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Familienversicherung / Zinseinkünfte

Verfasst: 11.04.2016, 08:31
von tom.heininger
ist es richtig, das Zinsen nur als Einkommen gelten und so berechnet werden, wenn sie über den Sparerpauschalbetrag liegen ??
D.h. man kann Zinsen bis zu 1.602,- Euro erhalten, ohne das sie als Einkommen gerechnet werden.

Oder gilt der erste Euro Zinsen schon als Einkommen ??

Verfasst: 11.04.2016, 12:18
von RHW
Hallo,

nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV sind bei der Familienversicherung die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts maßgebend. Nach dem Steuerrecht und dem Rundschreiben der Krankenkassen zum Gesamteinkommen ist der Pauschbetrag von den Zinseinnahmen abzuziehen.
Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ab dem 1. Januar 2009 der bisherige Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a EStG a. F. und der bisherige Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG a. F. zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG zusammengefasst. Alleinstehende können einen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,00 EUR, Verheiratete in Höhe von 1.602,00 EUR einkommensmindernd in Abzug bringen. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf

Gruß
RHW