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Wie Kind nach Scheidung weiterhin bei Vater GKV versichern?

Verfasst: 06.01.2016, 18:15
von Maona
Guten Abend,

erst einmal wünsche ich Allen ein glückliches, friedliches und gesundes Jahr 2016.

Ich bin in 5 Tagen rechtskräftig geschieden.
Bislang waren ich und unser 16 J. Kind familenversichert bei der BKK vor Ort bzw. jetzt Viactiv.

Unser Kind wird noch einige Jahre in Schule/Studium+Ausbildung sein.
Von Geburt bis heute ist es bei ihrem Vater gesetzlich Krankenversichert.

Ich habe einen 450 Euro Job ohne Krankenversicherung, muss mich also bald selbst versichern.
Da ich aber beabsichtige, wenn unser die Kind die Schule beendet hat und ins Studium geht, ins Ausland zu gehen und mich dort nach ausländischem Recht versichern muss,
hätte unser Kind dann wieder keine Krankenversicherung.

Wie schaffe ich es jetzt den Vater zu überzeugen, dass er sein Kind auch die wenigen restlichen Jahre noch in seiner Versicherung bleibt?

Da er beruflich seit fast 30 J. in einer Firma sitzt und sich eine entsprechende Position erarbeitet hat, wird es wohl auch keine grundlegenden Veränderung geben,
sodass es ihn nichts kostet, sie weiterhin bei sich zu versichern, bis sie in der Lage ist, ihre KV selbst zu zahlen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir Hinweise geben würdet, wie ich das diplomatisch geschickt rüberbringe und er das auch macht.

Besten Dank, viele Grüße
Maona

P.S.
Weiss Jemand, was das aktuell für mich (bzw. und Kind) kosten würde, weil ich auf der Seite von Viactiv nichts zu den aktuellen Beiträgen gefunden habe?

P.S.S.
Und weiß Jemand auch, auf wie viel Euro/Stunden ich meinen 450 Euro Job aufstocken müsste, um in die gesetzliche KV zu kommen?

Verfasst: 06.01.2016, 18:39
von D-S-E
Hallo Maona,

so lange Du regelmäßig nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienst, wirst Du nicht über Deinen Arbeitgeber versichert. Regelmäßig bedeutet, dass Du dauerhaft mehr als 450 Euro mehr verdienen musst, um pflichtversichert zu werden (1, 2 Monate drüber ändern nichts). Letztendlich entscheidet Dein Arbeitgeber mit der Anmeldung bei Deiner Krankenkasse, wenn dieser Zeitpunkt gekommen ist.

Wenn Du nicht über 450 Euro monatlich kommst, kannst Du Dich freiwillig versichern. Die freiwillige Versicherung kostet monatlich ca. 170 Euro (KV+PV), dies ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeitrag. In diesem Fall kannst Du natürlich auch die Familienversicherung für Deine Tochter bei Dir beantragen.

Bis hier hin recht einfach, was aber, wenn Du selbst nicht mehr in Deutschland gesetzlich versichert wirst? Fakt ist, dass für Deine Tochter dann dennoch weiterhin der Anspruch auf Familienversicherung über ihren Vater besteht. Wenn Dein Ex-Mann sich weigert, irgendetwas auszufüllen, solltest Du selbst mit der Krankenkasse Deines Ex-Mannes in Verbindung treten. Der Anspruch besteht nun mal, da sollte man eine Lösung finden. Ich arbeite auch bei einer Krankenkasse, in einem ähnlichen Fall haben wir auch ohne Mithilfe des Ex-Mannes die Familienversicherung durchgeführt.

Verfasst: 06.01.2016, 19:59
von Maona
Hallo DSE,

vielen Dank für deine informative Antwort. Das ist sehr hilfreich für mich und ich werde diesen Weg über seine KK gehen, falls er sich weigern sollte.

Liebe Grüße
Maona

Verfasst: 06.01.2016, 23:38
von Rossi
Nun ja, es ist doch relativ einfach.

Da das Kind nicht im Haushalt des Vaters (Mitglied) wohnt, brauchst Du den Vater nicht. In dieser Konstealltion kann der entsprechende Familienmeldebogen vom Familienversicherten (Kind) allein unterschrieben werden. Die Unterschrift des Vaters wird bei getrenntlebenden nicht benötigt.

D.h.; das Kind bzw. Du füllst den Familenmeldebogen aus, das Kind unterschreibt und bei Unterschrift des Mitgliedes (Vater) wird ein Strich gemacht und Du trägst dort "getrennt lebend" ein.

Die Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich aus der sog. Fami-Melde-VO insbesondere dem § 2 Abs. 5 der VO


Guckst Du hier:



http://www.finkenbusch.de/wp-content/up ... herung.pdf

Zitat:

(5) Die Vordrucke nach den Anlagen 1 und 2 sind vom Mitglied zu unterschreiben.

Mit seiner Unterschrift erklärt das Mitglied, die Zustimmung der Familienangehörigen zur Abgabe der erforderlichen Daten erhalten zu haben.

Bei vom Mitglied getrennt lebenden Familienangehörigen kann die Unterschrift wahlweise vom Mitglied oder von dem getrennt lebenden Familienangehörigen abgegeben werden.


Da das Kind schon 15 Jahre alt ist, ist es gem. § 36 SGB I selber schon handlungsfähig und kann auch selber Anträge stellen. Du kannst von mir aus auch noch als Erziehungsberechtiger unterschreiben; dies ist aber nicht erforderlich.

Klappt in der Praxis sehr gut. Da muss man nicht viel reden.

Verfasst: 07.01.2016, 23:21
von Maona
Hallo Rossi,

vielen Dank, auch für die Paragraphen, die wirken immer deutlicher beim Ex als wenn ich was erläutere.
Ich habe heute mit der KK telefoniert und lasse mir die Unterlagen zukommen. Wir machen das dann so wie vorgeschlagen.

Danke, VG
Maona

Verfasst: 09.01.2016, 13:05
von Freiwilliger
Hast ja im Nachbarforum schon das gleiche gefragt, bedenke auch daß die Viactiv jetzt einsamer Beitragsspitzenreiter ist und da viele raus werden wollen, dein Ex evtl. auch, frag ihn erstmal ob er überhaupt vor hat da zu bleiben.