Hallo,
ich habe rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit bekommen.
Ich bekam bis zur Genehmigung Krankengeld.
Meine Frage ist, wenn die Rente nach Ablauf der Befristung nicht verlängert werden sollte, ich dann aber noch wegen der gleichen Krankheit arbeitsunfähig bin und dies auch von Arzt bestätigt wird; wie ist das dann mit der Anspruchzeit (Dauer) des Krankengeldes?
Beispiel: Rente wurde rückwirkend zum 01.03.15 genehmigt. Bescheid kam Ende November.
Krankengeldzahlung wurde danach sofort eingestellt
Zählt die Zeit vom 01.03.15 bis zum Bescheid dann zur Anspruchzeit vom Krankengeld?
LG
Anspruchzeit Krankengeld
Moderator: Czauderna