Wiedereingliederung ablehnen? Folgen?

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Moderator: Czauderna

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ichselbst
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Wiedereingliederung ablehnen? Folgen?

Beitrag von ichselbst » 19.01.2016, 19:26

Guten Abend,

ich bin aktuell im Krankengeldbezug - also arbeitsunfähig.

kann ich bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit eine vom Arzt angesprochene Wiedereingliederung ablehnen, weil ich mich dazu noch nicht fähig genug fühle?

Würde es Folgen für den Krankengeldanspruch haben?

Wenn ich diese Eingliederung ablehne, dürfte ich dann nie mehr eine machen, wenn ich mich später dazu in Lage dazu fühlen würde, oder muss ich dann direkt wieder voll arbeiten?

Czauderna
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Re: Wiedereingliederung ablehnen? Folgen?

Beitrag von Czauderna » 19.01.2016, 19:57

ichselbst hat geschrieben:Guten Abend,

ich bin aktuell im Krankengeldbezug - also arbeitsunfähig.

kann ich bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit eine vom Arzt angesprochene Wiedereingliederung ablehnen, weil ich mich dazu noch nicht fähig genug fühle?
ja, kannst du - eine solche Wiedereingliederungsmaßnahme bedarf der Zustimmung des Arztes, des Patienten und nicht zuletzt auch des Arbeitgebers - und wenn du das nicht willst, dann wird es auch keine geben

Würde es Folgen für den Krankengeldanspruch haben?
Nun, deine Kasse - wenn sie denn davon erfährt. wird nicht begeistert sein, zumal dein eigener Arzt der Auffassung ist, dass du einen solchen
"Arbeitsversuch" machen könntest. Während der Wiedereingliederungsmaßnahme bekämst du übrigens dein Krankengeld weiter - es könnte durchaus möglich sein, dass die Kasse den MDK einschaltet und/oder dich auf deine Mitwirkungspflicht hinweist - im Extremfall kann das auch zur Krankengeldverweigerung führen, kommt auch auf die Kasse an.


Wenn ich diese Eingliederung ablehne, dürfte ich dann nie mehr eine machen, wenn ich mich später dazu in Lage dazu fühlen würde, oder muss ich dann direkt wieder voll arbeiten?
Also, wenn das so abläuft - dann kannst du selbstverständlich auch zu einem späteren Zeitpunkt diese Maßnahme starten -aber direkt wieder voll arbeiten geht auch -
Ich verstehe aber nicht, warum du nicht wenigstens den Versuch machen willst - wenn es nicht klappt, kannst du jederzeit die Maßnahme wieder abbrechen
Gruss
Czauderna

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 25.01.2016, 20:54

ich hatte in den letzten 10 Jahren drei Wiedereingliederungen. jede davon musste ich nach 1-2 Wochen abbrechen, weil es einfach noch nicht ging.

ich kann meinen Körper mittlerweile recht gut einschätzen - immerhin lebe ich nun schon sehr lange mit MS. mein Körper sagt noch nein.

mein Arzt meint, weil andere nach so einer Dauer wieder halbwegs fit sind, müsste das auch für mich gelten.

ich schätze es so ein, dass ich noch 4-6 Wochen brauche, um eine Wiedereingliederung zu machen. es bringt ja auch nichts, zu früh einzusteigen und damit meinen Heilungsprozess negativ zu behindern. danach bin ich noch länger krank, nur weil ich zu früh einsteigen musste.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.01.2016, 22:43

Hallo,
na ja, wenn du das auch deinem Arzt und ggf. dem MDK begreiflich machen kannst, dann ist ja alles okay. Noch eine Frage - weiß eigentlich die Kasse von dem Vorschlag deines Arztes bezüglich der Wiedereingliederung ?
Gruss
Czauderna

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 27.01.2016, 20:35

mein Arzt kennt die Problematik. er hat die ganzen "alten" Wiedereingliederungen miterlebt.

ich weiß nicht, ob er evtl. von Seiten der Krankenkasse dazu angehalten wird. er sagt, ich solls probieren und dann eben, wenn es nicht geht, wieder abbrechen :roll:

Mäg
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Beitrag von Mäg » 29.01.2016, 17:53

