Hallo,
mein Psychotherapeut hat vor 4 Wochen die Verlängerung meiner Psychotherapie beantragt. Die 25 Stunden, die nun ausgelaufen sind, wurden vom MDK empfohlen und für dringend nötig gehalten. Nun schreibt mir gestern meine Krankenkasse, dass die Prüfung über eine Entscheidung noch dauern kann, da erst noch ein Gutachten beauftragt wurde. Nun bin ich doch erstaunt. Was kann ich denn darunter verstehen? Mir wurde diese Psychotherapie vor 1 Jahr dringend angeraten, ich bin nebenbei in fachärztlicher Behandlung, immer noch AU, aus einer Reha auch AU entlassen worden. Was möchte die KK denn da noch begutachten lassen?
Dazu muss ich sagen, dass ich inzwischen ausgesteuert bin, allerdings nun wieder im Leistungsbezug von ALG I bin und somit wieder KK-Beiträge zahle.
Kennt sich damit jeamand aus? Danke für Infos und Tipps.
Wünsche allen Mitstreitern hier einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gruß
Fredy
Antrag auf Verlängerung Psychotherapie-KK will Gutachten
Moderator: Czauderna
Re: Antrag auf Verlängerung Psychotherapie-KK will Gutachten
Hallo,fredy2206 hat geschrieben:Hallo,
mein Psychotherapeut hat vor 4 Wochen die Verlängerung meiner Psychotherapie beantragt. Die 25 Stunden, die nun ausgelaufen sind, wurden vom MDK empfohlen und für dringend nötig gehalten. Nun schreibt mir gestern meine Krankenkasse, dass die Prüfung über eine Entscheidung noch dauern kann, da erst noch ein Gutachten beauftragt wurde. Nun bin ich doch erstaunt. Was kann ich denn darunter verstehen? Mir wurde diese Psychotherapie vor 1 Jahr dringend angeraten, ich bin nebenbei in fachärztlicher Behandlung, immer noch AU, aus einer Reha auch AU entlassen worden. Was möchte die KK denn da noch begutachten lassen?
Dazu muss ich sagen, dass ich inzwischen ausgesteuert bin, allerdings nun wieder im Leistungsbezug von ALG I bin und somit wieder KK-Beiträge zahle.
Kennt sich damit jeamand aus? Danke für Infos und Tipps.
Wünsche allen Mitstreitern hier einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Gruß
Fredy
eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 25 Stunden und wird auch in der Regel nach 25 Stunden abgeschlossen - wenn es nun im Einzelfall seitens des Behandlers erforderlich ist, dass diese Kurzzeittherapie verlängert werden soll, dann ist es das Recht der Kasse, diesen Verlängerungsantrag durch einen Gutachter bestätigen zu lassen - der Gutachter könnte ja auch zu dem Schluss kommen, dass hier eine Langzeittherapie oder gar eine stationäre Behandlung erforderlich werden
könnte - er kann allerdings auch zu dem Ergebnis kommen, dass eine Verlängerung nichts bringt und natürlich kann er auch der Kasse empfehlen dem Verlängerungsantrag zuzustimmen - so, wie geschildert ist das gängige Praxis und nicht, wie vielleicht vermutet, Willkür oder gar Schikane.
Gruss
Czauderna
Danke für die schnelle Antwort.
Mir stellt sich hier bloß die Frage, wie und wonach der Gutachter entscheiden will? Nach Aktenlage?????? Werden dafür meine Ärzte/Therapeuten angeschrieben und um Auskunft gebeten? Läuft das über den MDK?
Da ich so ein Vorgehen nicht kenne, bin ich natürlich auch verunsichert.
Danke für weitere kompetente Informationen.
Viele Grüße
Fredy
Mir stellt sich hier bloß die Frage, wie und wonach der Gutachter entscheiden will? Nach Aktenlage?????? Werden dafür meine Ärzte/Therapeuten angeschrieben und um Auskunft gebeten? Läuft das über den MDK?
Da ich so ein Vorgehen nicht kenne, bin ich natürlich auch verunsichert.
Danke für weitere kompetente Informationen.
Viele Grüße
Fredy
Hallo.
Also erst einmal ist das ein schwaches Bild vom Therapeuten, wenn er dich so unsicher werden lässt.
Dein Therapeut muss einen ausführlichen Bericht verfassen. Der wird von einem Gutachter geprüft. Das ist auch ein Therapeut. Nur zusätzlich noch Gutachter.
Handelt es sich um eine ausservertragliche Psychotherapie wird Day vom MDK geprüft.
Insgesamt ein ganz normaler Ablauf.
Also erst einmal ist das ein schwaches Bild vom Therapeuten, wenn er dich so unsicher werden lässt.
Dein Therapeut muss einen ausführlichen Bericht verfassen. Der wird von einem Gutachter geprüft. Das ist auch ein Therapeut. Nur zusätzlich noch Gutachter.
Handelt es sich um eine ausservertragliche Psychotherapie wird Day vom MDK geprüft.
Insgesamt ein ganz normaler Ablauf.
Hallo,fredy2206 hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort.
Mir stellt sich hier bloß die Frage, wie und wonach der Gutachter entscheiden will? Nach Aktenlage?????? Werden dafür meine Ärzte/Therapeuten angeschrieben und um Auskunft gebeten? Läuft das über den MDK?
Da ich so ein Vorgehen nicht kenne, bin ich natürlich auch verunsichert.
Danke für weitere kompetente Informationen.
Viele Grüße
Fredy
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, da wir als Kasse keinen Zugriff bzw. keinen Einfluss drauf haben wie ein Gutachter zu seiner Begründung für sein Gutachten kommt - ich habe bisher in solchen Fälle immer nur das Ergebnis, nie aber das Gutachten selbst erhalten (geht uns ja auch nix an)
Gr5uss
Czauderna
Hallo an alle,
danke für die ausführlichen Informationen.
Ich denke mal, dass mein Psychotherapeut dies auch nicht weiß. Er ist zur Zeit in Urlaub und wir haben nur über ine Verlängerung, nicht aber über ein Gutachten gesprochen.
Mein Therapeut ist einer, der mit den Kassen zusammen arbeitet. Er hat also die kassenärztliche Zulasssung.
Mich würde nun mal interessieren, wie ich an dieses Gutachten von dem bestellten Gutachter der KK komme. Kann ich das über den Sachbearbeiter der KK anfordern oder wird das meinem Therapeuten oder mir zugeschickt?
Danke und liebe Grüße
Fredy
danke für die ausführlichen Informationen.
Ich denke mal, dass mein Psychotherapeut dies auch nicht weiß. Er ist zur Zeit in Urlaub und wir haben nur über ine Verlängerung, nicht aber über ein Gutachten gesprochen.
Mein Therapeut ist einer, der mit den Kassen zusammen arbeitet. Er hat also die kassenärztliche Zulasssung.
Mich würde nun mal interessieren, wie ich an dieses Gutachten von dem bestellten Gutachter der KK komme. Kann ich das über den Sachbearbeiter der KK anfordern oder wird das meinem Therapeuten oder mir zugeschickt?
Danke und liebe Grüße
Fredy