Ei kommensgrenze 415 oder 450 Euro ??

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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tom.heininger
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Ei kommensgrenze 415 oder 450 Euro ??

Beitrag von tom.heininger » 10.04.2016, 16:11

Welche Grenze gilt bei geringfügig Beschäftige (Minijob ) und VuV und geringfügigste Selbstständigkeit. ???

415 oder 450 Euro.

Im folgenden Artikel verstehe ich das 415 angesetzt werden??? (Wegen Selbstständigkeit)


https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf

vikingz
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Beitrag von vikingz » 10.04.2016, 16:54

Bei geringfügig Beschäftigten gilt immer die Grenze von 450 Euro.

tom.heininger
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Beitrag von tom.heininger » 11.04.2016, 15:16

Auf Seite 4 im Rundschreiben heißt es:.......
Wird eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt, gilt die Einkommensgrenze von
400,00 EUR jedoch nicht, da der Anwendungsbereich der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1
Nr. 5 Halbsatz 3 SGB V bzw. § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 3 SGB XI auf geringfügige
Beschäftigungen beschränkt ist.


Somit gilt die Grenze von 415,- sobald eine geringfügigste Selbstständigkeit ausgeübt wird ?? es gilt dan nicht die 450,- Grenze ??

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 11.04.2016, 15:50

Gemeint ist in jedem Fall eine geringfügige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber (Par. 8 SGB IV). Dann gilt die Grenze 450€. Eine gerinfügige Selbstständigkeit gibt es nicht, man unterscheidet haupt- und nebenberuflich.

Wenn keine geringfügige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber ausgeübt wird, gilt die Grenze 415,00 €.

tom.heininger
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Beitrag von tom.heininger » 11.04.2016, 18:52

wenn man geringfügige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber (Par. 8 SGB IV) hat UND eine geringfügige Selbstständigkeit ausübt (ca. 2.900,-) Gweinn im Jahr..(alles unter 15 Stunden in der Woche)....

Was gilt dann ???

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 11.04.2016, 19:00

450,00 €.

vikingz
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Beitrag von vikingz » 11.04.2016, 19:01

vikingz hat geschrieben:Bei geringfügig Beschäftigten gilt immer die Grenze von 450 Euro.
...auch wenn sie sonstige Einkünfte erzielen.

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