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Sonstige freiwillige Versicherung -wie Einkünfte nachweisen?
Verfasst: 14.12.2015, 19:16
von Livia
Hallo,
ich werde mich ab demnächst freiwillig in der GKV versichern (Ende der Familienversicherung).
Zu meiner Lage:
Habe momentan nur sehr geringe Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbständigkeit (6h/Woche, ca. 100 Euro pro Monat) und recht niedrige Zinseinkünfte aus Kapitalvermögen (ca. 1200 Euro/Jahr). Ich lebe von meinem Ersparten bzw. meine Familie gibt mir ab und zu etwas dazu. Kann derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten, sonst würde ich das tun - hoffe auch, die Situation ändert sich irgendwann! Ich hoffe nun, dass mich die KV als sonstiges freiwilliges Mitglied aufnimmt. Da ich ja nachweisen muss, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite (von der Selbstständigkeit allein kann ich ja definitiv nicht leben), wie erkläre ich das mit meinem Ersparten? Die KV sagte mir schon mal auf Anfrage, dass ich das glaubhaft machen müsste, weil sie mich sonst als hauptsächlich selbständig einstufen würden. Oder ist es eine Möglichkeit anzugeben, dass ich eben durch meine Familie unterstützt werde? Was möchte die KV da sehen, Kontoauszüge? Einen Steuerbescheid über die anderen Einnahmen lege ich natürlich vor!
Bitte helft mir, ich möchte nichts falsch machen, eine Einstufung als hauptberuflich selbständig wäre für mich der finanzielle Ruin innerhalb kürzester Zeit, zumal es auch so nicht zutrifft.
LG Livia
Sonstige freiwillige Versicherung -wie Einkünfte nachweisen?
Verfasst: 15.12.2015, 07:43
von Lighthouse
Guten Morgen Livia,
das machst Du genau, wie alle anderen Menschen es auch machen müssen, durch Abgabe einer Steuererklärung.
Nur macht das alles einen Sinn?
Wäre es nicht viel sinnvoller sich arbeitslos zu melden und dadurch versichert zu sein. Vorher müsstest Du nur überlegen, wo Du dein "Vermögen" hin verlagerst, denn Du darfst maximal 150 € x Lebensalter besitzen.
So hättest Du derzeit 399 €Regelsatz zuzüglich KdU (Kosten der Unterkunft) hier in meiner Stadt sind das 430 € für den Alleinstehenden. Macht das nicht viel eher einen Sinn?
Dein Hobby, man kann das wohl nicht Arbeit nennen, mit 100 € Einnahme würde ich aufgeben. Natürlich vor der Arbeitslosmeldung.
Liebe Grüße
Rolf
Verfasst: 15.12.2015, 10:21
von Livia
Du schlägst jetzt nicht ernsthaft vor ich soll meine Ersparnisse vertuschen und dem Sozialstaat auf der Tasche liegen, oder?
Ich möchte lieber eine ehrliche Einschätzung hören, wie ich mich in meiner Situation zu einem machbaren Beitrag versichern kann.
Verfasst: 15.12.2015, 17:48
von D-S-E
Hallo Livia,
da Du nur sehr geringe Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit hast und gleichzeitig noch Kapitalerträge in vergleichbarer Höhe erhälst, halte ich eine Beurteilung als nebenberuflich Selbstständige für sehr wahrscheinlich. Dafür spricht außerdem, dass Du bisher familienversichert warst. Wärst Du hauptberuflich selbstständig, hättest Du gar nicht familienversichert sein können.
Üblicherweise weist Du die Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus der selbstständigen Tätigkeit mit dem letzten, Dir vorliegenden Einkommensteuerbescheid nach. Sollte Dein letzter Einkommensteuerbescheid jedoch noch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, kannst Du fürs erste auch einen Zinsnachweis Deiner Bank mitschicken. Deine Krankenkasse wird zu gegebener Zeit auf Dich zukommen.
In der Regel sollte die Angabe auf dem Einkommensfrageboge , dass Du von Erspartem lebst, ausreichen. Meistens enthält der Einkommensfragebogen einen Punkt: "Meine Einkünfte liegen unter 945,00 €, mein Lebensunterhalt wird sichergestellt durch..."
Wenn Du aber auf Nummer sicher gehst, schreibst Du dort "meine Eltern" hin und fügst dann eine schriftliche Bestätigung Deiner Eltern bei. Dein Beitrag würde sich dann aus der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte berechnen. Du zahlst dann ca. 160€ monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Du die Entscheidung Deiner Krankenkasse hast, lass gern was von Dir hören.
