§ 44 Krankengeld Abs 4 - Satz 4 - Widerspruch Datenerfassung
Verfasst: 16.12.2015, 18:46
Liebe Experten,
im SGB V § 44 Abs 4 Satz 4 lese ich:
Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind. Maßnahmen nach Satz 1 und die dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung und nach vorheriger schriftlicher Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Krankenkassen dürfen ihre Aufgaben nach Satz 1 an die in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen übertragen. ...
Aus dem bekannten, aktuellen Sachverständigengutachten entnehme ich
"Diese Regelung stößt bei vielen Kassen auf Kritik, da sie zusätzlichen Verwaltungsaufwand befürchten und ihren Aktionsradius deutlich eingeschränkt sehen"
Wie wird das gehandhabt?
Was passiert wenn ich Widerspruch einlege? praktische Konsequenzen?
Mich hat meine Krankenkasse nicht auf diese Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen
im SGB V § 44 Abs 4 Satz 4 lese ich:
Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind. Maßnahmen nach Satz 1 und die dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung und nach vorheriger schriftlicher Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Krankenkassen dürfen ihre Aufgaben nach Satz 1 an die in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen übertragen. ...
Aus dem bekannten, aktuellen Sachverständigengutachten entnehme ich
"Diese Regelung stößt bei vielen Kassen auf Kritik, da sie zusätzlichen Verwaltungsaufwand befürchten und ihren Aktionsradius deutlich eingeschränkt sehen"
Wie wird das gehandhabt?
Was passiert wenn ich Widerspruch einlege? praktische Konsequenzen?
Mich hat meine Krankenkasse nicht auf diese Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen