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Härtefall Einkommenszeitraum
Verfasst: 25.02.2016, 19:28
von sumse
Hallo, ich möchte einen Antrag auf doppelten Festzuschuss stellen.
Mit dem aktuellen Einkommen liege ich unter der Einkommensgrenze, wie lange davor wird mein Einkommen geprüft? Bis vor einem halben Jahr habe ich wesentlich mehr verdient. Wird das mit berechnet oder nur der aktuelle Stand?
Vielen Dank
Verfasst: 26.02.2016, 13:36
von Passion
Die monatlichen Bruttoeinnahmen dieses Jahres werden zu Grunde gelegt.
Beachte: Das Einkommen der Kinder und des Lebenspartners wird auch angerechnet.
Die Einkommensgrenze liegt bei: 1162 EUR. Wird erhöht....
-für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um 435,75 €
-für jeden weiteren um je 290,50 €
Rechtsquelle §55 Abs. 2 SGB V
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/55.html
Verfasst: 26.02.2016, 15:10
von sumse
Also muss ich der Kasse mein Einkommen vom letzten Sommer nicht mitteilen?
Gibt es irgendwas wo ich nachlesen kann welchen Einkommenszeitraum gesetzlich festgelegt ist?
Danke
Verfasst: 27.02.2016, 01:21
von Swantje B.
Bei der Prüfung, ob eine volle Kostenübernahme im Rahmen der Regelversorgung aufgrund einer unzumutbaren Belastung in Betracht kommt, ist im Allgemeinen von den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Monats auszugehen, der dem Monat vorangeht, in dem der Heil- und Kostenplan zur Genehmigung vorgelegt wird. Führt die Berücksichtigung nur eines Monats zu Ergebnissen, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen (z.B. Teillohnzahlungszeitraum, stark schwankende monatliche Einkünfte), ist für die Beurteilung ein längerer Zeitraum (z.B. drei Monate) heranzuziehen.
http://www.aok-business.de/nc/fachtheme ... id/159755/
Verfasst: 09.03.2016, 11:13
von thomkl
Hallo,
Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage.
Wie verhält sich das eigentlich mit Arbeitslosengeld
1, bei einem Härtefall (Zahnersatz)?
Wird dieses Arbeitslosengeld
1 (ich z.B. bekomme Momentan 718 Euro auf mein Konto überwiesen, also Netto) als Brutto oder als Netto gerechnet? Anscheinend gibt es da Extra für dieses Arbeitslosengeld
1 irgendeine Mysteriöse Berechnungsformel, damit sich ja keiner mehr auskennt.
Vielen Dank!
Mlg
Thomas
Verfasst: 09.03.2016, 11:34
von Czauderna
Hallo,
ich kenne nicht anders - bei ALG-1 wird der Zahlbetrag genommen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.03.2016, 23:07
von thomkl
Hallo Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich kenne nicht anders - bei ALG-1 wird der Zahlbetrag genommen.
Gruss
Czauderna
wenn ich dich richtig verstehe, sind meine 718 Euro (
Zahlbetrag) für die Krankenkasse also die monatlichen Bruttoeinnahmen, die sie für ihre Berechnungen benötigt?
Die Grenze wäre dann in meinem Fall 1.162,00 Euro und so würde die Härtefallregelung für mich greifen.
Was ich dich noch fragen wollte... Weißt du das aus eigener Erfahrung, arbeitest du bei einer Krankenkasse oder woher hast du dein Wissen?
Vielen Dank!
mlg
Thomas
Verfasst: 09.03.2016, 23:20
von Czauderna
Hallo Thomas,
ja, am 1.8.2016 sind 48 Jahre, die ich bei einer Krankenkasse arbeite und ich habe im Laufe dieser Zeit so ziemlich alles gemacht, was man so in der Fläche alles machen kann.
Gruss
czauderna