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MDK schreibt während Entgeldfortzahlung gesund

Verfasst: 25.11.2015, 16:54
von nana01
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:

Ich war bis 14.10.2014 wegen psychischer Diagnosen und Rückenschmerzen krank geschrieben und habe auch Krankengeld bezogen. Seit dem 15.10.2014 bin ich in meinem jetzigen Arbeitsverhältnis und war in diesem Jahr nur wegen Grippe und einem Unfall kurz krank. Seit dem 19.10. bin ich wegen eines Chronischen Fatigue Syndroms durchgehend AU geschrieben. Das heisst ich bin jetzt in der 6. Woche der Entgeldfortzahlung meines Arbeitgebers. Letzte Woche bekam ich Post von der Krankenkasse. Der MDK befindet mich zum 20.11. (also letzte Woche Freitag) wieder für arbeitsfähig. Am Montag war ich direkt bei meinem Hausarzt, welcher sehr überrascht darüber war und mich, dieses Mal mit einer anderen Diagnose weiter bis Mitte Dezember krank geschrieben hat. Da ich nun nicht wußte, wie das alles weiter geht und ich Angst habe, kein Geld zu bekommen bin ich gestern zur Arbeit gegangen, habe meine Chefin über alles in Kenntnis gesetzt und diese war auch der Meinung, daß ich so nicht arbeiten kann. Sie rief daraufhin bei der Krankenkasse an und fragte meine Sachbearbeiterin was das denn alles sollte. Diese erklärte ihr, das meine AU die gleichen Diagnose Schlüssel wie letztes Jahr hätte und ich darauf nur noch 70 Tage Krankengeldanspruch hätte. Ich solle mit einem ärztlichen Attest Widerspruch einlegen. Dieser würde meist innerhalb einer Woche bearbeitet, so dass ich wenn ich dann noch krank wäre, Krankengeld bekommen würde. Ob das alles so stimmt stelle ich mal in Frage... Jedenfalls schickte mich meine Chefin wieder nach Hause.
Meine Frage ist nun:
wenn ich auf CFS krank geschrieben bin, sind es doch andere Diagnose Schlüssel als bei Depressionen etc, oder?
Der MDK hat mich zum 20.11. wieder für gesund erklärt, sich also über die bestehende AU hinweg gesetzt. Die neue AU mit ganz anderer Diagnose (Darm) wurde Dienstag ausgestellt. Entsteht dadurch nicht jetzt sogar ein neuer Krankengeld Anspruch?
Was muss mein Arzt in das Attest für den Widerspruch schreiben?
Ich hoffe, das jemand durch dieses Chaos durchblickt und mir helfen kann?!

Vielen Dank schon mal im Vorraus! !!

Re: MDK schreibt während Entgeldfortzahlung gesund

Verfasst: 25.11.2015, 19:52
von GerneKrankenVersichert
nana01 hat geschrieben: Am Montag war ich direkt bei meinem Hausarzt, welcher sehr überrascht darüber war und mich, dieses Mal mit einer anderen Diagnose weiter bis Mitte Dezember krank geschrieben hat.


Traut er seiner eigenen Diagnose nicht? Er müsste eigentlich wissen, dass das Urteil des MDK bindend ist und er dann, wenn er mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, eine Zweitbegutachtung beantragen kann.

Für den Krankengeldanspruch ist nicht ein bestimmter Diagnoseschlüssel entscheidend, sondern der ursächliche Zusammenhang. Und wenn die Darmerkrankungen und das CFS (wer hat das eigentlich diagnostiziert?) im ursächlichen Zusammenhang stehen, ist es vollkommen unerheblich, dass sie unterschiedliche Diagnoseschlüssel haben.

Verfasst: 25.11.2015, 22:27
von nana01
Erstmal danke für die Antwort.
Natürlich traut mein Arzt seiner Diagnose. Da bei mir aber einige Sachen akut sind und er weiterführende Behandlungen angeordnet hat, hat er wohl die andere Diagnose genommen. Ob die verschiedenen Sachen im Zusammenhang hängen, wird sich noch raus stellen.
Ich finde es einfach nur frech, mich nach Aktenlage nach 4 Wochen "gesund" zu erklären. Auf der Arbeit bin ich nicht zu gebrauchen und wenn ich Pech habe, dauert das mit dem Widerspruch länger als versprochen oder er wird ganz abgelehnt. Wäre ja nicht das erste Mal, dass gegen den Patienten entschieden wird.
Wie muss denn dieses ärztliche Attest für den MDK aussehen? Hat da jemand Ahnung von?

