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Krankengeld , dann Teilzeit nun wieder erkrankt.Berechnung?

Verfasst: 24.01.2016, 14:32
von Weibsvolk
Hallo!
Leider habe ich nicht die dazu passende Antwort beim googeln und bei der Krankenkasse erhalten, daher wende ich mich nun an Euch.
Folgende Situation:

Person A ist seit einem Jahr( nach Vollzeitbeschäftigung) im Krankengeldbezug.
Nun ging es A etwas besser und sie stellte einen Antrag auf Teilzeitarbeit.Sie hatte kurzfristig die Möglichkeit von ihrem Arbeitgeber bekommen wieder in Teilzeit einzusteigen, wenn sie das Angebot zum soundsovielten annimmt.
Person A besprach das mit ihrem Arzt der ihr sagte, dass sie es probieren kann und sonst natürlich jederzeit wieder kommen kann falls es nicht klappt.
Bisher hat Person A zwei Wochen in Teilzeit gearbeitet und auch den neuen Vertrag unterschrieben.Leider klappt es mit dem Arbeiten doch nicht so gut.Wenn sie jetzt wieder krank wird,bekommt sie dann wieder Krankengeld ?Wie wird das berechnet?
Nach Voll oder Teilzeit?
Leider gab es aufgrund des Teilzeitangebotes nicht die Möglichkeit einer Wiedereingliederung, ist das rechtens so?
Vielen,vielen dank!

Re: Krankengeld , dann Teilzeit nun wieder erkrankt.Berechnu

Verfasst: 24.01.2016, 16:46
von Czauderna
Weibsvolk hat geschrieben:Hallo!
Leider habe ich nicht die dazu passende Antwort beim googeln und bei der Krankenkasse erhalten, daher wende ich mich nun an Euch.
Folgende Situation:

Person A ist seit einem Jahr( nach Vollzeitbeschäftigung) im Krankengeldbezug.
Nun ging es A etwas besser und sie stellte einen Antrag auf Teilzeitarbeit.Sie hatte kurzfristig die Möglichkeit von ihrem Arbeitgeber bekommen wieder in Teilzeit einzusteigen, wenn sie das Angebot zum soundsovielten annimmt.
Person A besprach das mit ihrem Arzt der ihr sagte, dass sie es probieren kann und sonst natürlich jederzeit wieder kommen kann falls es nicht klappt.
Bisher hat Person A zwei Wochen in Teilzeit gearbeitet und auch den neuen Vertrag unterschrieben.Leider klappt es mit dem Arbeiten doch nicht so gut.Wenn sie jetzt wieder krank wird,bekommt sie dann wieder Krankengeld ?Wie wird das berechnet?
Nach Voll oder Teilzeit?
Leider gab es aufgrund des Teilzeitangebotes nicht die Möglichkeit einer Wiedereingliederung, ist das rechtens so?
Vielen,vielen dank!
Hallo,
ein neuer Arbeitsvertrag ? - wenn ja, dann berechnet sich das Krankengeld nach den neuen Bedingungen.
Was die Wiedereingliederung angeht - bei dieser Massnahme muss der Arbeitgeber einverstanden sein, d.h. er muss nicht - hier war eben so, dass er statt eine Wiedereingliederung mit Ziel der vollen Stundenzahlerreichung offenbar die Lösung Teilzeit auf Dauer favorisierte.
Ich bin kein Arbeitsrechtler, deshalb nur meine Meinung - ich meine, das kann er machen, bzw. anbieten.
Gruss
Czauderna