Neues Urteil: Krankengeld = Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

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Anton Butz
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Neues Urteil: Krankengeld = Verwaltungsakt mit Dauerwirkung

Beitrag von Anton Butz » 22.03.2016, 20:48

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Befristung unzulässig

Wieder "Recht"sprechung - Neues Urteil des Sozialgerichts Speyer vom
30.11.2015, S 19 KR 160/15:

Auszug:
Die Klägerin kann die Zahlung von Krankengeld für die streitige Zeit
schon auf Grund der mit Bescheid vom 23.01.2014 verfügten Dauer-
bewilligung beanspruchen. Mit diesem Bescheid hat die Beklagte der
Klägerin Krankengeld für die Zeit ab dem 05.08.2013 in Höhe von 30,61
Euro (brutto) kalendertäglich bewilligt. Diese unbefristete Dauerbewilli-
gung ist bestandskräftig geworden und daher zwischen den Beteiligten
bindend (I.). Sie wurde für die hier streitige Zeit weder zurückgenommen
noch aufgehoben (II.). Die Bewilligungsentscheidung war bis zum Ende
der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin zudem rechtmäßig. Eine wesentliche
Änderung ist in der hier streitigen Zeit nicht eingetreten, da die Klägerin
weiterhin arbeitsunfähig erkrankt war. Auf ärztliche Feststellungen oder
Prognosemitteilungen kam es hingegen nicht an (III.). Der anderslau-
tenden Rechtsprechung des BSG ist nicht zu folgen (IV.). Durch die
Neuregelung des § 46 Satz 2 SGB V mit dem Gesetz zur Stärkung
der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG) mit Wirkung zum
23.07.2015 hat sich diesbezüglich weder für die Zukunft
noch für die Vergangenheit Wesentliches geändert (V.).

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 9286A92FA}

Damit liegt auch Teil II der langjährigen BSG-Verschleierungen per
Urteil offen.

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Rossi
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Beitrag von Rossi » 23.03.2016, 09:11

Nun ja, allerdings erst einmal in der 1. Instanz.

Am besten jetzt mit einer Sprungrevision wieder zum BSG und dann mal sehen.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 24.03.2016, 21:28

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Direkt zum BSG wäre in diesem Fall sicher vorteilhaft!

Vom LSG Rheinland-Pfalz ist "Rechtsprechung" ohnehin
nicht zu erwarten - wie (wohl nicht nur) das letzte Krankengeld-
Urteil von dort zeigt:

http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#79985

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.03.2016, 14:49

Hallo,

"Der anders lautenden Rechtsprechung des BSG ist nicht zu folgen",
ja, dass wäre sicher sehr interessant wenn das BSG damit konfrontiert wird.
Man stelle sich das mal in anderen Bereichen unserer Gesellschaft vor bei denen es Bundesgesetze gibt, z.B. im Rahmen der Strassenverkehrsordnung, in Bayern gilt ab sofort Linksverkehr weil das per Gerichtsbeschluss eines bayerischen Landgerichtes so beschlossen wurde - ich weiß, ein albernes Beispiel - aber im Ernst - wie kann ein Sozialgericht in Speyer reinschreiben, dass die Rechtsprechung des Obersten Sozialgerichtes in Deutschland nicht zu beachten ist (unabhängig vom Inhalt und der Sache) - wie soll das in der Praxis am Ende ausgehen - der Fall kommt vor das BSG. und dort soll das BSG entscheiden ob seine eigene Rechtsprechung zu beachten ist oder nicht -
wie cool ist das denn ?
Dass dir, Anton , dieses Urteil aus Speyer sehr gefällt ist klar, aber darum geht es mir jetzt nicht, sondern um die Frage - wie soll das denn zu einem
Ende kommen - glaubst du wirklich , dass dieses Urteil wirklich reelle Chancen hat ?.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 25.03.2016, 18:41

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Czauderna hat geschrieben: ... wie cool ist das denn ?
Hallo Czauderna,

wer - wie ich - der Meinung ist, dass die BSG-Krankengeld-"Recht"sprechung
mit dem seit vielen Jahren gültigen Sozialrecht absolut unvereinbar ist, findet
nicht die rechtliche Einschätzung des Sozialgerichts Speyer "cool", sondern die
Tatsache, dass das Sozialgericht Speyer nicht - wie fast alle anderen Krankengeld-
Richter - nur "blind" beim BSG abschreibt, sondern Recht anwendet.