Verfasst: 25.11.2015, 23:05
von GerneKrankenVersichert
Wenn mehrere Diagnosen gleichzeitig auftauchen, müssen sie auch alle auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. § 5 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien https://www.g-ba.de/downloads/62-492-81 ... -11-14.pdf. Und dann werden sie zusammen beurteilt, unabhängig davon, ob ein ursächlicher Zusammenhang besteht oder nicht. Der Arzt kann nicht heute sagen, ach nehmen wir heute mal diese und nächste Woche jene.

Im Grunde genommen könntest du dir den Widerspruch sparen, wenn dein Arzt sich entsprechend der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien verhalten würde und ein Zweitgutachten verlangen würde. Das wäre der schnellste Weg. § 7 Abs. 2 der Richtlinien. In dem Fall wird sich auch ein Gutachter des entsprechenden Fachgebietes mit der Angelegenheit befassen, also z. B. ein Psychiater statt eines Allgemeinmediziners.

Dem Arzt müsste die Entscheidung des MDK mitgeteilt worden sein und aus welchen Gründen der MDK auf Arbeitsfähigkeit entschieden hat. Und dagegen müsste er dann argumentieren, sowohl bei seinem Antrag auf Zweitgutachten als auch bei dem Attest, das er dir ausstellt. Ein "Ich habe jetzt wegen einer anderen Diagnose krankgeschrieben" wird nicht reichen.

Im Grunde genommen reicht ein Schreiben von dir ohne Attest aus. Wenn die Kasse bzw. der MDK die Unterlagen dann allerdings beim Arzt beschaffen muss, wird es länger dauern, als wenn du dich darum kümmerst.

Beschrieben sind die verschiedenen Wege hier https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumen ... -12-12.pdf ab Punkt 5.

Re: MDK schreibt während Entgeldfortzahlung gesund

Verfasst: 25.11.2015, 23:46
von Anton Butz
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Traut er seiner eigenen Diagnose nicht? Er müsste eigentlich wissen, dass das
Urteil des MDK bindend ist und er dann, wenn er mit dem Ergebnis nicht einver-
standen ist, eine Zweitbegutachtung beantragen kann.
Welche Arroganz!

Also zu den Fakten:

Der behandelnde Arzt kann AU nur aufgrund persönlicher Untersuchung feststellen.
Aber der MDK-Arzt kann das Gegenteil per Ferndiagnose erkennen? Und dieses Orakel-
"Urteil" ist auch noch bindend? Und auf solcher Basis sollen Patient und Arzt zur Dar-
legung und zum Nachweis der weiterhin bestehenden AU gezwungen sein?

Noch nie was von Augenhöhe im Sozialversicherungssystem gehört? Es lebe der
Obrigkeits-Staat!

.

Verfasst: 26.11.2015, 11:43
von GerneKrankenVersichert
Ja Anton, schickt die Teilnehmerin nur auf eines deiner berühmten Himmelfahrtskommandos gegen des Obrigkeitsstaat. Wenn sie hinterher mit nix dasteht, kannst du wenigstens wieder gegen das System wettern.

Der MDK stellt keine Ferndiagnose. Er stützt sich auf Angaben, die der behandelnde Arzt gemacht hat. Und die scheinen nicht ausreichend zu sein, um eine Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Dafür spricht u. a., dass der Arzt kein Zweitgutachten verlangt und einfach die nächste (wahrscheinlich genauso unzureichende) Diagnose für die weitere Krankschreibung nimmt.

Das Zweitgutachten ist der Weg, der dazu führt, dass all deine Wünsche erfüllt werden - Begutachtung durch einen Facharzt, meist persönlich. Wenn der Arzt es denn beantragt.

Verfasst: 26.11.2015, 13:04
von Anton Butz
Noch schlimmer, diese weitere Offenbarung zum Selbstverständnis des MDK!
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Der MDK stellt keine Ferndiagnose. Er stützt sich auf Angaben, die der
behandelnde Arzt gemacht hat. Und die scheinen nicht ausreichend zu
sein, um eine Arbeitsunfähigkeit zu begründen.

