Wieder versicherungspflichtig
Verfasst: 10.03.2016, 20:06
Hallo zusammen,
ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden und möchte gerne die geballte Expertise hier für weitergehende Informationen nutzen Leider findet man im Internet die widersprüchlichsten Aussagen.
Sachverhalt:
Ich selbst bin als Angestellter seit vielen Jahren unbefristet mit einem Gehalt über der JAEG beschäftigt. Vor weniger als 5 Jahren bin ich dann in die PKV eingetreten. Aus privaten Gründen habe ich dieses Jahr meine Arbeitszeit auf 50% reduziert und hatte Ende 2015 bei meinem AG einen Antrag auf befristete 1-jährige Teilzeit (vom 01.01.2016 bis 31.12.2016) gestellt. Dieser wurde Ende letzten Jahres auch durch den AG inkl. Betriebsrat bewilligt. Die Personalabteilung hat daraufhin in einem Brief mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner 1-jährigen Teilzeit in 2016 die JAEG unterschreite und mich daher bei einer Kasse meiner Wahl gesetzlich pflichtversichern und meine PKV kündigen muss (da weniger als 5 Jahre PKV-Mitglied). Ich habe daraufhin bei zwei unterschiedlichen GKV's angefragt, die mir die "Zwangspflichtversicherung" bestätigt haben. Daraufhin, habe ich mich bei einer GKV angemeldet und die PKV gekündigt.
Bei Recherchen im Internet stand zu lesen, dass es den Passus der "vorübergehenden" Unterschreitung der JAEG gibt und dass bisher nur rechtlich geklärt ist, dass darunter Zeiten wie Kurzarbeit oder Wiedereingliederung verstanden werden. Zu befristeter Teilzeit wird nichts gesagt. Jetzt bin ich unsicher, ob bei einer befristeten Teilzeitvereinbarung die Einstufung als Versicherungspflichtiger korrekt war (obwohl dies sowohl Personal als auch die GKV's so kommuniziert haben) und was passiert, wenn sich der AG geirrt hat und eine spätere Prüfung zu einem anderen Resultat kommt? Nachfragen bei GKV's haben nochmals ergeben, dass eine 1-jährige befristete Teilzeit NICHT als vorübergehend angesehen wird und die Einstufung als Versicherungspflichtiger korrekt und richtig ist. Mehr als nachfragen kann man ja kaum...
Vielleicht kennt sich ja von Euch Jemand berufsmäßig damit aus und kann mir die Sorgen nehmen.
Danke und viele Grüße
Mikel
ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden und möchte gerne die geballte Expertise hier für weitergehende Informationen nutzen Leider findet man im Internet die widersprüchlichsten Aussagen.
Sachverhalt:
Ich selbst bin als Angestellter seit vielen Jahren unbefristet mit einem Gehalt über der JAEG beschäftigt. Vor weniger als 5 Jahren bin ich dann in die PKV eingetreten. Aus privaten Gründen habe ich dieses Jahr meine Arbeitszeit auf 50% reduziert und hatte Ende 2015 bei meinem AG einen Antrag auf befristete 1-jährige Teilzeit (vom 01.01.2016 bis 31.12.2016) gestellt. Dieser wurde Ende letzten Jahres auch durch den AG inkl. Betriebsrat bewilligt. Die Personalabteilung hat daraufhin in einem Brief mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner 1-jährigen Teilzeit in 2016 die JAEG unterschreite und mich daher bei einer Kasse meiner Wahl gesetzlich pflichtversichern und meine PKV kündigen muss (da weniger als 5 Jahre PKV-Mitglied). Ich habe daraufhin bei zwei unterschiedlichen GKV's angefragt, die mir die "Zwangspflichtversicherung" bestätigt haben. Daraufhin, habe ich mich bei einer GKV angemeldet und die PKV gekündigt.
Bei Recherchen im Internet stand zu lesen, dass es den Passus der "vorübergehenden" Unterschreitung der JAEG gibt und dass bisher nur rechtlich geklärt ist, dass darunter Zeiten wie Kurzarbeit oder Wiedereingliederung verstanden werden. Zu befristeter Teilzeit wird nichts gesagt. Jetzt bin ich unsicher, ob bei einer befristeten Teilzeitvereinbarung die Einstufung als Versicherungspflichtiger korrekt war (obwohl dies sowohl Personal als auch die GKV's so kommuniziert haben) und was passiert, wenn sich der AG geirrt hat und eine spätere Prüfung zu einem anderen Resultat kommt? Nachfragen bei GKV's haben nochmals ergeben, dass eine 1-jährige befristete Teilzeit NICHT als vorübergehend angesehen wird und die Einstufung als Versicherungspflichtiger korrekt und richtig ist. Mehr als nachfragen kann man ja kaum...
Vielleicht kennt sich ja von Euch Jemand berufsmäßig damit aus und kann mir die Sorgen nehmen.
Danke und viele Grüße
Mikel