Erstattung Stromkosten CPAP Gerät

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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pilotxxl
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Erstattung Stromkosten CPAP Gerät

Beitrag von pilotxxl » 11.03.2016, 11:41

Hallo.
Ich habe bei meiner KK für mein CPAP Gerät die Erstattung der Stromkosten beantragt. Der Antrag wurde genehmigt und es wurden mir für die letzten 4 Jahre eine Pauschale für die Stromkosten bewilligt.
Nun zu meinen Fragen. Muss ich eine Pauschale für die Stromkosten akzeptieren, wenn die wirklichen Kosten deutlich darüber liegen.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine höhere Erstattung bekommen möchte.

Gibt es eine rechtliche Vorgabe, wie lange rückwirkend die KK die entstandenen Stromkosten bewilligen muss. Mein CPAP Gerät betreibe ich schon 10 Jahre.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.03.2016, 13:10

Hallo,
was die tatsächlichen Stromkosten angeht, da muss ich mich am Montag selbst mal schlau machen, ob das technisch überhaupt möglich ist die tatsächlichen Stromkosten zu ermitteln.
Was die Zeit betrifft - da meine ich, dass die 4 Jahre schon passen und richtig sind, denn Versicherungsleistungen verjähren nach 4 Jahren.
Gruss
Czauderna

Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 11.03.2016, 16:54

Wie hoch ist denn die Pauschale? Ein normales Gerät ist mit 50.- € eigentlich immer gut abgedeckt.

Ansonsten musst Du nachweisen, dass Deine Kosten höher waren, das ist gar nicht so einfach. Muss man halt alles gesondert aufführen: Verbrauch von Gerät, Schlauch, Befeuchter x Betriebsstunden x jeweiligen Strompreis (ändert sich ja öfters).

Mehr als 4 Jahre zurück gibts auch nicht.

Schöne Grüße!

pilotxxl
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Beitrag von pilotxxl » 11.03.2016, 18:36

Hallo, danke für die Antworten.
Die Pauschale ist 12€ im Monat. Das CPAP Gerät ist von HUL ein Phönix 3i mit dem System One 60 Befeuchter. Das CPAP und der Befeuchter sollten mit 8 Std. Einsatz täglich berechnet werden.
Auf dieser Seite sind einige Geräte aufgeführt
http://baseportal.de/cgi-bin/baseportal ... mverbrauch

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 11.03.2016, 23:03

Hallo,

natürlich hat die KK auf Antrag die tatsächliche Kosten zu erstatten. Dafür benötigt sie die Betriebsstunden (Nachweis z.B. durch Wartungsprotokoll), den Kw-Verbrauch des Gerätes/ der Geräte und die Stromkosten (Abrechnungen des Stromlieferanten). Wie Bernhard schon schrieb, kann die Erstattung rückwirkend für die letzten 4 Kalenderjahre (2012-2015) benatragt werden.

MfG

ratte1

pilotxxl
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Beitrag von pilotxxl » 12.03.2016, 10:48

Ok, danke für die Infos.

Bernhard
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Beitrag von Bernhard » 15.03.2016, 19:03

So eine Liste wird Dir nicht viel helfen, da der Verbrauch v. a. vom Druck abhängig ist, der eingestellt wurde, sowie der Heizleistung des Belüfters.

Mit 12€/Monat = 144 €/Jahr entspricht das bei 8h/Tag und einem Stormpreis von 25 Cent einer Leistung von 197 Watt. So viel verbrauchst Du garantiert nicht. Normal sind zwischen 60 und 80 incl. Befeuchter.

Willst Du es genau wissen, kommst Du um einen Energiemesser also nicht herum. Der kostet um die 10- 15 €.

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