Ausländische gesetzliche Rente und deutsche KVDR

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Annja
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Ausländische gesetzliche Rente und deutsche KVDR

Beitrag von Annja » 22.02.2016, 15:03

Bin seit September 2015 in Altersrente. Da ich auch ein paar Jahre in Rumänien gearbeitet habe, erhalte ich auch von dort eine gesetzliche Rente von rund 40€. In Rumänien sind Altersrenten steuer- und sozialabgabenpflichtig. Meine kleine Rente fällt aber unter die Bagatellgrenze, so dass dort keine Steuern und Sozialabgaben anfallen.
Meine Fragen: Ist diese kleine Rente in der deutschen KVDR sozialabgabenpflichtig?
Greift auch hier die Bagatellgrenze?
Muss ich die Rente meiner gesetzlichen KV melden?
Herzlichen Dank im Voraus für Eure Beiträge.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 22.02.2016, 18:20

Ja, die rumänische Rente ist hier auch beitragspflichtig. Es gilt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zzgl Zusatzbeitragssatz und Pflegeversicherung. Mit ca. 10,8 % bist du dabei. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Du musst es auch der Kasse melden.

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