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Rentenbeitragspflicht bei Krankengeld

Verfasst: 22.02.2016, 15:25
von dieter98
Hallo,

ich war selbstständig und in der Zeit nicht rentenversichert.
Aber freiwillig Krankengeld und ALG versichert.

Während meiner Selbständigkeit war ich längere Zeit ( 18 Mon.) krank ( berufsunfähig) und bezog Krankengeld, danach ALG1.

Im Rahmen einer Kontenklärung bei der DRV erfuhr ich, dass ich bei der KK Rentenversicherungspflicht für meine Krankengeldzahlungen hätte beantragen können.
Somit hätte die KK Rentenbeiträge gezahlt.


Hätte mich die KK nicht darauf hinweisen müssen ?


Gruss

Verfasst: 22.02.2016, 20:47
von Czauderna
Hallo,
ja, meiner Meinung nach hätte sie das tun müssen - ich kenne es jedenfalls nicht anders.
Ich hatte sogar schon mal einen Fall, da wurde dadurch sogar die Mindestzahl von 60 Kalendermonaten erreicht bzw. aufgefüllt, welche dann zu einem grundsätzlichen Rentenanspruch führten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.02.2016, 09:21
von dieter98
Hallo,

es könnte sich somit um einen Beratungsfehler handeln ?

Meiner Meinung nach hätte die KK Folgendes mitteilen müssen:

Für die Dauer des Krankengeldbezuges können Sie sich rentenpflichtversichern.
Dies gilt dann für die Dauer des Krankengeldbezuges.


Die Arbeitsagentur macht es.

Gruss

Verfasst: 23.02.2016, 10:28
von Czauderna
Hallo,
ja, könnte durchaus so sein - wie bereits gesagt - ich kenne es nicht anders, als das der Versicherte vor Beginn der Krankengeldzahlung entsprechend befragt und informiert wird (schriftlich).
Gruss
Czauderna