Liebe Grüße, D-S-E
Re: Sonstige freiwillige Versicherung -wie Einkünfte nachwei
Verfasst: 16.12.2015, 08:20
von Bully
Livia hat geschrieben:
ich werde mich ab demnächst freiwillig in der GKV versichern (Ende der Familienversicherung).
Hallo Livia,
schau mal,
§ 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung
die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt;
Livia hat geschrieben: meine Familie gibt mir ab und zu etwas dazu.
demnach müßten auch die Unterstützungen Deiner Familie in der Berechnung mit berücksichtigt werden.
z.b. Barzahlungen, kostenloser zur Verfügung gestellter Wohnraum
etc.
Naturalien sind geldwerte Einnahmen.
Du solltest die Unterstützung nach Naturalien und Geldzahlungen auflisten,
Livia hat geschrieben:
nebenberuflichen Selbständigkeit (6h/Woche, ca. 100 Euro pro Monat)
liege ich richtig damit, " gerade den Schritt in der Selbständigkeit gemacht" also Berufsanfängerin ?????
dann stellt sich die Frage " was machst Du genau " ????
bist Du
eventuell nach dem KSVG zu versichern ?????
Gruß Bully
Verfasst: 16.12.2015, 10:22
von broemmel
Ich frage mich was hohe Zinseinkünfte sein können.
Und wie man in Kürze ruiniert sein kann.
Bei den jetzigen MiniZinsen ergibt sich dich ein stattliches Guthaben.
Und da müssen die Verwandten noch mit einspringen?
Verfasst: 16.12.2015, 23:35
von heinrich
bei 1 % Zinsen beträgt das Vermögen 120.000 EUR
Bei 0,5 % = 240.000 EUR
Verfasst: 17.12.2015, 09:31
von Bully
Guten Morgen heinrich und broemmel,
erklärt mir doch mal bitte, auf was wollt IHR hinaus,
Ihre Frage beantwortet das NICHT.
ja, Livia hat bisher noch nicht gesagt, was Sie beruflich macht
wenn ich die Antworten so sehe, muss ich doch innerlich schmunzeln,
vor allem wenn eventuell ein Versicherung nach dem KSVG zustande KÄME.
Könnte Sie sich günstiger versichern, als "
Privatier "
zumindest die ersten 3 Jahre, ?????
und heinrich und broemmel, Geld oder Erspartes, bekommt man NICHT vom ausgeben
Livia hat geschrieben:
Die KV sagte mir schon mal auf Anfrage, dass ich das glaubhaft machen müsste, weil sie mich sonst als hauptsächlich selbständig einstufen würden.
ja darum weist Du anhand Deiner Kontoauszüge nach, das Du von Deinem Ersparten lebst.
Deinen Lebensunterhalt bestreitest Du, von dem, was Du Dir mühsam erspart hast,und diese Entnahme zählt NICHT als beitragspflichtige Einnahme.
Oder ist es eine Möglichkeit anzugeben, dass ich eben durch meine Familie unterstützt werde? Was möchte die KV da sehen, Kontoauszüge?
Wenn Dir Deine Familie hin und wieder, ein paar Euro oder irgendwelche Naturalien zusteckt, solltest Du dieses mit angeben.
wie ich es schon sagte ,
Naturalien sind geldwerte Einnahmen.
Du solltest die Unterstützung nach Naturalien und Geldzahlungen auflisten,
Gruß Bully
Verfasst: 17.12.2015, 10:53
von GerneKrankenVersichert
Wenn man "ruiniert" damit definiert, dass man sein Erspartes angreifen muss, verstehe ich die Argumentation. Anders nicht so ganz.
Zum KVSG - da bin ich skeptisch, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 6 Stunden und ein monatlichen Einkommen von 100,-- € ausreichen, um der KSK plausibel zu machen, dass man als Berufsanfänger erwerbsmäßig tätig ist.
Davon abgesehen geht wohl niemand der hier anwesenden Fachleute von einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit aus.
Verfasst: 22.12.2015, 07:48
von Bully
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Davon abgesehen geht wohl niemand der hier anwesenden Fachleute von einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit aus.
Hallo,
Ohne zu wissen, was Livia berufl.genau macht ????????
Gruß Bully
Verfasst: 22.12.2015, 22:42
von heinrich
sie ist Künstlerin.
Sie hatte die Kunst hier eine Frage zu stellen
und nachdem dann gefragt wurde, was sie denn beruflich macht,
hatte sie die Kunst nicht mehr zu antworten.