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Rehaaufforderung kurz vor ENDE Krankengeldbezug

Verfasst: 02.03.2016, 19:37
von verabeck
Hallo,
wie sind Eure Erfahrungen, ab wann fordert einen Krankenkasse für gewöhnlich den Versicherten nicht mehr zur Reha-Stellung auf.
Ab der 68ten Woche, weil es bei Ausschöpfung der 10 Wochen-Frist dann nicht mehr relevant ist, oder wie wird es gehandhabt?
Danke für erhellende Antworten
Vera

Verfasst: 02.03.2016, 21:38
von SuperNova
Normalerweise gelten für die Reha bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. vorherige Facharztbehandlung, stattgefundene Therapie und ein zusätzlicher Zeitfaktor. Die Krankenkassen kürzen das gerne ab, indem sie eine MDK-Begutachtung ansetzen, in welcher dann festgestellt wird, dass die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Dann kann sofort zur Reha aufgefordert werden.

Da wir Reha als aufoktruierte Gängelung empfinden, so wie bei mir geschehen, schieben wir sie möglichst an das Ende des Krankengeldbezuges, (vorübergehend nicht rehafähig-das stellen wir kurz vor Ablauf der 10-Wochen-Frist fest) so dass wir diesen faktisch um das Übergangsgeld verlängern, um danach in den (durch das Kranken- und Übergangsgeld erwirtschafteten) ALG-1 Bezug zu wechseln.

Verfasst: 02.03.2016, 22:06
von Czauderna
Hallo,
na ja, so wie Supernova das schildert, das mag ja im einen oder anderen Fall funktionieren, aber auf solche "Tricks" sollte man sich nicht verlassen.
Es wurde auch schon die Reha-Fähigkeit durch den MDK geprüft und ob der behandelnde Arzt da auch mitspielt, das ist auch noch die Frage.
Tatsache ist, dass bei bevorstehendem Leistungsende (Krankengeld) eine Begutachtung nicht die Regel ist, eben aus dem Grunde, dass die Kassen, je nach Fallkonstellation den MDK nicht erst nach 70 Wochen einschalten sondern wesentlich frueher. Und noch etwas ist klar, wer am Stück so lange Arbeitsunfähig ist, dass das Leistungsende erreicht wird, dann gibt es in fast allen Fällen auch keinen Grund den Fall kassenseitig als "ausgesteuert" einzustufen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass mit der Aufforderung auch ein "Reha-Ziel" erreicht werden soll.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.03.2016, 22:30
von SuperNova
Czauderna hat geschrieben:
Man darf ja auch nicht vergessen, dass mit der Aufforderung auch ein "Reha-Ziel" erreicht werden soll.
Kritisch betrachtet, sehe ich das vorrangige Ziel einer Reha-Aufforderung in der Abschiebung des Krankengeldempfängers zu einem anderen Leistungsträger, nämlich der Rentenversicherung. Der Krankenkasse kommt es primär auf ihre Einsparung des Krankengeldes an, eine Genesung wird nebenbei sekundär natürlich gerne noch so mitgenommen - ohne dass es für die KK von wirklichem Interesse wäre.

Verfasst: 02.03.2016, 22:45
von Czauderna
SuperNova hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:
Man darf ja auch nicht vergessen, dass mit der Aufforderung auch ein "Reha-Ziel" erreicht werden soll.
Kritisch betrachtet, sehe ich das vorrangige Ziel einer Reha-Aufforderung in der Abschiebung des Krankengeldempfängers zu einem anderen Leistungsträger, nämlich der Rentenversicherung. Der Krankenkasse kommt es primär auf ihre Einsparung des Krankengeldes an, eine Genesung wird nebenbei sekundär natürlich gerne noch so mitgenommen - ohne dass es für die KK von wirklichem Interesse wäre.
Hallo,
das du das so siehst - okay, das ist deine Meinung - ich dagegen schreibe als Praktiker, der zig Jahre auch mit Fallsteuerung befasst war und von daher
sage bzw. schreibe ich, du irrst !. Das es solche Fälle gibt, die deine Meinung zu bestätigen scheinen, das will ich nicht abstreiten, aber diese Fälle sind nicht allgemein sondern (Achtung, jetzt kommt es wieder) gemessen an der Gesamtzahl aller Krankengeldfälle "Einzelfälle".
Natürlich sehen das betroffene Versicherte anders und das ist auch verständlich.
Man muss nur mal der Logik folgen - würde deine Meinung die Realität widerspiegeln, dann dürften die Ausgaben der GKV. für Krankengeld nicht so hoch sein, wie sie tatsächlich sind.
Natürlich ist es auch im Interesse einer Krankenkasse nur so lang Krankengeld zu zahlen wie es medizinisch notwendig ist - das gilt aber auch für andere Bereiche der Leistungen (Wirtschaftlichkeitsgebot) und ist natürlich auch im Interesse der Beitragszahler. Als Beitragszahler erwarte ich von meiner Krankenkasse, dass sie eine notwendige Versorgung garantiert aber trotzdem verantwortungsvoll, d.h. wirtschaftlich handelt.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 02.03.2016, 23:58
von SuperNova
Also ich weiß natürlich nicht, ob dieses Forum ein Sprachrohr der Krankenkassen ist, aber diesen "Heiligenschein" der patientenfreundlichen Wirtschaftlichkeit gestehe ich den Krankenkassen definitiv nicht zu.

