Schwangerschaft in Deutschland als Gast
Verfasst: 22.01.2016, 12:29
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin EU-Bürgerin und brauche Informationen zu Krankenkassenleistung in Deutschland während der Schwangerschaft.
Ich lebe und arbeite in Griechenland, wo ich auch versichert bin, mein Mann wird jedoch nächsten Monat nach Deutschland ziehen und dort eine Ihm angebotene Arbeitsstelle annehmen. Ich bin im 3. Monat Schwanger und werde vorerst nicht mit ihm vereisen, um meine Arbeit hier fortzuführen.
Weil wir aber während der Geburt zusammen sein wollen, hatten wir den Gedanken, dass ich in der Zeit des Mutterschutzes, und einen Monat früher über Urlaubstage, nach Deutschland reise und dort unser Kind auf der Welt bringe.
Mein Mann wird natürlich als Arbeitsnehmer in Deutschland versichert sein, ich möchte aber meine Arbeitsstelle in Griechenland nicht aufgeben solange der Mutterschutz anhält, im Fall dass wir vielleicht zurückkehren. Außerdem könnte ich mir diese Monate in DE ohne Einkommen nicht leisten und mich müsste mich arbeitslos melden. Da ich mich in DE als Gast aufhalten werde, und eine Versicherung in GR habe, werde ich wahrscheinlich nicht bei meinem Mann Famielienversichert sein können. Ist das korrekt?
Welche Leistungen der Europäischen Krankenversicherung kann ich in Anspruch nehmen? Die Geburtskosten und die Behandlung im Fall eines Notfalls sind für mich und mein Kind gesichert. Wie sieht es aber aus mit den Frauenarztbesuchen und den nötigen Untersuchungen vor der Geburt. Wie sieht es aus mit Anspruch auf eine Hebamme, Schwangerschaftsgymnastik (falls bedingt) oder Geburtsvorbereitungskurs, der im anderen Fall von der Krankenkasse übernommen würde.
Eine letzte Frage, wo wird das Kind dann automatisch versichert werden? Kann es auch beim Vater, der eine normale Krankenversicherung hat, versichert sein?
Könnte es sein, dass ich trotz theoretischen Anspruch auf Leistungen, auf Hürden treffe und Umstände, wegen Bürokratie oder Unwissen der Ärzte, und wo kann ich mich vor Ort über alle meinen Rechte ausführlich informieren?
Sie würden mir mit einer Antwort sehr weiterhelfen deswegen bedanke ich mich im Voraus.
ich bin EU-Bürgerin und brauche Informationen zu Krankenkassenleistung in Deutschland während der Schwangerschaft.
Ich lebe und arbeite in Griechenland, wo ich auch versichert bin, mein Mann wird jedoch nächsten Monat nach Deutschland ziehen und dort eine Ihm angebotene Arbeitsstelle annehmen. Ich bin im 3. Monat Schwanger und werde vorerst nicht mit ihm vereisen, um meine Arbeit hier fortzuführen.
Weil wir aber während der Geburt zusammen sein wollen, hatten wir den Gedanken, dass ich in der Zeit des Mutterschutzes, und einen Monat früher über Urlaubstage, nach Deutschland reise und dort unser Kind auf der Welt bringe.
Mein Mann wird natürlich als Arbeitsnehmer in Deutschland versichert sein, ich möchte aber meine Arbeitsstelle in Griechenland nicht aufgeben solange der Mutterschutz anhält, im Fall dass wir vielleicht zurückkehren. Außerdem könnte ich mir diese Monate in DE ohne Einkommen nicht leisten und mich müsste mich arbeitslos melden. Da ich mich in DE als Gast aufhalten werde, und eine Versicherung in GR habe, werde ich wahrscheinlich nicht bei meinem Mann Famielienversichert sein können. Ist das korrekt?
Welche Leistungen der Europäischen Krankenversicherung kann ich in Anspruch nehmen? Die Geburtskosten und die Behandlung im Fall eines Notfalls sind für mich und mein Kind gesichert. Wie sieht es aber aus mit den Frauenarztbesuchen und den nötigen Untersuchungen vor der Geburt. Wie sieht es aus mit Anspruch auf eine Hebamme, Schwangerschaftsgymnastik (falls bedingt) oder Geburtsvorbereitungskurs, der im anderen Fall von der Krankenkasse übernommen würde.
Eine letzte Frage, wo wird das Kind dann automatisch versichert werden? Kann es auch beim Vater, der eine normale Krankenversicherung hat, versichert sein?
Könnte es sein, dass ich trotz theoretischen Anspruch auf Leistungen, auf Hürden treffe und Umstände, wegen Bürokratie oder Unwissen der Ärzte, und wo kann ich mich vor Ort über alle meinen Rechte ausführlich informieren?
Sie würden mir mit einer Antwort sehr weiterhelfen deswegen bedanke ich mich im Voraus.