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Krankengeld wegen neuer Erkrankung nach Aussteuerung

Verfasst: 12.01.2016, 19:31
von Menne46
Hallo zusammen !!!

Am Besten schildere ich mal mein Problem von Anfang an.
Da ich sehr sehr lange mit meinem Rücken krank war, steuerte mich die Krankenkasse Anfang November 2015 aus und schickte mich zur Arbeitsagentur. Weil ich noch Anspruch auf Alg.1 habe, war das auch alles kein Problem. Leider bekam ich aber am 07.12.2015 einen Herzinfarkt und erhielt einen Stent. Da sich mein Zustand aber nicht richtig besserte lag ich bis zum 23.12. weiter im Krankenhaus. Dabei stellte sich dann bei weiteren Untersuchungen heraus dass ich mich einer Bypass OP unterziehen muss, weil mein Herz immer noch zu wenig durchblutet wird. Am 22.01.16 muss ich in die Uniklinik Köln und werde am 25.01. operiert. :-(
Nun erhielt ich gestern einen Anruf der Krankenkasse (AOK) und man fragte mich ob das noch länger dauern würde. Ich meinte darauf dass man bei einem Herzinfarkt mit anstehender OP davon ausgehen kann. Da entgegnete man mir, dass ich ausgesteuert wäre und ich solle mit der Arbeitsagentur reden, damit die nicht die Zahlung nach sechs Wochen einstellen. Auf meine Einwendung, dass das doch eine ganz andere Erkrankung ist, meinte die Dame der KK nur, dass dies eine Nebenerkrankung ist und dass die Aussteuerung trotzdem weiterhin gelte. Nun bin ich heute Vormittag mit dem Rad zur Arbeitsagentur gefahren und die erzählen mir natürlich das sie nach sechs Wochen die Zahlung einstellen werden, weil für sie die Herzerkrankung zähle. Man meinte ich solle zu meinem behandelden Arzt gehen und der solle mir Bescheinigen dass ich für mindestens sechs Monate kein Leistungsvermögen hätte, dann würde ich „angeblich“ weiter mein Arbeitslosengeld erhalten. Also das kommt mir irgendwie suspekt vor.
Was würdet ihr nun tun ?
Hat es Sinn den VDK einzuschalten ? (bin da allerdings noch kein Mitglied.)
Oder soll ich einen Anwalt einschalten ? Bei meinen Finanzstatus (Privat-Insolvenz) wird der wohl gar nicht erst tätig. :-)

Wäre schön einen guten Rat zu erhalten.


Gruß, Harald

Verfasst: 12.01.2016, 20:53
von Czauderna
Hallo,
wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es um die Frage ob das Arbeitslosengeld weiter gezahlt wird - ich würde mir zunächst den "Rat" des Arbeitsamtes schriftlich bestätigen lassen - dann bist du auf der sicheren Seite - aber sicher wäre hier der Rat eines Experten in Sachen Arbeitslosengeld etwas hilfreicher - ich weiss allerdings nicht ob wir hier im Krankenkassenforum auch solche Experten haben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.01.2016, 14:13
von Menne46
Hallo zusammen,

heute morgen war ich wegen der Einstellung des Arbeitslosengeldes doch sehr unruhig und aufgeregt. Da meine Pumpe momentan nicht so richtig will, musste ich mich zwingen ruhiger zu werden. Ich bin dann heute morgen nochmal zur AOK gefahren, um denen in Ruhe zu reden und um zu sagen dass das Arbeitsamt die Zahlung zum 17.01.16 endgültig einstellt.
Daraufhin erklärte mir die Dame nochmal das ganze Spiel mit den Blockfristen ect. und meinte nur dass die Arbeitsagentur wegen besagten Gründen weiterhin Alg.1 zahlen müsse. Sie druckte mir noch ein Schreiben aus, in dem das mit der Aussteuerung, Blockfrist usw. steht.

Ich schon etwas besser gelaunt setze mich aufs Rad und fahre zur Arbeitsagentur. Dort erklärte ich mein Anliegen einer sehr netten älteren Mitarbeiterin. Sie telefonierte mit verschiedenen Stellen und sogar mit ihrem Vorgesetzten und setzte sich für mich ein. Das Resultat war dann allerdings dass die Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt dass sie Recht haben und dass die KK zahlen müsste.

Die Dame gab mir dann den Rat gegen den Bescheid der KK aber auch gegen den Beschluss der Arbeitsagentur Widerspruch einzulegen und jetzt sofort zur Jobcom zu gehen und vorläufig Alg.2 zu beantragen.

Das werde ich dann jetzt alles einleiten denn die Zeit drängt ja, weil ich mich am 22.01.16 in Köln zur OP einfinden muss.

Drückt mir die Daumen das ALLES gut ausgeht.


Und danke nochmal für eure Hilfe.


Harald :)

Verfasst: 14.01.2016, 11:58
von GerneKrankenVersichert
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