Liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Verständnis, ich erhalte ab dem 01.12.15 Krankengeld und bin bis zum 15.12 mit meinem Gelben Schein noch krankgeschrieben, ich habe einen Auszahlschein erhalten, dort steht dass ich den Auszahlschein nicht vor dem 15.12 ausstellen lassen soll.
Frage: Heisst dass ich muss am 15.12 zum Arzt und diesen ausstellen lassen, mein Termin ist nämlich am 13.12, da die Praxis danach wg. Urlaub geschlossen ist!! Was mache ich dann ? Wieso darf man nicht vor dem letzten Tag dahin ? Ich bin leider mit den ganzen Terminen was das Krankengeld angeht völlig überfordert, da ich an Depressionen leide und derzeit nicht viel hinkriege
So oder muss dann im Auszahlungsschein dann spätestens am 15.12 vermerkt werden wie lange ich noch vorraussichtlich krank geschrieben bin oder ? Kann der Arzt da reinschreiben, bis auf weiteres ??
Auszahlschein HILFE
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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Offenbar meinen Krankenkassen oft was aus dem "hohlen Bauch" statt auf
Grundlagen gestützt - jedenfalls kann ich keinen Grund erkennen, der deinem
Anliegen (Auszahlschein am 13.12.) entgegen stehen könnte. Aber das hilft dir
nicht, falls es doch anders wäre oder die Krankenkasse dies anders sehen will -
wie so oft. Deswegen kann dir nur die Krankenkasse eine für sie verbindliche Mit-
teilung machen.
Ähnliches gilt zur AU bis auf weiteres - b. a. w. - siehe aber auch:
http://www.krankenkassenforum.de/auszah ... ght=#79142
Schönen Gruß!
Anton Butz
Offenbar meinen Krankenkassen oft was aus dem "hohlen Bauch" statt auf
Grundlagen gestützt - jedenfalls kann ich keinen Grund erkennen, der deinem
Anliegen (Auszahlschein am 13.12.) entgegen stehen könnte. Aber das hilft dir
nicht, falls es doch anders wäre oder die Krankenkasse dies anders sehen will -
wie so oft. Deswegen kann dir nur die Krankenkasse eine für sie verbindliche Mit-
teilung machen.
Ähnliches gilt zur AU bis auf weiteres - b. a. w. - siehe aber auch:
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Schönen Gruß!
Anton Butz
Re: Auszahlschein HILFE
Grussmado2015 hat geschrieben:Liebes Forum,
ich habe eine Frage zum Verständnis, ich erhalte ab dem 01.12.15 Krankengeld und bin bis zum 15.12 mit meinem Gelben Schein noch krankgeschrieben, ich habe einen Auszahlschein erhalten, dort steht dass ich den Auszahlschein nicht vor dem 15.12 ausstellen lassen soll.
Frage: Heisst dass ich muss am 15.12 zum Arzt und diesen ausstellen lassen, mein Termin ist nämlich am 13.12, da die Praxis danach wg. Urlaub geschlossen ist!! Was mache ich dann ? Wieso darf man nicht vor dem letzten Tag dahin ? Ich bin leider mit den ganzen Terminen was das Krankengeld angeht völlig überfordert, da ich an Depressionen leide und derzeit nicht viel hinkriege
Du könntest dir morgen schon den Auszahlschein vom Arzt bestätigen lassen, würdest dann aber nur für 3 Tage Krankengeld darauf bekommen.
Wichtig für dich ist, dass du bis spätestens am 15.12. beim Arzt warst, dann dürfte auch die Feststellung bzw. Bestätigung über die weitere AU. kein Problem sein - was die Kasse mit dem Hinweis bezweckt ist mir nicht so ganz klar - wenn nämlich der Arzt morgen auf dem Auszahlschein die weitere AU. beispielsweise bis zum 20.12 bestätigen würde, wäre der 15.12. kein Thema mehr sondern dann wäre es der 20.12. bis zu dem du spätestens wieder in der Praxis erscheinen müsstest
So oder muss dann im Auszahlungsschein dann spätestens am 15.12 vermerkt werden wie lange ich noch voraussichtlich krank geschrieben bin oder ? Kann der Arzt da reinschreiben, bis auf weiteres ??
Stand heute könnte er dies tatsächlich so machen - Ab 1.1. 2016 ändert sich etwas - es gibt nur noch einheitliche Au-Bescheinigungen, die auch gleichzeitig als Krankengeldauszahlschein dienen - guckst du hier http://www.kbv.de/media/sp/2015_10_28_P ... igkeit.pdf
Da ist dann zwingend ein Datum gefordert und kein " bis auf weiteres" mehr möglich
Czauderna