GKV-Monatsmeldung?!?
Moderator: Czauderna
GKV-Monatsmeldung?!?
Ein Mitarbeiter war im Sommer 2015 einen Tag sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Krankenkasse verlangt jetzt eine GKV-Monatsmeldung, obwohl die An- und Abmeldung für den einen Beschäftigungstag übermittelt ist und der Kasse vorliegt. Die Krankenkasse schiebt die Schuld auf die Rentenversicherung. Wieso sollte ich jetzt noch eine Monatsmeldung für einen einzigen Beschäftigungstag übermitteln? Ich fühle mich ein wenig veräppelt.
Hallo,
die Krankenkasse kann bei Mehrfachbeschäftigten grds. eine Monatsmeldung anfordern.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__26.html
https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__11b.html
In der DEÜV und dem SGB IV habe ich keine klare Aussage gefunden, dass Meldungen nicht angefordert werden dürfen, wenn der Krankenkasse bereits alle Infos vorliegen. Aber ggf. ist das eine solche Selbstverständlichkeit, dass sie in diesen speziellen Gesetzen nicht angesprochen wird.
Was kann man als Arbeitgeber tun?
- Meldung erstellen
- Gespräch mit dem Leiter der Arbeitgeber-Beitragsabteilung der betreffenden Krankenkasse suchen (ggf. einfließen lassen, dass man von neuen Mitarbeitern oft gefragt wird, welche Krankenkasse man empfehlen könnte und die Erfahrung mit dieser Meldungsgeschichte natürlich Auswirkungen auf die Antwort haben kann)
- die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse (steht im Impressum der Internetseite) fragen, ob die Krankenkasse bereits vorhandene Angaben nochmals anfordern darf
Gruß
RHW
die Krankenkasse kann bei Mehrfachbeschäftigten grds. eine Monatsmeldung anfordern.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__26.html
https://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__11b.html
In der DEÜV und dem SGB IV habe ich keine klare Aussage gefunden, dass Meldungen nicht angefordert werden dürfen, wenn der Krankenkasse bereits alle Infos vorliegen. Aber ggf. ist das eine solche Selbstverständlichkeit, dass sie in diesen speziellen Gesetzen nicht angesprochen wird.
Was kann man als Arbeitgeber tun?
- Meldung erstellen
- Gespräch mit dem Leiter der Arbeitgeber-Beitragsabteilung der betreffenden Krankenkasse suchen (ggf. einfließen lassen, dass man von neuen Mitarbeitern oft gefragt wird, welche Krankenkasse man empfehlen könnte und die Erfahrung mit dieser Meldungsgeschichte natürlich Auswirkungen auf die Antwort haben kann)
- die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse (steht im Impressum der Internetseite) fragen, ob die Krankenkasse bereits vorhandene Angaben nochmals anfordern darf
Gruß
RHW
Ja, auf jeden Fall Verbesserungspotenzial.
Ggf. braucht der Vorgesetzte eine Anregung, was man beim Programm verbessern kann. Oder in den "Gebrauchsanweisungen" zum Programm gibt es Hinweise, wie in solchen Konstellationen die Anforderung einer Monatsmeldung unterdrückt werden kann. Langjährige Mitarbeiter haben da oft mehr Hintergrundkenntnisse.
Ggf. braucht der Vorgesetzte eine Anregung, was man beim Programm verbessern kann. Oder in den "Gebrauchsanweisungen" zum Programm gibt es Hinweise, wie in solchen Konstellationen die Anforderung einer Monatsmeldung unterdrückt werden kann. Langjährige Mitarbeiter haben da oft mehr Hintergrundkenntnisse.