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Krankengeld im Urlaub

Verfasst: 27.12.2015, 18:16
von Acxiss
Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann uns kurz weiter geholfen werden.

Meine Frau ist seit Mitte 2015 wegen einer schweren Depression krank geschrieben. Nun haben wir im Oktober eine Reise in den Oman im Januar/Februar 2016 geschenkt bekommen und die behandelnden Ärzte befürworten diese klar. Die AU meine Frau wird auf jeden fall noch so lange dauern. Wir haben bei der KK einen Antrag zur Fortzahlung des Krankengeldes während der Reise gestellt uns auch zwei Atteste mitgeschickt. Nun wurde dieser Antrag telefonisch abgelehnt. Wir können zwar fahren aber der Anspruch würde in dieser Zeit ruhen, nicht komplett entfallen. Da wir aber die Reise auf jedenfall machen wollen stellen sich nun folgende Fragen:

1. Sollten wir Einspruch einlegen und versuchen doch noch die Zustimmung zu bekommen?

2. oder können wir froh sein das der Anspruch dan nur ruht und nicht komplett entfällt?

3. Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch und was sollte dort nochmals wichtiges aufgeführt sein?

Grüße Acxiss

Re: Krankengeld im Urlaub

Verfasst: 27.12.2015, 18:55
von Czauderna
Acxiss hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann uns kurz weiter geholfen werden.

Meine Frau ist seit Mitte 2015 wegen einer schweren Depression krank geschrieben. Nun haben wir im Oktober eine Reise in den Oman im Januar/Februar 2016 geschenkt bekommen und die behandelnden Ärzte befürworten diese klar. Die AU meine Frau wird auf jeden fall noch so lange dauern. Wir haben bei der KK einen Antrag zur Fortzahlung des Krankengeldes während der Reise gestellt uns auch zwei Atteste mitgeschickt. Nun wurde dieser Antrag telefonisch abgelehnt. Wir können zwar fahren aber der Anspruch würde in dieser Zeit ruhen, nicht komplett entfallen. Da wir aber die Reise auf jedenfall machen wollen stellen sich nun folgende Fragen:

1. Sollten wir Einspruch einlegen und versuchen doch noch die Zustimmung zu bekommen?
Grundsätzlich gilt, dass man entweder Arbeitsunfähig ist oder Urlaub macht - grundsätzlich heißt aber auch, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Allerdings reicht da meiner Erfahrung nach nicht ein "einfaches Attest" des behandelnden Arztes aus. Es kommt neben der medizinischen Begründung auch auf die Art des Urlaubs an - Dauer und in welche Region. Die Zustimmung zur Reis habt Ihr ja bekommen - es geht dann nur ums Krankengeld. Ob Ihr Einspruch einlegen sollt ? - wie gesagt, kommt auf den Arzt an, nicht was Ihr meint oder denkt.


2. oder können wir froh sein das der Anspruch dan nur ruht und nicht komplett entfällt?
ja - der Spatz in der Hand usw.

3. Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch und was sollte dort nochmals wichtiges aufgeführt sein?
Die Aussichten sind meiner Meinung nach eher gering - da es gerade bei dieser Diagnosestellung unter den Medizinern (Ärzte und Psychotherapeuten) unterschiedliche Meinungen dazu gibt, ob man während einer laufenden Behandlung einen Ortswechsel in Form einer Urlaubsreise vornehmen sollte - das könne sich auch verlängernd auf die Behandlung und somit die Dauer der AU. auswirken - wie gesagt - das ist nicht meine eigene Meinung. Was im Widerspruch drinnen stehen sollte - siehe oben - die medizinische Begründung ist entscheidend und diese wird grundsätzlich von der Kasse dem MDK vorgelegt.

