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Leistungsfortzahlung bei Arbeitslosengeld I
Verfasst: 01.12.2015, 22:14
von chris1
Ich bin seid 17.11.2015 krankgeschrieben das erste mal bis 01.12.2015. Heute habe ich die Krankmeldung bis zum 15.12.2015 verlängert.
Reicht es für die Leistungsfortzahlung beim Arbeitslosengeld I bis zum 28.12.2015 wenn ich am 16.12.2015 wieder zum Arzt gehe?
Oder beginnen ab dem 16.12.2015 die sechs Wochen von vorne?
Grüße
Christian
Verfasst: 02.12.2015, 13:01
von chris1
Weiß keiner eine Antwort?
Grüße
Christian
Verfasst: 03.12.2015, 20:16
von SuperNova
Nach der neuen Regelung, die ab Juli/August 2015 in Kraft trat, entsteht der Krankengeldanspruch nicht mehr am Folgetag der Krankschreibung, sondern schon am Tag der Feststellung. Dadurch kommt es, wenn du am 16. zum Arzt gehst, zu keiner Unterbrechung in der Nahtlosigkeit der Krankschreibung. Ich würde dir aber raten, trotzdem sicherheitshalber einen Tag vorher hinzugehen, weil am 16. immer was dazwischen kommen kann und dann oft keine Zeit mehr bleibt, um z.b. bei einen anderen Arzt zu gehen, falls es Schwierigkeiten gibt. Gehst du also am 15. schon hin und es gibt Probleme, hast du immer noch den Folgetag als Reserve.
Eine neuer 6-Wochenzeitraum würde nur dann beginnen, wenn du am 17. hingehen würdest, weil dann der 16. nicht als Krankheitstag zählt.