Ich habe Plegestufe 1, schwerbehindert 100%, kennzeichen G, mit schwerer spastik
Ich muss regelmäßig von Darmstadt zur uni Klinik Ffm. für ambulanten Botox Behandlung.
Die letzte ganze Zeit fuhr ich mit öffentlichem Verkehrsmittel, was jetzt nichtmehr möglich ist.
Kann mein Hausarzt eine Genehmigung ausstellen oder muss zuerst die GKV benachrichtigt werden.
FAHRTKOSTENERSTATTUNG GKV AUSNAHME.
Moderator: Czauderna
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Re: FAHRTKOSTENERSTATTUNG GKV AUSNAHME.
Hallo,indiaberty hat geschrieben:Ich habe Plegestufe 1, schwerbehindert 100%, kennzeichen G, mit schwerer spastik
Ich muss regelmäßig von Darmstadt zur uni Klinik Ffm. für ambulanten Botox Behandlung.
Die letzte ganze Zeit fuhr ich mit öffentlichem Verkehrsmittel, was jetzt nichtmehr möglich ist.
Kann mein Hausarzt eine Genehmigung ausstellen oder muss zuerst die GKV benachrichtigt werden.
Ja, sollte möglich sein, muss aber von der Kassse vorher genehmigt werden.
Das gilt natürlich nur, wen die Botox-Behandlung auch von der Kasse bezahlt wird.
Gruß
Czauderna
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Hallo,
ich muss gestehen, dass ich auf das "G" und nicht auf das "AG" geachtet habe - Broemmel hat Recht, das wird wahrscheinlich nix werden.
Hinzu kommt noch, dass die Kasse offenbar im Rahmen einer Einzelfallentscheidung sich mit 75% an den Kosten beteiligt - da scheiden Fahrkostenübernahmen grundsätzlich aus, wenn diese nicht eindeutig in der Entscheidung genannt worden sind.
Gruss
Czauderna
ich muss gestehen, dass ich auf das "G" und nicht auf das "AG" geachtet habe - Broemmel hat Recht, das wird wahrscheinlich nix werden.
Hinzu kommt noch, dass die Kasse offenbar im Rahmen einer Einzelfallentscheidung sich mit 75% an den Kosten beteiligt - da scheiden Fahrkostenübernahmen grundsätzlich aus, wenn diese nicht eindeutig in der Entscheidung genannt worden sind.
Gruss
Czauderna