KVdR Rahmenfrist
Moderator: Czauderna
KVdR Rahmenfrist
Hallo zusammen, aktuell herrscht bei uns etwas Uneinigkeit, wann die Rahenfrist bei RA-Stellern beginnt, sofern sie nicht erwerbstätig waren und nicht verheiratet waren. Und das 18 Lebensjahr vollendet haben. Beispiel: Tag RA 15.02.2016, geboren am 02.01.1990. Geht die Rahmenfrist nun am 02.01.2008 los oder wie schon in einigen Beispielaufgaben gesehen am 01.01.2008?
Hallo Rossi, danke für die Antwort. Dies beantwortet jedoch nicht meine Frage. Wann beginnt in meinem Beispiel die Rahmenfrist (Datum)?
Manche sagen sie geht nach Vollendung los (Geburtstag =02.01). Andere sagen an dem Tag an dem das Lebensjahr vollendet wird (01.01 juristische Sekunde und somit Beginn des Tages = 01.01)
Manche sagen sie geht nach Vollendung los (Geburtstag =02.01). Andere sagen an dem Tag an dem das Lebensjahr vollendet wird (01.01 juristische Sekunde und somit Beginn des Tages = 01.01)
Tja, was sagt Wikepedia?
Zitat:
Berechnung des Lebensalters
Bei der Berechnung des Lebensalters wird der Tag der Geburt mitgerechnet (§ 187 Abs. 2 BGB). Wer beispielsweise am 10. Oktober 1998 um 17:02 Uhr geboren ist, hat am 9. Oktober 2016 um 24:00 Uhr rechtlich das 18. Lebensjahr vollendet. Die Person ist damit von Beginn des 10. Oktobers 2016 an nicht mehr minderjährig, sondern volljährig.
Jenes würde in deinem Fall wohl bedeuten, der 01.01.2008.
Guckst Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensalter
Zitat:
Berechnung des Lebensalters
Bei der Berechnung des Lebensalters wird der Tag der Geburt mitgerechnet (§ 187 Abs. 2 BGB). Wer beispielsweise am 10. Oktober 1998 um 17:02 Uhr geboren ist, hat am 9. Oktober 2016 um 24:00 Uhr rechtlich das 18. Lebensjahr vollendet. Die Person ist damit von Beginn des 10. Oktobers 2016 an nicht mehr minderjährig, sondern volljährig.
Jenes würde in deinem Fall wohl bedeuten, der 01.01.2008.
Guckst Du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensalter
Nun ja; die Fristenberechnung ist kein Wunschkonzert und hat auch nichts mit Bauchgefühlen oder Wunschkonzerten zu tun.
Die Gretchenfrage ist natürlich, was die Verfasser des GR zur KVdR mit dieser Aussage gemeint haben?
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass in dieser Konstellation der 02.01. gemeint war, aber durch eine ggf. ungeschickte Formulierung in dem GR etwas anderes erreicht wird, wenn man Köddel anspitzt. Aber es steht schwarz auf weßi in diesem GR.
Die Gretchenfrage ist natürlich, was die Verfasser des GR zur KVdR mit dieser Aussage gemeint haben?
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass in dieser Konstellation der 02.01. gemeint war, aber durch eine ggf. ungeschickte Formulierung in dem GR etwas anderes erreicht wird, wenn man Köddel anspitzt. Aber es steht schwarz auf weßi in diesem GR.