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Familienversicherung, Einkommensgrenze, negative Mieteinnahm

Verfasst: 10.04.2016, 09:29
von tom.heininger
Wie werden negative Einkommen aus VuV bei der Berechnung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung berücksicht ??
Können die positiven Einkommen gegen gerechnet werden???

Verfasst: 10.04.2016, 11:33
von Czauderna
Hallo,
nein, es können nur gleiche Einkommensarten verrechnet werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.04.2016, 11:42
von vikingz
Das stimmt nicht:

Bei der Feststellung einer Familienversicherung nach § 10 SGB V ist eine Saldierung auch von Einnahmen verschiedener Einkunftsarten zulässig (BSG 26.10.1982 - 3 RK 35/81 und BSG 24.10.1978 - 12 RK 53/76).

Verfasst: 10.04.2016, 11:55
von RHW
Hallo tom.heininger,

positive und negative Einkünfte können seit 2004 bei der Familienversicherung saldiert werden.

2.3 Saldierung von Einkünften
Sofern ab dem 1. Januar 2004 mehrere Einkommensquellen unterschiedlicher Einkunftsarten vorliegen (z. B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen), sind die Summen der Einkünfte der einzelnen Einkunftsquellen zu ermitteln. Die Summe der jeweiligen positiven Einkünfte ist danach durch negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten zu mindern.


Quelle:
https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... kommen.pdf

Gruß
RHW

Verfasst: 10.04.2016, 13:51
von Czauderna
Hallo,
ja natürlich - ich war auf dem falschen Dampfer (Einstufung) - ist doch gut, wenn immer einer aufpasst.
Gruss und danke
Czauderna