Lässt sie doch konkret erkennen, dass sich der MDK darauf beschränkt, die vom
behandelnden Arzt anlässlich persönlicher Untersuchung festgestellte Arbeits-
unfähigkeit zu bezweifeln, statt Arbeitsfähigkeit festzustellen. Und dieser
"Zweifel" ist als "Gutachten des Medizinischen Dienstes grundsätzlich
verbindlich" !?

Dass der behandelnde Arzt kein Zweitgutachten beantragte, spricht nicht dafür,
dass er nicht von Arbeitsunfähigkeit ausgeht, sondern dafür, dass ihm seine Zeit für
solche MDK-Spielchen zu schade ist. Was er vom MDK hält, ist durch die andere
Diagnose sehr deutlich geworden, unabhängig davon, ob diese aus Sicht der GKV
"wahrscheinlich genauso unzureichend" ist - GKV-Vorurteile lassen grüßen!

.

Verfasst: 26.11.2015, 13:47
von nana01
Danke für die Antworten.
Also brauche Ich kein Attest, so wie es die Krankenkasse gesagt hat, sondern eine Aufforderung meines Arztes zu einem Zweitgutachten?
Was für ein Aufwand. Mir geht es zur Zeit einfach überhaupt nicht gut. 2-3 Woche zu Hause würden mir wahrscheinlich schon helfen, wieder tauglich für die Arbeit zu sein. Es geht im Prinzip nur um 2-3 Woche Krankengeld. Klar, das kann die Krankenkasse oder der MDK ja nicht wissen. Bis das mit dem Zweitgutachten über die Bühne ist, bin ich bestimmt schon wieder arbeiten.
Habe um 14 einen Termin bei meinem Arzt. Mal sehen, was er sagt.

Verfasst: 26.11.2015, 13:48
von GerneKrankenVersichert
@ Anton Butz:
Wenn der Arzt auf dem Rücken seines Patienten seine Spielchen mit Kasse und MDK spielen möchte, kommt im Endeffekt dasselbe dabei raus, wie wenn er eine Arbeitsunfähigkeit ohne ausreichende Begründung feststellt.

Dass Ärzte Arbeitsunfähigkeitsbescheiniungen ohne Arbeitsunfähigkeit ausstellen, scheint in deinem Weltbild nicht vorzukommen. Tante Google hilft da weiter.

Verfasst: 26.11.2015, 13:50
von GerneKrankenVersichert
nana01 hat geschrieben:Danke für die Antworten.
Also brauche Ich kein Attest, so wie es die Krankenkasse gesagt hat, sondern eine Aufforderung meines Arztes zu einem Zweitgutachten?
Gerade dieses Verfahren mit dem Zweitgutachten ist für dich kein Aufwand, da der Arzt es beantragt und nicht du. Und ob der Arzt es nun direkt beantragt, dir ein Attest ausstellt oder auf eine Anfrage der Kasse oder des MDK reagiert, macht für ihn keinen Unterschied in Sachen Aufwand.

Verfasst: 26.11.2015, 14:11
von nana01
Für mich ist das kein Aufwand, das it richtig. Ich meinte damit auch eher die sowieso schon viel zu knapp bemessene Zeit meines Arztes. Insofern stimmte die eine Aussage schon irgendwo, dass die Zeit für solche Spielchen des MDK ihm zu kostbar sind. Er will mir damit bestimmt nichts böses. Zumal er selber gar keine Information vom MDK bekommen hat!
Aber dauert die Bearbeitung und somit die, im besten Falle, Auszahlung des Krankengeldes mit einem Zweitgutachten nicht länger als wenn mein Arzt seine AU Bescheinigung jetzt einfach noch mal mittels Attest bestätigt?

Verfasst: 26.11.2015, 14:43
von GerneKrankenVersichert
nana01 hat geschrieben:Für mich ist das kein Aufwand, das it richtig. Ich meinte damit auch eher die sowieso schon viel zu knapp bemessene Zeit meines Arztes. Insofern stimmte die eine Aussage schon irgendwo, dass die Zeit für solche Spielchen des MDK ihm zu kostbar sind. Er will mir damit bestimmt nichts böses. Zumal er selber gar keine Information vom MDK bekommen hat!
Wenn er keine Informationen erhalten hat, ist irgendwas schiefgelaufen. Im Normalfall erhalten Arzt und Krankenkasse gleichzeitig Infos vom MDK.

