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Krankengeld bis zur Rente

Verfasst: 27.01.2016, 11:37
von anleu
Hallo
Ich bin 62 Jahre alt und habe eine gelenkübergreifende KnieTEP re.aus 2011 und eine normale KnieTEP li.aus 2013 .Wegen mehrerer Stürze und einer zunehmenden Gangunsicherheit mit Gleichgewichtstörungen bin ich seit dem 17.11.2015 krankgeschrieben,seit 31.12.2015 krankengeldberechtigt.
Obwohl ich noch nicht einen Cent Krankengeld erhalten habe ,hat mich der MDK für diesen Freitag vorgeladen.
ich habe gestern vorzeitige Altersrente wegen Schwerbeschädigung beantragt .
Meine Frage ist nun ,ist es möglich ,bis zum Rentenbeginn stufenweise Wiedereingliederung zu beantragen ?Ich möchte schon wieder arbeiten gehen ,bin aber nicht in der Lage ,einen 8 Stunden Arbeitstag plus 2 Stunden Fahrzeit durchzustehen.
Oder zahlt die Kasse ggf.bis Renteneintritt Krankengeld ?
Wie soll ich mich beim MDK verhalten?
Ich wäre wirklichdankbar für Eure Hilfe !
ngelika

Re: Krankengeld bis zur Rente

Verfasst: 27.01.2016, 20:49
von Czauderna
anleu hat geschrieben:Hallo
Ich bin 62 Jahre alt und habe eine gelenkübergreifende KnieTEP re.aus 2011 und eine normale KnieTEP li.aus 2013 .Wegen mehrerer Stürze und einer zunehmenden Gangunsicherheit mit Gleichgewichtstörungen bin ich seit dem 17.11.2015 krankgeschrieben,seit 31.12.2015 krankengeldberechtigt.
Obwohl ich noch nicht einen Cent Krankengeld erhalten habe ,hat mich der MDK für diesen Freitag vorgeladen.
ich habe gestern vorzeitige Altersrente wegen Schwerbeschädigung beantragt .
Meine Frage ist nun ,ist es möglich ,bis zum Rentenbeginn stufenweise Wiedereingliederung zu beantragen ?Ich möchte schon wieder arbeiten gehen ,bin aber nicht in der Lage ,einen 8 Stunden Arbeitstag plus 2 Stunden Fahrzeit durchzustehen.
Oder zahlt die Kasse ggf.bis Renteneintritt Krankengeld ?
Wie soll ich mich beim MDK verhalten?
Ich wäre wirklichdankbar für Eure Hilfe !
ngelika
Hallo,
die seit dem 01.01.2016 geltenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dienen gleichzeitig auch als Krankengeldauszahlschein - hast du eine solche Bescheinigung eingereicht und wenn ja, wann war das. Hast du schon eine Mitteilung über die Krankengeldhöhe erhalten ?.
Natürlich kannst du eine Wiedereingliederung machen - dafür bedarf es aber der Zustimmung deines Arztes aber auch die, deines Arbeitgebers.
Meiner Meinung nach wird das aber nicht funktionieren, wenn du schon einen Rentenantrag gestellt hast (Wann beginnt die Rente ?), denn das Ziel einer solchen Maßnahme ist, die volle Arbeitsfähigkeit (bisherige Stundenzahl) wieder zu erreichen, aber das soll dich nicht davon abhalten, mit deinem Arzt und deinem Arbeitgeber darüber zu sprechen.
Ob die Krankenkasse ggf. bis zum Renteneintritt Krankengeld zahlt, das hängt wahrscheinlich davon ab, was der MDK sagen wird, der wahrscheinlich von der Kasse eingeschaltet wird, kommt eben auf den Rentenbeginn an.
Wie du dich beim MDK verhalten sollst ? - die Frage ist zunächst, ob der dich auch sehen will - er kann auch aufgrund der Befundberichte nach Aktenlage entscheiden. Sollte es doch zu einer Vorstellung beim MDK kommen, würde ich nicht von mir aus auf Rentenantrag zu sprechen kommen, nur auf entsprechende Nachfrage, dann aber auch wahrheitsgemäß - es könnte durchaus möglich sein, dass der MDK, bei den geschilderten Diagnose auf Arbeitsunfähigkeit bis zu Rente erkennt.
Es ist aber auch genau so möglich dass die Kasse, wenn sie von der Rentenantragstellung in Kenntnis gesetzt wird (durch den Rentenversicherungsträger) auf weitere Aktivitäten verzichtet und das Krankengeld anstandslos weiter zahlt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.01.2016, 08:22
von anleu
Liebe Czauderna ,
Danke für Deine Antwort.
Ja ,der MDK wurde von der Barmer eingeschaltet ,obwohl ich erst seit dem31.1.2015 krankengeld berechtigt bin .
Die Rente soll ab 1.7.2016 beginnen.
Mein Orthopäde und auch mein Arbeitgeber würden die stufenweise Wiedereingliederung befürworten ,da es ja doch noch einige Monate bis zum Renteneintritt sind.
Heute ist der Termin,ich werde berichten.
LG
Angelika