Krankengeld wegen neuer Erkrankung nach Aussteuerung
Verfasst: 12.01.2016, 19:31
Hallo zusammen !!!
Am Besten schildere ich mal mein Problem von Anfang an.
Da ich sehr sehr lange mit meinem Rücken krank war, steuerte mich die Krankenkasse Anfang November 2015 aus und schickte mich zur Arbeitsagentur. Weil ich noch Anspruch auf Alg.1 habe, war das auch alles kein Problem. Leider bekam ich aber am 07.12.2015 einen Herzinfarkt und erhielt einen Stent. Da sich mein Zustand aber nicht richtig besserte lag ich bis zum 23.12. weiter im Krankenhaus. Dabei stellte sich dann bei weiteren Untersuchungen heraus dass ich mich einer Bypass OP unterziehen muss, weil mein Herz immer noch zu wenig durchblutet wird. Am 22.01.16 muss ich in die Uniklinik Köln und werde am 25.01. operiert.
Nun erhielt ich gestern einen Anruf der Krankenkasse (AOK) und man fragte mich ob das noch länger dauern würde. Ich meinte darauf dass man bei einem Herzinfarkt mit anstehender OP davon ausgehen kann. Da entgegnete man mir, dass ich ausgesteuert wäre und ich solle mit der Arbeitsagentur reden, damit die nicht die Zahlung nach sechs Wochen einstellen. Auf meine Einwendung, dass das doch eine ganz andere Erkrankung ist, meinte die Dame der KK nur, dass dies eine Nebenerkrankung ist und dass die Aussteuerung trotzdem weiterhin gelte. Nun bin ich heute Vormittag mit dem Rad zur Arbeitsagentur gefahren und die erzählen mir natürlich das sie nach sechs Wochen die Zahlung einstellen werden, weil für sie die Herzerkrankung zähle. Man meinte ich solle zu meinem behandelden Arzt gehen und der solle mir Bescheinigen dass ich für mindestens sechs Monate kein Leistungsvermögen hätte, dann würde ich „angeblich“ weiter mein Arbeitslosengeld erhalten. Also das kommt mir irgendwie suspekt vor.
Was würdet ihr nun tun ?
Hat es Sinn den VDK einzuschalten ? (bin da allerdings noch kein Mitglied.)
Oder soll ich einen Anwalt einschalten ? Bei meinen Finanzstatus (Privat-Insolvenz) wird der wohl gar nicht erst tätig.
Wäre schön einen guten Rat zu erhalten.
Gruß, Harald
Am Besten schildere ich mal mein Problem von Anfang an.
Da ich sehr sehr lange mit meinem Rücken krank war, steuerte mich die Krankenkasse Anfang November 2015 aus und schickte mich zur Arbeitsagentur. Weil ich noch Anspruch auf Alg.1 habe, war das auch alles kein Problem. Leider bekam ich aber am 07.12.2015 einen Herzinfarkt und erhielt einen Stent. Da sich mein Zustand aber nicht richtig besserte lag ich bis zum 23.12. weiter im Krankenhaus. Dabei stellte sich dann bei weiteren Untersuchungen heraus dass ich mich einer Bypass OP unterziehen muss, weil mein Herz immer noch zu wenig durchblutet wird. Am 22.01.16 muss ich in die Uniklinik Köln und werde am 25.01. operiert.
Nun erhielt ich gestern einen Anruf der Krankenkasse (AOK) und man fragte mich ob das noch länger dauern würde. Ich meinte darauf dass man bei einem Herzinfarkt mit anstehender OP davon ausgehen kann. Da entgegnete man mir, dass ich ausgesteuert wäre und ich solle mit der Arbeitsagentur reden, damit die nicht die Zahlung nach sechs Wochen einstellen. Auf meine Einwendung, dass das doch eine ganz andere Erkrankung ist, meinte die Dame der KK nur, dass dies eine Nebenerkrankung ist und dass die Aussteuerung trotzdem weiterhin gelte. Nun bin ich heute Vormittag mit dem Rad zur Arbeitsagentur gefahren und die erzählen mir natürlich das sie nach sechs Wochen die Zahlung einstellen werden, weil für sie die Herzerkrankung zähle. Man meinte ich solle zu meinem behandelden Arzt gehen und der solle mir Bescheinigen dass ich für mindestens sechs Monate kein Leistungsvermögen hätte, dann würde ich „angeblich“ weiter mein Arbeitslosengeld erhalten. Also das kommt mir irgendwie suspekt vor.
Was würdet ihr nun tun ?
Hat es Sinn den VDK einzuschalten ? (bin da allerdings noch kein Mitglied.)
Oder soll ich einen Anwalt einschalten ? Bei meinen Finanzstatus (Privat-Insolvenz) wird der wohl gar nicht erst tätig.
Wäre schön einen guten Rat zu erhalten.
Gruß, Harald