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Krankengeld?
Verfasst: 01.12.2015, 12:45
von schnecke
Hallo zusammen
hoffe hier Antworten zu bekommen.
Bin seid dem 26.11.2015 krankgeschrieben. Jetzt verhaltensbedingte Kündigung vom Arbeitgeber zum 31.12.15 bekommen. Angenommen AU geht darüber hinaus bekomme Ich Krankengeld weil Kündigung verhaltensbedingt ist
Ihr dürft mich auch gerne persönlich anschreiben/beraten
hallo
Verfasst: 01.12.2015, 15:11
von mado2015
ich bin erst neu im Forum, aber lese mich schon eine Weile in der Thematik durch.
Ist deine Kündigung auf deine Krankheit zurückzuführen ? Eine verhaltsabhändige Kündigung muss 1. durch den Betriebsrat gehen und zugestimmt werden, wenn ihr einen habt, 2. Der Gesetzgeber möchte hier natürlich für den Streitfall vor Gericht Beweise sehen, gab/gibt es Abmahnungen bereits ? 3. Wenn du krankgeschrieben und gekündigt wirst bleibt dein Krankengeldanspruch bestehen solange du krank bist, auch wenn es über den Zeitraum hinausgeht wo du bei der Firma angestellt wirst. Nach max. 78 Wochen bist du dann raus (vorrausgesetzt) du bist so lange krank geschrieben. Ich würde dir empfehlen gegen die Kündigung vor dem Sozialgericht vorzugehen, wenn dieser keine Abmahnungen etc. vorausgegangen sind und es höchstwahrscheinlich auf deine Krankheit zurückzuführen ist.
Verfasst: 01.12.2015, 20:48
von schnecke
vielleicht noch einer hier der helfen kann?
Verfasst: 03.12.2015, 20:38
von SuperNova
Die Frage wurde ja eigentlich schon beantwortet.
Entsteht die AU im aktiven Arbeitsverhältnis und geht sie durch Verlängerung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus (egal ob Kündigung, Befristung oder sonstiges) so besteht der Krankengeldanspruch bis maximal 78 Wochen. Zugrunde gelegt wird dann zur Krankengeldberechnung der Verdienst beim Arbeitgeber.
Verfasst: 03.12.2015, 23:02
von Anton Butz
SuperNova hat geschrieben:
... egal ob Kündigung, Befristung oder sonstiges ...
Könnte es aber sein, dass der Krankengeld-Anspruch ruht (Stichwort: Sperrzeit)?
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 04.12.2015, 13:18
von SuperNova
Ja, das Ruhen des Krankengeldanspruchs wäre natürlich auch möglich, wenn bspw. die Erkrankung mutwillig selbst herbeigeführt wurde oder im Zusammenhang mit einer Straftat entstanden ist. Davon gehe ich aber mal bei der Fragestellerin nicht aus.
Knifflig wird es bei einer fristlosen Kündigung infolge einer begangenen Straftat, dann versuchen die Krankenkassen gerne einen Zusammenhang zur Erkrankung herzustellen und verweigern das Krankengeld.
Verfasst: 04.12.2015, 13:27
von schnecke
Ich denke ich werde mich bei einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen der sich doch ganz gut damit auskennen müsste
Verfasst: 04.12.2015, 14:14
von Anton Butz
Fachanwalt für Arbeitsrecht dürfte momentan die bessere Adresse sein.
Im Übrigen: § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V ("Sperrzeit"):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
Verfasst: 04.12.2015, 15:21
von Czauderna
Hallo Supernova,
ich darf dich an dieser Stelle erst mal herzlich willkommen heißen in diesem Forum. Deine bisherigen Beiträge lassen die starke Vermutung zu, dass du "vom Fach" bist - dürfen wir erfahren ob das zutrifft und wenn ja, was du beruflich machst ?.
Danke und Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.12.2015, 17:42
von SuperNova
Vielen Dank für den Willkommensgruß und insbesondere für die Blumen- ich bin allerdings nicht vom Fach, sondern Berufsschullehrer und bin derzeit im Krankengeld
besser gesagt, ich warte noch auf den Bescheid der Krankenkasse.