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Freiwillig GKV - Beitragsänderung
Verfasst: 30.11.2015, 12:01
von effe
Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur freiwilligen GKV-Versicherung.
Meine GKV (TK) hat bisher immer die Beitragsänderung ab Steuerbescheid vorgenommen. Wenn also der Steuerbescheid im Mai kam und ich diesen erst im August hingefaxt habe, wurde der Beitrag ab Mai erhöht.
Nun ist es in diesem Jahr andersherum. Der Bescheid ist vom April und das Einkommen ist gesunken. Der Bescheid wurde leider erst im November zur TK gefaxt, sodass diese erst ab 1.12 den Beitrag senken will.
Ist das rechtens?
Erhöhung ab Bescheid, aber erst Senkung ab Eingang?
Danke
Re: Freiwillig GKV - Beitragsänderung
Verfasst: 30.11.2015, 12:18
von Bully
effe hat geschrieben:Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur freiwilligen GKV-Versicherung.
Meine GKV (TK) hat bisher immer die Beitragsänderung ab Steuerbescheid vorgenommen.
Wenn also der Steuerbescheid im Mai kam und ich diesen erst im August hingefaxt habe, wurde der Beitrag ab Mai erhöht.
ja Steuerbescheid verspätet eingereicht
Nun ist es in diesem Jahr andersherum. Der Bescheid ist vom April und das Einkommen ist gesunken.
Der Bescheid wurde leider erst im November zur TK gefaxt, sodass diese erst ab 1.12 den Beitrag senken will.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden.
Gruß Bully
Verfasst: 30.11.2015, 13:06
von effe
auf dem Bescheid der TK steht:
Senden Sie uns bitte künftig jeden neuen Einkommenbescheid in Kopie sofort zu. Falls er uns verspätet zugeht, sind wir verpflichtet bei höhren Einnahmen dei Beiträge rückwirkend ab dem Monat anzuheben, der auf die Ausfertigung durch das Finanzamt folgt.
Niedrigere Einnahmen können wir jedoch nur für die Zukunft berücksichtigen.
Verfasst: 30.11.2015, 14:01
von Bully
Hallo effe,
effe hat geschrieben:auf dem Bescheid der TK steht:
Senden Sie uns bitte künftig jeden neuen Einkommenbescheid in Kopie sofort zu. Falls er uns verspätet zugeht, sind wir verpflichtet bei höhren Einnahmen dei Beiträge rückwirkend ab dem Monat anzuheben, der auf die Ausfertigung durch das Finanzamt folgt.
Niedrigere Einnahmen können wir jedoch nur für die Zukunft berücksichtigen.
ja klar, darum den Steuerbescheid zeitnah abgeben
effe hat geschrieben:
Wenn also der Steuerbescheid im Mai kam und ich diesen erst im August hingefaxt habe, wurde der Beitrag ab Mai erhöht.
ja, hier wurden nachträglich höhere Einkünfte bekannt, darum die Anpassung
effe hat geschrieben:
Nun ist es in diesem Jahr andersherum. Der Bescheid ist vom April und das Einkommen ist gesunken. Der Bescheid wurde leider erst im November zur TK gefaxt, sodass diese erst ab 1.12 den Beitrag senken will.
ja, (§ 240 Abs. 4 S. 6 SGB V)demnach können nachgewiesene Veränderungen der Beitragsbemessung nur zum ersten Tag des folgenden Monats wirksam werden
ja ist jetzt dumm gelaufen, denk in Zukunft daran den Bescheid zeitnah einzureichen
Gruß Bully
Verfasst: 30.11.2015, 15:00
von effe
@Bully
wie jetzt?
Im ersten Posting hattest Du geschrieben, dass es nicht sein könne. Nun hast Du das Posting nachträglich geändert und sagst, dass es stimmt !?
Verfasst: 30.11.2015, 20:50
von heinrich
effe, warum gibst Du denn die Einkommensteuerbescheid nicht sofort ab, wenn Du darüber verfügst.
Steht doch bestimmt in nahezu jedem Schreiben der TK drin, dass Du jeden Einkommensteuerbescheid sofort einreichen sollst.
PS:
So wie die TK es gemacht hat, ist es rechtlich richtig.
Bully: bin mal gespannt, wie du jetzt wieder aus der Nummer rauskommst
Verfasst: 30.11.2015, 20:54
von heinrich
nachtrag
in Paderborn müsstest Du als Trainer doch ne Menge Kohle verdienen, so dass Dir der Beitrag, egal wie hoch, doch gar nichts ausmachen dürfte