Hallo ichselbst,
es klingt schon ein wenig merkwürdig, dass dich dein Arzt wieder eingliedern möcht und zur Not sollst du dann abbrechen. Das ist eigentlich auch nicht gesund, oder?
VLG Mäg

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.01.2016, 18:42

Mäg hat geschrieben:Hallo ichselbst,
es klingt schon ein wenig merkwürdig, dass dich dein Arzt wieder eingliedern möcht und zur Not sollst du dann abbrechen. Das ist eigentlich auch nicht gesund, oder?
VLG Mäg
Hallo,
das ist ganz normale Praxis - gerade die Wiedereingliederungsmaßnahme dient dafür zu beurteilen ob eine Arbeitsbelastung, wenn auch zunächst stufenweise, also z.B. eine Woche 2Std. pro Tag - 1 Woche 4 Std. pro Tag, 1 Woche 6 Stunden pro Tag. dem Körper wieder zugemutet werden kann, und das ohne Schaden. Im anderen Fall geht es doch so - arbeitsunfähig bis Freitag und dann ab Montag die volle Power wie vor der AU. Gerade bei langwierigen Erkrankungen ist diese Wiedereingliederung ein sehr gutes Hilfsmittel, vor allem für den Betroffenen selbst, dann natürlich für die Krankenkasse und auch für den Arbeitgeber. Basis dafür ist, dass durch eine gezielte Wiedereingliederung eine früherer Rückker an den Arbeitsplatz ermöglicht wird und das ist doch dann im Sinne aller Beteiligten, oder etwa nicht ?.
Gruss
Czauderna

ichselbst
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Beitrag von ichselbst » 29.01.2016, 19:02

ich bin froh, dass es überhaupt die Möglichkeit von Wiedereingliederungen gibt. ohne fände ich den Einstieg sehr hart.

nur bin ich mit der Schnelle nicht einverstanden gewesen. mein MS-Schub war Mitte Dezember. bis vor 3 Wochen habe ich noch hochdosiertes Kortison bekommen.

aktuell hab ich noch Probleme mit dem Laufen und der Konzentration. das Laufen fordert mich aktuell noch sehr. ich muss aufpassen, dass ich nicht stürze, was meine eh schon maue Konzentration arg strapaziert. der Arzt denkt wohl, dass der Kopf ja funktioniert... :roll:

mein Arbeitgeber hat die Wiedereingliederung übrigens heute abgelehnt. er will mir noch etwas Zeit geben und strebt für mich eine Wiedereingliederung für Ende Februar an, damit nicht wieder alles vorbereitet wird und dann doch alles wieder für länger auf Eis liegt bzw. umgeplant werden muss (Einsatzplanung usw.).

Mäg
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Beitrag von Mäg » 01.02.2016, 18:59

Czauderna hat geschrieben:
Mäg hat geschrieben:Hallo ichselbst,
es klingt schon ein wenig merkwürdig, dass dich dein Arzt wieder eingliedern möcht und zur Not sollst du dann abbrechen. Das ist eigentlich auch nicht gesund, oder?
VLG Mäg
Hallo,
das ist ganz normale Praxis - gerade die Wiedereingliederungsmaßnahme dient dafür zu beurteilen ob eine Arbeitsbelastung, wenn auch zunächst stufenweise, also z.B. eine Woche 2Std. pro Tag - 1 Woche 4 Std. pro Tag, 1 Woche 6 Stunden pro Tag. dem Körper wieder zugemutet werden kann, und das ohne Schaden. Im anderen Fall geht es doch so - arbeitsunfähig bis Freitag und dann ab Montag die volle Power wie vor der AU. Gerade bei langwierigen Erkrankungen ist diese Wiedereingliederung ein sehr gutes Hilfsmittel, vor allem für den Betroffenen selbst, dann natürlich für die Krankenkasse und auch für den Arbeitgeber. Basis dafür ist, dass durch eine gezielte Wiedereingliederung eine früherer Rückker an den Arbeitsplatz ermöglicht wird und das ist doch dann im Sinne aller Beteiligten, oder etwa nicht ?.
Gruss
Czauderna
Aha, ok, das wusste ich nicht. Das macht natürlich dann Sinn. Danke für die Erklärung!

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