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Krankenkassenbeiträge auf Zinserträge bei freiwillig versic
Verfasst: 08.01.2016, 17:32
von Rentner2018
Es gab von 2002,Ulla Müller Gesundheitsministerin , einen Gesetzesentwurf bzgl. Zinserträge und deren Nichtbeachtung bei Krankassenbeiträgen von freiwillig gesetzlich Versicherten.(Bericht Berliner Zeitung von 30.1.2002)
Frage : Kennt jemand diesen entwurf?
und ist dieser Entwurf auch Gesetz geworden
Verfasst: 08.01.2016, 20:44
von heinrich
kenn ich nicht
UND: ich müsste es kennen.
Außerdem dürfte es "UNS" Ulla. Schmidt (nicht Müller) gewesen sein.
Ganz tolle Sachen hat sie ins Leben gerufen.
Verfasst: 09.01.2016, 11:42
von Freiwilliger
Die Zinserträge werden doch gerade nur bei freiwilligen Selbstständigen und Mitversicherten abgefragt, nicht bei angestellten Mitgliedern.
Und zwar ohne Berücksichtigung des "reinen" steuerlichen Freibetrags (750/1500), nur der Werbungskostenpauschale (51/102).
Verfasst: 09.01.2016, 12:11
von Czauderna
Freiwilliger hat geschrieben:Die Zinserträge werden doch gerade nur bei freiwilligen Selbstständigen und Mitversicherten abgefragt, nicht bei angestellten Mitgliedern.
Und zwar ohne Berücksichtigung des "reinen" steuerlichen Freibetrags (750/1500), nur der Werbungskostenpauschale (51/102).
Hallo,
nein, das stimmt so nicht - die Kapitalerträge werden bei allen, freiwillig Versicherten abgefragt und sind grundsätzlich beitragspflichtig. Wer ohnehin schon den Höchstbeitrag zahlt, der muss natürlich keinen Nachweis erbringen, da reicht die einfache Erklärung (über Beitragsbemessungsgrenze) aus.
Mitversicherte werden auch nicht angefragt - es sei denn die Familienversicherung als solches wird überprüft - dann spielen die Einnahmen natürlich auch eine entscheidende Rolle - das gilt aber dann für alle Mitversicherten, auch für die von krankenversicherungspfllichtigen Mitgliedern.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.01.2016, 12:19
von Freiwilliger
Daß die freiwilligen Angestellten auch abgefragt werden wußte ich nicht, wieder was gelernt.
Es ging mir hier nur um die Abfrage, daß sie grundsätzlich beitragspflichtig sind ist mir auch bekannt, es wird aber in aller Regel bei Pflichtversicherten nicht danach gefragt, wahrscheinlich der Einfachheit halber.
Verfasst: 09.01.2016, 12:23
von Czauderna
Freiwilliger hat geschrieben:Daß die freiwilligen Angestellten sie auch angeben müssen wußte ich nicht, wieder was gelernt.
Daß sie grundsätzlich beitragspflichtig sind ist mir auch bekannt, es wird aber in aller Regel bei Angestellten nicht danach gefragt, wahrscheinlich der Einfachheit halber.
Hallo,
richtig, da dieser Personenkreis ohnehin schon den Höchstbeitrag zahlt wäre das wirklich grober Unfug da nochmals eine Einkommenserklärung anzufordern - nein, hier geht es z.B. um Beamte,Arbeitslose ohne Leistungsbezug, freiwillig versicherte Schüler oder Studenten, natürlich auch die Selbständigen und alle anderen freiwillig Versicherten, die nicht den Höchstbeitrag ohnehin zahlen.
Gruss
Czauderna