Und ja, die Zeitknappheit der Ärzte. Zu einer Kassenzulassung gehören Rechte und Pflichten. Und zu den Pflichten gehören nun mal die Einhaltung der Richtlinien und die Zusammenarbeit mit Kassen und MDK. Die Ärzte, die "diese Spielchen" nicht spielen möchten, haben die Möglichkeit, ihre Kassenzulassung zurückzugeben und vollkommen unbelästigt von Kassen und MDK zu praktizieren.
nana01 hat geschrieben: Aber dauert die Bearbeitung und somit die, im besten Falle, Auszahlung des Krankengeldes mit einem Zweitgutachten nicht länger als wenn mein Arzt seine AU Bescheinigung jetzt einfach noch mal mittels Attest bestätigt?
Die Bearbeitung soll laut Richtlinien höchstens 5 Arbeitstage dauern, bei Verzögerungen muss die Kasse informiert werden. Und das scheint in eurem Bereich ja zu funktionieren, da auch die Kasse von einer Bearbeitungsdauer von einer Woche sprach.

Die Entscheidung des MDK ist erstmal bindend kann nicht einfach mittels Attest ausgehebelt werden.

Verfasst: 26.11.2015, 16:06
von Anton Butz
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Die Ärzte, die "diese Spielchen" nicht spielen möchten, haben die
Möglichkeit, ihre Kassenzulassung zurückzugeben und vollkommen
unbelästigt von Kassen und MDK zu praktizieren.
hört, hört!
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Die Entscheidung des MDK ist erstmal bindend kann nicht einfach
mittels Attest ausgehebelt werden.
Das darf man gerne auch anders sehen, gerade wenn der MDK die vorherige
AU zum Freitag beendet hat und am Montag danach AU mit anderer Diagnose
festgestellt wurde. Allerdings berücksichtigt diese Theorie die von der GKV
geltend gemachte "Hellsichtigkeit des MDK" nicht.

.

Verfasst: 26.11.2015, 16:39
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:
Das darf man gerne auch anders sehen, gerade wenn der MDK die vorherige
AU zum Freitag beendet hat und am Montag danach AU mit anderer Diagnose
festgestellt wurde. Allerdings berücksichtigt diese Theorie die von der GKV
geltend gemachte "Hellsichtigkeit des MDK" nicht.

.
Nana schrieb von "weiter krankgeschrieben", nicht von "neuer" Krankschreibung".

Ich rate bei der beschriebenen Konstellation eindeutig von irgendwelchen Tricksereiein in Sache Diagnose oder neuer Krankschreibung ab. Dass die Kasse die Angelegenheit so schnell angepackt hat, hat einen Grund, der nicht einfach entfällt, wenn eine neue Diagnose oder ein neuer Beginn ins Spiel kommen. Oft ist genau das der Grund, um genauer hinzusehen.

Muss natürlich jeder selbst entscheiden.

Verfasst: 26.11.2015, 22:23
von nana01
Es war am Montag eine Erstbescheinigung, keine Folgebescheinigung. Der Grund warum die KK da so einen Wind macht wird ganz einfach sein, dass ich ja letztes Jahr schon lange deswegen krank geschrieben war. Was anderes fällt mir da nicht ein.
Mein Arzt hat mich übrigens hängen lassen und mir weder Attest noch Antrag auf Zweitgutachten ausgestellt. Ich sollte mir einen Anwalt nehmen meinte er. Dann hat er mir eine Einweisung ins Krankenhaus gegeben. Auf mein Nachfragen was ich denn jetzt im Krankenhaus soll kam nur: Entweder das oder du musst halt wieder auf die Arbeit gehen. Prima, das macht es natürlich einfacher...Ins Krankenhaus geh ich nicht. Jetzt weiss ich gar nicht mehr was ich machen soll. Wenn ich Montag zur Arbeit gehe werde ich eh wiederin heim geschickt.
Zu diesem Arzt gehe ich jedenfalls nicht mehr.