Seite 1 von 1
Pflegekind in die PKV
Verfasst: 12.04.2016, 17:14
von BrittaB
Hallo
Wir möchten unseren Pflegesohn gerne in die PKV meines Mannes mit aufnehmen
Ist auch kein Problem
Seitens des Jugendamtes besteht Zweifel , was wäre wenn ?!?
Falls das pflegeverhältnis, warum auch immer, nicht mehr bestehen würde , könnte unser PS wieder in die GKV seiner leiblichen Eltern wechseln ?!?
Laut IKK und DKV ist das kein Problem ! Stimmt das ?!?
Verfasst: 12.04.2016, 19:42
von Czauderna
Hallo,
nein, kein Problem, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also die allgemeinen Voraussetzungen, dann kann das Kind in die Familienversicherung in der GKV.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.04.2016, 13:02
von RHW
Hallo BrittaB,
das ist völlig unproblematisch, wenn alle Voraussetzungen nach § 10 SGB V erfüllt sind.
Probleme könnte es in folgenden Konstellationen geben:
- ein oder beide leibliche Elternteil/e sind in der PKV oder wechseln in die PKV
- wenn das Kind 18 wird, kann es nicht automatisch in die GKV wechseln. Ein Wechsel ist die GKV ist nur möglich, wenn das Kind eine betriebliche Ausbildung oder ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnimmt. Sonst bleibt es weiter in der PKV.
- nach dem 23. bzw. 25. Geburtstag kann es nicht mehr in die Familienversicherung der Eltern wechseln
Wenn das Kind adoptiert wird, entfallen die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern. Eine Familienversicherung ist dann nicht mehr möglich.
Wenn das Kind in diwe PKV wechselt, sollte man diese Punkte genau betrachten:
- Hilfsmittel in dem betreffenden PKV-Tarif?
- GKV-Elternteil hat keinen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§ 45 SGB V)
- Psychotherapie in dem betreffenden PKV-Tarif?
- Kuren/Reha in dem betreffenden PKV-Tarif?
- nur der Versicherungsnehmer kann Leistungen bei der Versicherung beantragen (auch nach dem 18. Geburtstag!). Das kann bei Kindern mit eigener Wohnung, aber ohne eigene Krankenversicherung sehr umständlich sein.
Gruß
RHW