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Verjährung von Beitragsnachforderung

Verfasst: 24.03.2016, 10:21
von Sukolix
Liebe Forenmitglieder,

mich beschäftigt eine Frage zu der ich leider noch keine Antwort gefunden habe. Im Jahre 2011 habe ich mich selbstständig gemacht und bin daraufhin vorläufig bei meiner Krankenkasse eingestuft worden.

Im Jahre 2012 wurden mein Einkommen angefragt und bin daraufhin zum Höchstsatz bis heute eingestuft worden.

Nun wurde ein Steuerbescheid verlangt und daraufhin habe ich nach 5 Jahren (März 2016) einen endgültigen Bescheid erhalten, verbunden mit einer hohen Nachforderung.

Da ich bereits seit 2012 den Höchstsatz bezahle hätte die endgültige Einstufung meines Erachtens schon viel früher erfolgen können. Aber meine Kasse hat bis heute auch bereits 3 mal fusioniert.

Meine entscheidende Frage lautet aber, ob die Nachforderungsansprüche aus 2011 nicht verjährt sind. Der Sachbearbeiter meinte, dass diese aufgrund des vorläufigen Bescheides erst nach 10 Jahren verjähren.

ich würde mich sehr über eine oder mehrere kompetente Antworten freuen.

Vielen Dank.

Verfasst: 24.03.2016, 13:05
von Czauderna
Hallo,
die normale Verjährungsfrist tritt 4 Jahre nach Entstehung ein, d.h. das Jahr 2011 verjährt am 31.12.2015 bzw. am 31.01.2016 - von einer Verlängerung der Verjährung auf 10 Jahre aufgrund einer vorläufigen Einstufung ist mir nichts bekannt - wenn ein anderer Experte dazu etwas schreiben kann, dann her damit.
Gruss
Czauderna