Seite 1 von 1

Gutachten von anderen Leistungsträgern - was darf KK/MDK?

Verfasst: 02.03.2016, 19:30
von verabeck
Hallo,
mich würde mal interessieren, welche Gutachten/Akten sich die Krankenkassen bzw. der MDK von anderen Leistungsträgern (besonders DRV und BG) anfordern darf?

Darf meine KK bzw der MDK sich das Gutachten welches im Rahmen eines BG-Verfahrens (kein Verletztengeld, MdE 40%, AU-Grund unterscheidet sich vom Mde-Grund) erstellt wurde anfordern?

direkt von der BG oder nur über mich?
hab ich da Mitwirkungspflicht bzw. wie kann ich das verhindern? :?:

Vielen Dank, da ich etwas ratlos bin
Vera

Verfasst: 02.03.2016, 21:48
von Czauderna
Hallo,
www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf -
Das sind die MDK-Richtlinien für Arbeitsunfähigkeit.
Wenn ich das richtig deute, dann steht unter 2.1.5 die Begründung dafür, dass der MDK sich Gutachten von Rentenversicherungsträgern und BGèn anfordern kann, ja vielleicht sogar muss, für seine eigene Begutachtung.
Dass die Krankenkasse dieses Recht hat, das bezweifle ich stark - kenne es auch so nicht.
Ob du das verhindern kannst oder dem MDK dein Einverständnis für die Anforderung geben musst, das entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Gruss
Czauderna
PS. die Richtlinien gelten ab 2013 - ich habe jetzt keine aktuellere Richtlinien gefunden - wenn es welche gibt, dann her damit.