Ei kommensgrenze 415 oder 450 Euro ??
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 06.04.2016, 11:55
Ei kommensgrenze 415 oder 450 Euro ??
Welche Grenze gilt bei geringfügig Beschäftige (Minijob ) und VuV und geringfügigste Selbstständigkeit. ???
415 oder 450 Euro.
Im folgenden Artikel verstehe ich das 415 angesetzt werden??? (Wegen Selbstständigkeit)
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf
415 oder 450 Euro.
Im folgenden Artikel verstehe ich das 415 angesetzt werden??? (Wegen Selbstständigkeit)
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 06.04.2016, 11:55
Auf Seite 4 im Rundschreiben heißt es:.......
Wird eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt, gilt die Einkommensgrenze von
400,00 EUR jedoch nicht, da der Anwendungsbereich der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1
Nr. 5 Halbsatz 3 SGB V bzw. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 3 SGB XI auf geringfügige
Beschäftigungen beschränkt ist.
Somit gilt die Grenze von 415,- sobald eine geringfügigste Selbstständigkeit ausgeübt wird ?? es gilt dan nicht die 450,- Grenze ??
Wird eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt, gilt die Einkommensgrenze von
400,00 EUR jedoch nicht, da der Anwendungsbereich der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1
Nr. 5 Halbsatz 3 SGB V bzw. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 3 SGB XI auf geringfügige
Beschäftigungen beschränkt ist.
Somit gilt die Grenze von 415,- sobald eine geringfügigste Selbstständigkeit ausgeübt wird ?? es gilt dan nicht die 450,- Grenze ??
Gemeint ist in jedem Fall eine geringfügige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber (Par. 8 SGB IV). Dann gilt die Grenze 450€. Eine gerinfügige Selbstständigkeit gibt es nicht, man unterscheidet haupt- und nebenberuflich.
Wenn keine geringfügige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber ausgeübt wird, gilt die Grenze 415,00 €.
Wenn keine geringfügige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber ausgeübt wird, gilt die Grenze 415,00 €.
-
- Beiträge: 20
- Registriert: 06.04.2016, 11:55