Grüße Acxiss
Gruss
Czauderna

Re: Krankengeld im Urlaub

Verfasst: 27.12.2015, 19:30
von GerneKrankenVersichert
Acxiss hat geschrieben:
1. Sollten wir Einspruch einlegen und versuchen doch noch die Zustimmung zu bekommen?
Die Entscheidung müsst ihr treffen.
Acxiss hat geschrieben: 2. oder können wir froh sein das der Anspruch dan nur ruht und nicht komplett entfällt?
Nein, das ist die Rechtslage. Achtet auf die lückenlose Krankschreibung.
Acxiss hat geschrieben: 3. Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch und was sollte dort nochmals wichtiges aufgeführt sein?
Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass der MDK auf dem Standpunkt steht, dass Fernreisen bei einer Depression der Gesundheit nicht förderlich sind. Ganz im Gegenteil. Das sieht übrigens nicht nur der MDK so, sondern auch Prof. Ulrich Hegerl von der Stiftung Deutsche Depressionshilfe http://www.n-tv.de/ticker/Gesundheit/Be ... 97391.html, Die Frage ist auch, wie die gesundheitliche Versorgung bei einem akuten Schub im Oman aussieht.

Zusätzlich gebe ich zu bedenken, dass eine Reisekranken- und -abbruchversicherung ggf. nicht leistet, das rate ich im voraus dringend abzuklären.

Und ich vermute, dass die Kasse als nächstes die Arbeitsfähigkeit überprüfen wird. Ein Flug in den Oman ist nicht mit einem Urlaub an der holländischen Nordseeküste zu vergleichen.

Verfasst: 28.12.2015, 21:50
von vlac
Hallo,

ich möchte gerne zunächst einmal anmerken, dass die Einfuhr von Antidepressiva in den Oman verboten ist; die Medikamente gelten dort als illegale Drogen, und es ist nicht garantiert, dass die Einreisebeamten ein deutsches Attest anerkennen.

Darüber hinaus ist die Sonneneinstrahlung im Land sehr, sehr intensiv und das kann bei einer Depression zu einer Verschlechterung der Erkrankung an und für sich führen, und darüber hinaus auch die Wirkung von Medikamenten, so sie denn vor Ort verfügbar sein sollten, negativ verändern.

Im Oman einen Arzt aufzusuchen, ist extremst teuer; darüber hinaus sind englisch sprechende Ärzte meist nur in Maskat zu finden.

So leid es mir tut, denn der Oman ist ein wirklich aufregendes Land, das eine Reise lohnt: Dies ist keine Reise, die man mit einer schweren Depression unternehmen sollte, und es ist auch unwahrscheinlich, dass ein Arzt in Kenntnis der Verhältnisse vor Ort diese Reise befürworten würde.

Ob ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse Erfolg haben könnte, daran habe ich meine Zweifel, denn man würde sich dann noch einmal genau anschauen, wie es im Land aussieht, und mit der Gesundheit Deiner Frau, und das Ergebnis wird mit großer Wahrscheinlichkeit negativ sein.

Darüber hinaus ist eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wahrscheinlich.

Verfasst: 31.12.2015, 14:23
von fredy2206
Hallo,

gerne möchte ich hier mal meine Erfahrungen schildern. Mir ging es damals ähnlich, ich hatte per Email einen Antrag bei der KK gestellt und keine 5 min später klingelt mein Telefon und man sagte mir, wenn ich einen Urlaub plane, könne ich das tun (mit ärztlichem Attest). Allerdings wird nur während dieser Zeit das Krankengeld weiterhin gewährt, wenn wir in Deutschland Urlaub machen würden. Bei einem Urlaub im Ausland würde die Krankengeldzahlung für diese Zeit eingestellt werden. Zuerst habe ich mich damit zufrieden gegeben, natürlich aber auch Erkundigungen dazu eingeholt. Daraufhin habe ich meine KK gebeten, mir dieses schriftlich zu bestätigen und siehe da, das Schreiben, welches ich bekam, sah dann doch gleich ganz anders aus. Ich habe dann mein Krankengeld auch während meines Urlaubs in der Türkei weiter gezahlt bekommen.
Ich rate Dir, alles was Du an Behörden, Ämtern, Krankenkassen etc. für Fragen hast, diese immer schriftlich zu stellen und auf einer schriftlichen Antwort zu bestehen. Am Telefon ist immer leicht etwas gesagt, Zeugen hat man dafür nicht. Ein Schriftstück trägt eine Unterschrift (in der Regel) und man hat einen Beweis.
Wünsche Dir viel Glück dafür.

