Krankengeldberechnung bzgl. Überstunden und Zulagen/DAK
Verfasst: 09.03.2016, 11:03
Guten Tag,
ich bin 35 Jahre alt und bin als Pflegedienstleiter beschäftigt.
Seit mehreren Wochen bin ich krankgeschrieben und erhalte seit ca. 4 Wochen Krankengeld von der DAK.
Als ich meine Krankengeldberechnung erhalten habe, musste ich mit ca. 1000 Euro weniger netto rechnen und habe eine Rechnung im Internet anhand meiner letzten 3 Lohnzettel durchgeführt.
Bei dieser Rechnung sind knapp 14 Euro mehr pro Tag rausgekommen.
Ich habe Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und um Nachberechnung gebeten.
Nach 2 Wochen und einem unfreundlichen Telefonat habe ich einen Brief erhalten, dass die Berechnung nochmals kontrolliert worden ist und alles korrekt sei.
Daraufhin habe ich einer befreundeten Versicherungsangestellten meine Lohnzettel überlassen und gebeten nachzurechnen.
Auch bei ihrer Rechnung kam ein wesentlich höherer Betrag heraus.
Diese Rechnung habe ich der DAK zukommen gelassen und habe daraufhin folgende Antwort erhalten:
Wir haben mit dem Steuerberater Ihres Arbeitgebers Kontakt aufgenommen, der uns
versicherte, dass die richtigen Beträge an uns übermittelt wurden.
Laut Herrn ... werden die geleisteten Mehrarbeitsstunden erst im Folgemonat
abgerechnet. Vielleicht ergibt sich hieraus die Differenz Ihrer Berechnung.
Daraufhin habe ich auf folgendes Hingewiesen:
Zahlt der Arbeitgeber variable Arbeitsentgeltbestandteile regelmäßig monatlich zeitversetzt aus, kann das im Bemessungszeitraum tatsächlich abgerechnete Arbeitsentgelt herangezogen werden. Diese Vereinfachungsregel wird auch im Beitragsbereich angewandt. Allerdings kann diese Vereinfachungsregel dann nicht angewandt werden, wenn die Auszahlung der variablen Arbeitsentgeltbestandteile in größeren Zeitabständen als monatlich, also beispielsweise quartalsweise, erfolgt. Erfolgt eine Auszahlung in größeren Zeitabständen als monatlich, müssen die variablen Arbeitsentgeltbestandteile dem Bemessungszeitraum zugeordnet werden, in dem die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wurde.
Meine Fragen:
-Werden die Überstunden und Zulagen zeitversetzt zugrunde gelegt oder die Zulagen auf dem Lohnzettel im Berechnungszeitraum?
-Werden steuerfreie Zulagen mit angerechnet?
Selbst wenn die Berechnung so durchgeführt, wie es die DAK schildert, dann komme ich auf einen wesentlich höheren Betrag.
Vielen Dank im Voraus und Beste Grüße aus dem Saarland
ich bin 35 Jahre alt und bin als Pflegedienstleiter beschäftigt.
Seit mehreren Wochen bin ich krankgeschrieben und erhalte seit ca. 4 Wochen Krankengeld von der DAK.
Als ich meine Krankengeldberechnung erhalten habe, musste ich mit ca. 1000 Euro weniger netto rechnen und habe eine Rechnung im Internet anhand meiner letzten 3 Lohnzettel durchgeführt.
Bei dieser Rechnung sind knapp 14 Euro mehr pro Tag rausgekommen.
Ich habe Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und um Nachberechnung gebeten.
Nach 2 Wochen und einem unfreundlichen Telefonat habe ich einen Brief erhalten, dass die Berechnung nochmals kontrolliert worden ist und alles korrekt sei.
Daraufhin habe ich einer befreundeten Versicherungsangestellten meine Lohnzettel überlassen und gebeten nachzurechnen.
Auch bei ihrer Rechnung kam ein wesentlich höherer Betrag heraus.
Diese Rechnung habe ich der DAK zukommen gelassen und habe daraufhin folgende Antwort erhalten:
Wir haben mit dem Steuerberater Ihres Arbeitgebers Kontakt aufgenommen, der uns
versicherte, dass die richtigen Beträge an uns übermittelt wurden.
Laut Herrn ... werden die geleisteten Mehrarbeitsstunden erst im Folgemonat
abgerechnet. Vielleicht ergibt sich hieraus die Differenz Ihrer Berechnung.
Daraufhin habe ich auf folgendes Hingewiesen:
Zahlt der Arbeitgeber variable Arbeitsentgeltbestandteile regelmäßig monatlich zeitversetzt aus, kann das im Bemessungszeitraum tatsächlich abgerechnete Arbeitsentgelt herangezogen werden. Diese Vereinfachungsregel wird auch im Beitragsbereich angewandt. Allerdings kann diese Vereinfachungsregel dann nicht angewandt werden, wenn die Auszahlung der variablen Arbeitsentgeltbestandteile in größeren Zeitabständen als monatlich, also beispielsweise quartalsweise, erfolgt. Erfolgt eine Auszahlung in größeren Zeitabständen als monatlich, müssen die variablen Arbeitsentgeltbestandteile dem Bemessungszeitraum zugeordnet werden, in dem die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wurde.
Meine Fragen:
-Werden die Überstunden und Zulagen zeitversetzt zugrunde gelegt oder die Zulagen auf dem Lohnzettel im Berechnungszeitraum?
-Werden steuerfreie Zulagen mit angerechnet?
Selbst wenn die Berechnung so durchgeführt, wie es die DAK schildert, dann komme ich auf einen wesentlich höheren Betrag.
Vielen Dank im Voraus und Beste Grüße aus dem Saarland