Es gibt noch deutlichere Redewendungen:

Bild . Bild

Offenbar soll die "Konstruktions-Recht"sprechung des BSG-Präsidenten-Senates
aus der Zeit bis Ende 2014 jetzt "gestürzt" werden. Was am Ende solcher
"Bewegungen" steht, lässt sich im Voraus kaum einschätzen - aber
erhoffen.

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.03.2016, 19:45

Hallo Anton,
aber wer kann diese "stürzen" denn vornehmen - doch nur das BSG selbst, oder sehe ich das falsch ?.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 26.03.2016, 11:26

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BSG-„Recht“sprechung stürzen


Wer kann die "Konstruktions-Recht"sprechung des BSG-Präsidenten-Senates
aus der Zeit bis Ende 2014 „stürzen“?

Gute Frage! Sie geht einher mit der Vorfrage: Wer ist denn dafür verantwortlich,
dass es überhaupt so weit kommen konnte – nachdem es früher anders war?

Der erste Antwort-Versuch („doch nur das BSG selbst“) trifft wohl nicht oder
greift deutlich zu kurz.

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.03.2016, 12:35

Hallo Anton,
na ja, neben weniger guten Fragen kommt auch ab und zu mal eine gute dazu - wie ich aber lese, hast du auch keine Antwort darauf - das wertet meine Frage dann nochmals auf.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 28.03.2016, 12:06

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Nachdem nun ausgiebig Gelegenheit bestand, darüber nachzudenken:
Der erste Antwort-Versuch („doch nur das BSG selbst“) trifft wohl nicht
oder greift deutlich zu kurz.
Der 3. Senat des BSG wird mit dem Sturz nicht das geringste zu tun gehabt
haben. Ihm obliegt nur, die Situation danach schriftlich festzustellen, per
Urteil. Andernfalls fällt diese Rolle dem BVerfG zu.

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.03.2016, 14:55

Hallo Anton,
also das Bundesverfassungsgericht (wer wird es anrufen ??) soll die Entscheidung treffen, dass das Urteil eines Landessozialgerichtes oder eines Sozialgerichtes überhaupt , die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes außer Kraft setzt weil die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes nicht verfassungsmäßig ist ??. In der Tat, das ist für "Otto Normalverbraucher"
schon ein dickes Brett.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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ja Czauderna: dicke und dünne Bretter

Beitrag von Anton Butz » 28.03.2016, 23:48

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Rechtsprechung: Neues Urteil des Sozialgerichts Speyer
vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15:



Auszug 2:

"Im Übrigen ist festzustellen, dass in diesen letzten Entscheidungen
(eingefügt: des BSG) offen mit unrichtigen Behauptungen hinsichtlich
eines vermeintlichen „Wortlautes“ oder Gesetzesinhalts gearbeitet wurde,
ohne dass auf die Sachargumente der entgegenstehenden Kritik inhaltlich
eingegangen wurde (kritisch Sonnhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V,
3. Aufl. 2016, § 44 SGB V, Rn. 33 ff. und § 46 SGB V Rn. 30).“

Fundstelle: Entscheidungsdatenbank Rheinland-Pfalz
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 9286A92FA}

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.03.2016, 03:45

Hallo Anton,
okay, aber das ist ein Kommentar, eine Meinung, beantwortet meine Frage nicht - sollte wahrscheinlich auch nicht als Antwort gedacht sein ?.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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schlecht geschlafen?

Beitrag von Anton Butz » 29.03.2016, 09:06

Hallo Czauderna,

bist du noch bei der Ausgangsfrage, wer die Krankengeld-“Recht“sprechung
des BSG-Präsidenten-Senates „stürzen“ wird?

In Raten:
Mir scheint ziemlich sicher, dass diejenigen, deren Aufgabe dies wäre, nichts da-
mit zu tun haben. Das sind nämlich gleichzeitig diejenigen, die es in den letzten
Jahren so weit kommen ließen, daran zumindest passiv beteiligt waren, ihre Rolle
offenbar ganz anders verstanden, z. B.

der VdK im Austausch mit dem „Herrn der BSG-Krankengeld-Falle“:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/pre ... mitglieder
sowie beim Zusammenwirken im selben Verband, beispielsweise am 08./09.10.2015 …
- ach, egal.

die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

die „Gewerkschaften“ …

der SoVD ….

...

Schönen Gruß
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.03.2016, 11:47

Hallo Anton,
ja, das war es - merci - jetzt weiß ich wen du da im Auge hast.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.03.2016, 22:01

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"das war es" - darfst du mir an dieser Stelle nicht antun, Czauderna.

Ich wollte doch noch ein paar Andeutungen machen, zumindest zur
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. und
zu den „Gewerkschaften“ …

Darf ich?

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