Gruß
fredy2206

Verfasst: 07.01.2016, 20:26
von Acxiss
Hallo und ein gesundes neues Jahr,

vielen Dank erstmal für eure Rückmeldungen und Anregungen. Wir haben nun nochmals über alles nachgedacht und sind in Ruhe alle Punkte nochmals durchgegangen.

Die Krankenkasse hat uns nun schriftlich versichert dass das Krankengeld vor und nach dem Urlaub ohne Restriktionen weiter gezahlt wird. Eine MDK Prüfung ist vorerst nicht vorgesehen da dieser sowieso schon alle behandelten Ärzte angeschrieben hat um Akteneinsicht zu bekommen.

Die behandelten Ärzte sind auch nach erneuerter Prüfung der Lage der Meinung das die Reise förderlich ist und meiner Frau gut tun wird.

Meine Frau will von sich aus unbedingt dort hin da es ein kleines Traum für sie ist.

Wir werden die Reise also antreten und hoffen das er ihr und uns gut tut:-)

Verfasst: 09.01.2016, 00:08
von fredy2206
Hallo,

ebenso ein frohes neues Jahr.

Habe ich das richtig verstanden, dass die Kasse während Eures Urlaub kein Krankengeld zahlt, obwohl der Arzt den Urlaub für sinnvoll erachtet? Wenn ja, wie lautet die Begründung der KK?

Liebe Grüße
Fredy

Verfasst: 09.01.2016, 11:19
von Czauderna
fredy2206 hat geschrieben:Hallo,

ebenso ein frohes neues Jahr.

Habe ich das richtig verstanden, dass die Kasse während Eures Urlaub kein Krankengeld zahlt, obwohl der Arzt den Urlaub für sinnvoll erachtet? Wenn ja, wie lautet die Begründung der KK?

Liebe Grüße
Fredy
Hallo,
Die gesetzliche Grundlage wäre der §. 16Abs.1 Nr. 1 SGB V
In Verbindung mit dem Ausüben des Ermessens.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 10.01.2016, 22:02
von Acxiss
Hallo,

wir haben die Ablehnung nur telefonich bekommen, der Grudn war "der MDK lehnt es ab".

Schriftlich wurde uns dann auf Nachfrage bestätigt das davor und danach ohne Probleme weiter gezahlt wird.

tja

Verfasst: 11.01.2016, 00:48
von Carola
Sorgen habt ihr...
Wer krank ist und im Urlaub will, soll wieder arbeiten, ganz einfach,
wer urlauben kann der kann auch arbeiten.
Sozial ist was anderes.
lg Carola (die auch schon von ihrer AOK beschissen wurde)

Re: tja

Verfasst: 11.01.2016, 15:39
von Acxiss
Carola hat geschrieben:Sorgen habt ihr...
Wer krank ist und im Urlaub will, soll wieder arbeiten, ganz einfach,
wer urlauben kann der kann auch arbeiten.
Sozial ist was anderes.
lg Carola (die auch schon von ihrer AOK beschissen wurde)
Danke für den wirklich konstruktiven Beitrag!

Verfasst: 19.02.2016, 21:01
von Acxiss
Guten Abend zusammen,

wir waren nun im Urlaub und es hat wirklich beiden gut getan. es gab nur einen einzigen Einbruch der aber nicht sehr lange gedauert hat. Der Oman ist wirklich ein schönes Land und momentan als Reiseland nicht überlaufen. Man hat also seine Ruhe. Bisher kam auch noch nichts vom MKD zwecks Überprüfung oder ähnlichen.

Nun meine nächste Frage. Am 31.03.2016 endet das Arbeitsverhältnis meiner Frau und wird vorraussichtlich nicht verlängert. Beim Amt ist sie schon Arbeits suchend gemeldet und die wissen auch Bescheid das sie momentan noch krank geschrieben ist. Wer zahlt den ab dem 01.04.2016 dann weiter die Krankenkasse oder das Arbeitsamt und vor allem welchen Satz?

Macht es Sinn jetzt trotzdem schon das Online Formular ALG 1 auszufühlen?