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Fami rückwirkend beenden

Verfasst: 17.04.2016, 01:34
von Joebo
Hallo zusammen, mal ein kleines Gedankenspiel:

KK stellt im lfd Jahr fest, dass die Voraussetzungen für die Famiversicherung wg. Überschreitung der Einkommensgrenze und Vorliegen einer hauptberuflich selbst. Erwerbstätigkeit nicht mehr erfüllt sind. Bei Prüfung der alten turnusmäßigen Abfragen stellt die KK fest, dass die Voraussetzungen schon seit 3 Jahren nicht mehr erfüllt sind. Versicherte hat die Einkünfte auch stets korrekt angegeben. Die KK hat diese jedoch misinterpretiert oder übersehen.

Die Durchführung der Familienversicherung stellt meines Wissens keinen Verwaltungsakt dar sondern ist lediglich eine Statusfeststellung. Demnach müsste meines Erachtens die Fami rückwirkend beendet werden.

Wie seht ihr das? Wie sieht das Ganze beitragstechnisch aus? Kann der Vers. sich auf den Vertrauensschutz berufen= Beiträge absetzen (Vermögensschaden) oder muss der Versicherte doch in den sauren Apfel beißen?

Bin mal auf eure Antworten gespannt. [/list]

Verfasst: 17.04.2016, 09:06
von D-S-E
Meines Erachtens kann der Versicherte dann Widerspruch einlegen, dann müsste dir Kasse es als Vermögensschaden laufen lassen.

Verfasst: 17.04.2016, 11:34
von vikingz
Der Statusfeststellung als solche stimme ich zu, die aber zu einem Verwaltungsakt führt (oder jedenfalls führen kann). Wenn es zur wiederholten Prüfung der Familienversicherung aber keine Bestätigungen gibt, wird man sich schwerlich auf Vertrauensschutz berufen können.

Rein rechtlich wäre der Anspruch meines Erachtens wahrscheinlich rückwirkend zu beenden, je nach dem vorliegenden Schriftwechsel. Ob die jeweilige Kasse das aber durchzieht bzw. wie die Widerspruchsstelle das sehen wird, hängt wohl von der Kasse ab.