im Abschlussgespräch auch es so kund getan habe, hat die Reha Ärztin nicht interessiert.

Aufgrund auch einiger Tipps hier im Forum bin ich dann am Entlassungstag sofort zu meinen mich behandelnden Hämatologen gegangen und ihr von meinen Problemen erzählt, auch das die Reha Maßnahme nur aus zweitägigen Bäder und Rüttelliegebehandlung bestand und Sport, wo ich feststellen musste das ich körperlich auch mit meiner Kurzatmigkeit noch nicht gesund bin.

Der Witz dieser Renten- Reha Maßnahme war ja, das ich Gründonnerstag in die Klinik musste und die erste Behandlung erst am Tag nach Ostern statt fand, also 5 Tage ohne Behandlung Reha hatte! Wieder zum Thema ....

Mein behandelnde Hämatologin hat mich also weiter krank geschrieben und zwar bis zum 20.05.2016. Dies habe ich auch sofort der zuständigen KK mitgeteilt. Heute bekam ich dann die Mitteilung der KK, das sie leider kein Krankengeld zahlen können weil ich ja als arbeitsfähig entlassen wurde aus der Reha.

Ich zitiere die KK: Diese Entscheidung ist für uns verbindlich. Ohne eine medizinische Begründung für die abweichende Entscheidung können wir kein Krankengeld mehr zahlen...........

Eine medizinische Begründung entsprechend der Arbeitsunfähigkeit haben wir beim behandelnden Arzt angefordert. Sobald die Begründung vorliegt, lassen wir uns die Unterlagen vom MDK bewerten. Wir informieren Sie dann ob weiter Krankengeld bezahlt werden kann. Bitte melden Sie sich umgehend bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit um weiteren Versicherungsschutz zu erhalten.

Als Patient frage ich mich natürlich, wie kann die KK einen Entlassungsbericht von der Reha- Klinik erhalten, ohne meine Zustimmung und ist das rechtens. Da sie ja selber in den Brief schreibe, das sie erst den MDK bezüglich der Krankschreibung einschalten? Ist da nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht verstoßen worden?

Kann die KK erst mal auf Verdacht die Krankengeldzahlung einstellen, und damit Fakten schaffen, den ich bin ja dann auf jeden Fall gezwungen mich heute bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden, was wiederum ja nicht geht weil ich ja eigentlich krank geschrieben bin?

Muss die KK nicht Krankengeld weiterzahlen, zumindest bis der MDK eine Entscheidung fällt ob ich berechtigt weiter krank bin oder nicht (Lächerlich finde ich wenn man Leukämie krank war und eine Chemo hinter sich hat).

An wenn soll ich mich wenden, damit ich weiterhin meine Rechte als Patient gewahrt bekomme?

Was soll ich der KK nun schreiben?

Verfasst: 21.04.2016, 11:02
von GerneKrankenVersichert
Ein Krankenkassenmitarbeiter kann nicht entscheiden, ob Arbeitsfähigkeit vorliegt oder nicht. Wenn eine Rehaklinik nach einer Reha Arbeitsfähigkeit feststellt, kann ein Krankenkassenmitarbeiter nicht einfach entscheiden, dass das Quatsch ist und weiter Krankengeld auszahlen.

Laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien hätte dein Hämatologe die weitere Arbeitsunfähigkeit abweichend vom Entlassungsbericht begründen müssen. Dies hat er nicht getan, deshalb musste die Kasse zunächst die Begründung anfordern und das dauert alles länger.

Die Kasse gibt an, dass sie bei deinem Arzt eine Begründung angefordert hat, nicht, dass sie den Entlassungsbericht angefordert hat.

Die Kasse stellt nicht auf Verdacht die Krankengeldzahlung ein, sondern aufgrund der Beurteilung eines Arztes in der Rehaklinik. Ich kann dir ebenfalls nur raten, dich bei der Arbeitsagentur im Rahmen des in der Reha festgestellten Leistungsvermögens zur Vermittlung zur Verfügung zu stellen.

Der Kasse brauchst du erstmal nichts zu schreiben, da ja noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Auch wenn du datenschutzrechtlich dagegen bist, fände ich es von Vorteil, wenn die Kasse oder MDK den Entlassungsbericht so schnell wie möglich erhält. So wie du es beschreibst, beurteilte die Reha-Klinik deine Arbeitsfähigkeit anhand der Kriterien, ob du leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kannst. Wenn du jedoch in einem anerkannten Ausbildungsberuf gearbeitet hast, müssen dessen Anforderungen für die Beurteilung herangezogen werden. In dem Fall und wenn du diese Tätigkeit nicht ausüben kannst, würde ich auch gemeinsam mit dem Arzt Widerspruch gegen die Beurteilung im Entlassungsbericht einlegen.

Verfasst: 22.04.2016, 13:37
von Czauderna
Hallo,
dazu noch eine allgemeine Ergänzung - grundsätzlich erhält die Kasse keinen Entlassungsbericht sondern einen Entlassungsschein - darauf steht eben nur, dass der Versicherte am xxxxx entlassen wurde und zwar arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Sehr oft ist es auch so, dass dieser Entlassungsschein dem Versicherten von der Reha-Klinik ausgehändigt wird damit dieser ihn seiner Kasse vorlegt.
Gruss
Czauderna