Es mag sein, dass es engagierte und idealistische Mitarbeiter bei den Kassen gibt, aber letztendlich rechtfertigt das nicht, das Krankengeldfallmanagement durch eine rosarote Brille zu sehen. Das Motto heisst vielmehr: Friss oder stirb. Am wertvollsten ist hier immer noch ein toter Patient, weil er endgültig aus dem Krankengeldbezug ausscheidet.

Und genau das geben wir den Kassen zurück, wir zeigen Ihnen, dass sie für uns genau das sind, was sie in uns sehen. Nur diesen Weg verstehen die Kassen. Und seit ich diesen Weg einschlage, läuft meine KK zumindest in der Spur.

Verfasst: 03.03.2016, 00:05
von Czauderna
Hallo,
na, dann lasse ich das mal so stehen, spricht eben für sich - dieses Forum ist übrigens kein Sprachrohr der Krankenkassen, auch wenn es einige Krankenkassenmitarbeiter hier gibt als Experten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.03.2016, 02:21
von verabeck
@Supernova: ich stimme Dir in dem Punkt "Gegenwehr" durchaus zu...meine barmherzige Krankenkasse wurde bei entsprechender Gegenwehr auch deutlich leiser. Das verbinde ich gleich mit einem Lob

@Czauderna: Danke für Deine Hilfestellungen und Deinem vorbildlichen Verhalten als KK-Mitarbeiterin. Tja, bist leider nicht der zuständige Fallmanager bei einer barmherzigen Krankenkasse.

Verfasst: 03.03.2016, 02:30
von verabeck
Czauderna hat geschrieben:
Man muss nur mal der Logik folgen - würde deine Meinung die Realität widerspiegeln, dann dürften die Ausgaben der GKV. für Krankengeld nicht so hoch sein, wie sie tatsächlich sind.
Naja, dies liegt v.a. daran, dass die Beschäftigung und die Löhne gestiegen sind - und auch immer mehr Ältere arbeiten. Da ist dann auch klar, dass die Krankengeldausgaben steigen. Und dann haben wir ja noch die Inflation. Bereinigt um dies alles, ist es somit gar kein großer Anstieg mehr.

Verfasst: 03.03.2016, 02:34
von verabeck
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Und noch etwas ist klar, wer am Stück so lange Arbeitsunfähig ist, dass das Leistungsende erreicht wird, dann gibt es in fast allen Fällen auch keinen Grund den Fall kassenseitig als "ausgesteuert" einzustufen.
Czauderna
Ich versteh den Satz leider nicht - kannst Du mir den mal etwas erläutern.
Und um nochmals auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, der MDK prüft natürlich schon früher eine Reha-Aufforderung, aber ab welcher KW lässt man es dann für gewöhnlich dann dabei bleiben und lässt es sich darauf bewenden?

Verfasst: 03.03.2016, 08:57
von Czauderna
verabeck hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Und noch etwas ist klar, wer am Stück so lange Arbeitsunfähig ist, dass das Leistungsende erreicht wird, dann gibt es in fast allen Fällen auch keinen Grund den Fall kassenseitig nicht als "ausgesteuert" einzustufen.
Czauderna
Ich versteh den Satz leider nicht - kannst Du mir den mal etwas erläutern.
Und um nochmals auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, der MDK prüft natürlich schon früher eine Reha-Aufforderung, aber ab welcher KW lässt man es dann für gewöhnlich dann dabei bleiben und lässt es sich darauf bewenden?
Hallo,
ja, man sollte doch vor Absenden den Text noch mindestens zweimal genau durchlesen - habe ich doch glatt ein entscheidendes Wörtchen (siehe Ergänzung in blau) vergessen - sorry
Jetzt eher verständlich ?.
Gruss
Czauderna