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Krankengeld rückfordern wenn man rehaantrag von RV ablehnt??

Verfasst: 14.03.2016, 19:46
von Uranus
Hallo.

Mein Krankengeld lief vor ca. 9 Monaten aus. Bin also ausgesteuert.

Ich beantragte vorher schon EM-Rente. Diese wurde abgelehnt und ich hatte Widerspruch eingelegt, der aber auch abgelehnt wurde.

Nun schickte die Rentenversicherung mir mit der Ablehnung der Rente einen Reha Antrag zu mit der Bitte ihn zurückzusenden.

Die Rentenversicherung meinte nach Rücksprache, dass dies freiwillig sei und mir keinerlei Nachteile entstehen würden, falls ich diesen Reha Antrag nicht ausfülle.

Jetzt meine Frage:

Kann die Krankenkasse das Krankengeld zurückfordern, wenn ich den Reha Antrag nicht mache?
Oder kann die Krankenkasse das nur, wenn sie mich selbst aufgefordert hat, die Reha zu beantragen?
Oder kann die Krankenkasse mich jetzt noch auffordern, die Reha zu beantragen?

oder ist das für die Krankenkasse erledigt? Ist ja schon fast ein Jahr her.

Danke für Antwort.

Verfasst: 14.03.2016, 19:58
von Czauderna
Hallo,
nein, das kann nicht passieren !!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.03.2016, 20:03
von Uranus
Danke also kann die Krankenkasse weder Krankengeld zurückfordern, noch einen Reha Antrag von mir verlangen?

Ist also für die Krankenkasse erledigt, richtig?

Verfasst: 14.03.2016, 20:55
von broemmel
Richtig.

Durch die Aussteuerung kann Dur nix mehr passieren.

Die Frage ist nur, ob die Reha Deiner Gesundheit gut tut. Wenn ja solltest Du die beantragen

Verfasst: 14.03.2016, 21:10
von Uranus
Vielen vielen Dank, schon mal eine Sorge weniger.

Ich habe da aber noch eine Frage:

Ich hab mich nach auslaufen des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet nach Nahtlosigkeit Alg1. Also letztes Jahr schon.

Das bekomme ich noch ca. 4 Monate.
Dann läuft es aus.

Ich beantragte EM Rente (bevor ich Alg1 beantragte).
Das teilte ich der Agentur für Arbeit damals auch mit. Auch dass die Rente abgelehnt wurde weiss die Agentur für Arbeit. Und auch dass ich Widerspruch eingereicht habe wissen die.

Inzwischen ist aber auch vor ca. 2 Wochen der Widerspruch abgelehnt worden. Muss ich die Ablehnung jetzt der Agentur für Arbeit melden?

Auf der Internetseite von denen steht u.a. Rentenantrag und Rentenbewilligung muss man mitteilen. Steht aber nichts von Rentenablehnung.

Bin mir nicht sicher, ob das zu den Mitteilungspflichten gehört. Erfahren die das nicht sowieso? Obwohl die Rentenversicherung mir sagte, dass sie der Agentur für Arbeit davon nichts mitteilt.

Kann es sonst passieren, dass die mir Betrug unterstellen also ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder sogar Strafverfahren aufbrummen?

Steht ja auf der Seite von denen.

Ich dachte immer Alg1 zurückerstatten ab dem Zeitpunkt wo die Rentenversicherung die Rente ablehnte reicht.

Ich stellte nach reiflicher Überlegung nämlich fest, dass ich mir eine Auszeit (auf eigene Kosten natürlich vom Erspartem) nehmen möchte. Das tut mir persönlich besser als eine Reha.
Und das Alg1 läuft sowieso nur noch 4 Monate. Hartz 4 steht mir nicht zu.
Also wär ich doch die Agentur für Arbeit in 4 Monaten sowieso los oder?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Viele Grüsse

Verfasst: 15.03.2016, 15:11
von Czauderna
Hallo,
eine Frage, die bestens geeignet ist für einen Experten/in der von der Rentenversicherung oder der Afa, käme - ich glaube aber, dass wir hier keinen solchen Fachmann bzw. Fachfrau haben - sorry.
Aber vielleicht hast du ja Glück und es findet sich doch jemand mit Ahnung zu dieser Frage - als Krankenkassenmitarbeiter bin ich da total überfragt.
Gruss
Czauderna