Gutachten von anderen Leistungsträgern - was darf KK/MDK?
Verfasst: 02.03.2016, 19:30
Hallo,
mich würde mal interessieren, welche Gutachten/Akten sich die Krankenkassen bzw. der MDK von anderen Leistungsträgern (besonders DRV und BG) anfordern darf?
Darf meine KK bzw der MDK sich das Gutachten welches im Rahmen eines BG-Verfahrens (kein Verletztengeld, MdE 40%, AU-Grund unterscheidet sich vom Mde-Grund) erstellt wurde anfordern?
direkt von der BG oder nur über mich?
hab ich da Mitwirkungspflicht bzw. wie kann ich das verhindern?
Vielen Dank, da ich etwas ratlos bin
Vera
mich würde mal interessieren, welche Gutachten/Akten sich die Krankenkassen bzw. der MDK von anderen Leistungsträgern (besonders DRV und BG) anfordern darf?
Darf meine KK bzw der MDK sich das Gutachten welches im Rahmen eines BG-Verfahrens (kein Verletztengeld, MdE 40%, AU-Grund unterscheidet sich vom Mde-Grund) erstellt wurde anfordern?
direkt von der BG oder nur über mich?
hab ich da Mitwirkungspflicht bzw. wie kann ich das verhindern?
Vielen Dank, da ich etwas ratlos bin
Vera