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Weiterhin Krankengeldanspruch?

Verfasst: 16.02.2016, 10:15
von Joyce1993
Guten Tag! :-)

Ich wende mich mit dem Fall meines Vaters an euch, vielleicht habt ihr eine Ahnung, wie wir weiter verfahren sollen..

Mein Vater ist seit Februar letzten Jahres AU geschrieben. Aufgrund dieser Krankheit hat er sich mit seinem letzten Arbeitgeber auf eine Kündigung zum 31.05.2015 geeinigt. Seitdem ist er als arbeitssuchend bei der Agentur gemeldet, aber da er ja durchweg krankgeschrieben war, griff ja das ALG I noch nicht.

Nun war er vom 20.01.2016 bis einschließlich heute (letzter Tag bis 14:00 Uhr) in der ambulanten Reha-Maßnahme, die ihm persönlich und auch schmerztechnisch rein gar nichts gebracht hat.

Letzten Donnerstag hatte er sein Abschlussgespräch. Leider nicht mit dem Arzt, der ihn die gesamte Reha-Zeit über betreut hat, sondern mit der Vertretung der Vertretung (die zum Gesprächszeitpunkt krank war). Die gute Dame hat sich 2 Minuten mit der Akte meines Vaters befasst und ihm dann gesagt, er sei nicht mehr fähig, in seinem Beruf zu arbeiten, ABER er könne noch leichte Tätigkeiten ausüben. Dementsprechend entlässt sie ihn als ARBEITSFÄHIG. Dieses sieht er nicht so. Er hat eine komplett verschlissene Wirbelsäule (war jahrzehntelang Schlosser im Stahlbau), Schmerzen wie Hölle, die weder durch Reha, noch durch andere Maßnahmen, seien es Schmerztherapie, Einzel- und Gruppengymnastik, Massagen, Packungen etc. gewesen, und er fragt sich, was es in diesem Bereich für "leichte Tätigkeiten" gibt.

Natürlich ist er stinksauer und will das so nicht auf sich sitzen lassen, nur wissen wir nicht, wie genau wir verfahren sollen. Er hat auch direkt heute um 16:45 Uhr einen Termin bei seinem bisherigen behandelnden Facharzt.

Was können wir nun tun?

Bitte euch wirklich um Hilfe! :?

Verfasst: 16.02.2016, 11:02
von Anton Butz
Die Dame gehört wohl zu den "Gerlach-Jüngern" und übt vorauseilenden
Gehorsam - das wäre Willkür - oder sie hat keine Ahnung - auch nicht viel
besser.

Stichwort: Bewertungsmaßstab bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während des
Beschäftigungsverhältnisses vs. Bewertungsmaßstab für Arbeitslose, wozu
dein Vater nicht gehört.

Verfasst: 16.02.2016, 11:24
von Joyce1993
Also können wir davon ausgehen, dass wir den Bericht der "Ärztin" (ja, ich fasse es absichtlich in Gänsefüßchen :evil: ) mithilfe des Chirurgen, der meinen Papa seit letzten Jahres Februar behandelt, anfechten können?

Natürlich weiß er nicht, wie er sich verhalten soll.. bekommt er weiterhin Krankengeld, wenn er sich weiterhin krankschreiben lässt? Oder MUSS er sich definitiv beim Arbeitsamt arbeitslos melden, um weiterhin von irgendeiner Stelle Geld zu bekommen?
Es geht ihm einfach an die Existenz, wenn er jetzt von nirgendsher mehr Geld beziehen kann.

Und das Schlimme ist.. dass man immer so belächelt wird. Mein Vater hat jahrzehntelang geschuftet, geackert, gemacht und getan, bei Wind und Wetter. Und jetzt nimmt sich so eine "Vertretungsvertretungsärztin" (die Gänsefüßchen wieder :twisted: ) raus, ihm zu sagen, er sei ja wieder arbeitsfähig.. so, als wolle sie sagen, er soll sich nicht so anstellen. Ich könnte sooo k.. :cry:

Verfasst: 16.02.2016, 11:43
von Anton Butz
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Heute steht zuerst an:

- vorsorgliche persönliche Meldung bei der AA (Antrag auf Alg)

- weiterer Auszahlschein, schnellstmöglichst zur Krankenkasse

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Verfasst: 16.02.2016, 11:51
von Joyce1993
Leuchtet ein. Problem nur: meldet er sich bei der AA, dann ist die KK doch raus mit Geld, wenn die das spitzbekommen, oder?

Oder soll er sich einfach nur vorsorglich einen Antrag holen?
Gibt man denn da nicht auch an, ab wann man wieder arbeitsfähig und arbeitslos ist? Ist das dann nicht fest beim Amt?

Die Sozialberaterin in seiner Reha-Stelle meinte, er kann sich, um auf Nummer sicher zu gehen, beim Jobcenter und nicht bei der AA melden.

So würde keine Sperre entstehen, wenn er sich nicht bei der AA meldet, sondern erst ein mal versucht, weiter das Krankengeld zu bekommen.

Verfasst: 16.02.2016, 11:59
von Anton Butz
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Das ist kein Problem, wenn er sich (subjektiv) "im Rahmen seines Leistungs-
vermögens zur Verfügung stellt". Was das (objektiv) ist und dass Krankengeld
bei konkurierenden Ansprüchen vorrangig ist, wird dann schon geklärt werden.
(Man kann gleichzeitig "arbeitsunfähig" für Krankengeld und "leistungsfähig"
für Arbeitslosengeld sein).

Also: "klaren Wein einschenken", beide Ansprüche offen parallel verfolgen!
(von wegen "spitzbekommen").

Die Sozialberaterin sollte ihre "Berufung" überprüfen.

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