ab wann wieder Krankengeldberechtigung????

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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tabaraja
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ab wann wieder Krankengeldberechtigung????

Beitrag von tabaraja » 17.03.2016, 23:15

Hallo,

könnte mir jemand helfen? Ich mag meine Krankenkasse nicht anrufen und nach dem Ablauf meiner 3-Jahres-Blockfrist fragen :(

Ich wurde am 10.12.2012 mit der Diagnose "akute Belastungsstörung" für 1 Woche krankgeschrieben (durch einen Suizid, den ich mit ansehen musste). Danach habe ich bis Anfang Juni 2013 noch gearbeitet, bis ich dann mit Depressionen und Traumata dauerhaft für 78 Wochen krankgeschrieben wurde. In der Zeit war ich für 6 Wochen in einer Reha und für fast zwei Monate in einer Klinik. Seit 1. Mai 2015 bin ich wieder vollzeit beschäftigt. Es geht mir aber überhaupt nicht gut und ich schleppe mich eigentlich nur zur Arbeit, weil ich das Geld brauche.
Wie berechne ich diese Blockfrist von 3 Jahren richtig?

Ich wäre wirklich dankbar für eine Antwort, ich steige da mit dieser Blockfrist irgendwie nicht durch.

Gruß
tabaraja

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 20.03.2016, 00:14

Die erste Blockfrist für die Belastungsstörung endete bereits am 10. 12. 2015, d.h. bzgl. dieser Krankheit bestände ab sofort wieder ein 78-Wochen-KG-Anspruch. Die zweite Blockfrist für Depressionen und Traumata endet dann Anfang Juni 2016, d.h. erst ab diesem Zeitpunkt entsteht wieder ein neuer KG-Anspruch, da der alte schon ausgeschöpft ist. Reha und Klinikaufenthalte beeinflussen die Blockfristen nicht.

Da zwischen den beiden Krankheiten Belastungsstörung und Depression ein kausaler Zusammenhang besteht, wäre es riskant, vor Ablauf Anfang Juni wegen der ersten Krankheit eine AU zu beginnen, weil die Krankenkasse den KG-Anspruch dadurch bestreiten könnte.

Nicht angreifbar wäre nur eine andere psychische Erkrankung, die zu den beiden schon bestehenden keine Verbindung aufweist und so eigenständig ist, dass keine Zusammenhänge hergestellt werden können.

Die sichere Seite wäre in jedem Fall, bis Anfang Juni 2016 abzuwarten.

tabaraja
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Beitrag von tabaraja » 20.03.2016, 13:19

Danke Supernova,

ich habe es schon befürchtet, dass ich mich wohl bis Juni noch zur Arbeit schleppen muss, egal wie es mir geht :cry:
Die Crux bei der Sache ist, dass ich mir keinen besseren Kollegenkreis vorstellen könnte, aber das genau der Arbeitbereich dafür gesorgt hat, dass es mir wieder so schlecht geht. Dieser Bereich ist derart mit Stress belastet und auch meine Kollegen (die gesund sind) arbeiten mittlerweile über das persönliche Limit! Nur kümmert es unseren AG nicht :twisted: !

Also bleibt mir wohl nur irgendwie bis Juni durchzuhalten.

LG
tabaraja

tabaraja
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Beitrag von tabaraja » 20.03.2016, 13:37

Supernova,

nach langem Nachdenken ist doch die jetzige Situation so, dass ich es nicht mehr schaffe weiter zu arbeiten, da ich genau jetzt wegen einer akuten Belastungsstörung aufgrund des Arbeitsplatzes leider wieder erkrankt bin.

Könnte die KK das Krankengeld ablehnen? Es besteht doch kein Zusammenhang mit der ersten Krankschreibung wegen der akuten Belastungsstörung, da diese aufgrund des Vorfalles aufgetreten ist. Jetzt hingegen leide ich wegen der immens hohen Arbeitsbelastung an meinem Arbeitsplatz.

Wie siehst Du unter diesem Umstand die Sachlage?

Gruß
tabaraja

SuperNova
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Beitrag von SuperNova » 20.03.2016, 15:30

Das Problem liegt in der Ähnlichkeit der Erkrankung "Belastungsstörung" und der schon ausgeschöpften KG-Ursache "Depression und Traumata". Beides impliziert einander, d.h. das eine folgt aus dem anderen und umgekehrt.

Die Krankenkasse könnte die KG-Zahlung mit dem Hinweis ablehnen, dass sich die Belastungsstörung nicht nur als Folge der Depression ergibt, sondern dass diese sogar vielmehr ein Symptom für eine nicht ausgeheilte Depression wäre. Und da für die Depression der Anspruch erst wieder Anfang Juni entsteht, wäre bei vorheriger AU wegen des genannten Symptoms die Blockfrist verletzt.

Die Krankenkasse KANN so argumentieren, es ist kein MUSS. Ich gehe immer vom ungünstigsten Fall aus, dann gibt es nachher keine bösen Überraschungen. Und beim Krankengeld -das wissen wir ja- ist es wie mit den Versicherungen: Im Leistungsfall wird zuerst mal alles verweigert und nach Haken und Ösen gesucht, um sich vor der Zahlung zu drücken. Insbesondere dann, wenn wir schon mal einen Zeitraum ausgeschöpft haben, die Krankenkasse interpretiert den neuen Leistungsfall dann wie einen persönlichen Angriff 8)

Ich würde also auf keinen Fall wegen der drei genannten Erkrankungen jetzt eine AU riskieren, sondern eine andere -neutrale- Erkrankung geltend machen. Dies sollte mit einem Arzt besprochen werden.

Du musst mit der -neutralen Erkrankung- ja nicht unbedingt ins KG gehen, eine 6-Wochen-Pause mit Entgeltfortzahlung gibt dir zunächst etwas Luft, dann kann in Ruhe überlegt werden, wie weiter verfahren werden soll.

tabaraja
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Beitrag von tabaraja » 20.03.2016, 16:30

Okay, das kann ich nachvollziehen.

Ich bin bis einschl. 24.03. noch krankgeschrieben.....habe mir einen grippalen Infekt zugezogen und da ich auch noch COPD habe, dauert das bei mir länger als normal. Damit ist fast der 6 Wochen Zeitraum ausgeschöpft. Werde also danach zur Arbeit gehen und schauen, wie es dann weitergeht mit meiner Gesundheit.

Danke für Deine Antworten,jetzt sehe ich auf jeden Fall klarer als vorher.

LG
tabaraja

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