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Renteneintritt -gesetzliche KV
Verfasst: 23.11.2015, 18:45
von eddi28
bezüglich der KV Versicherung der Rentner gibt es ja die 9/10 Regel. Diese besagt, dass der Rentner in der 2. Hälfte seines Berufslebens mindestens 90% gesetzlich versichert sein musste, um gesetzlich in der KV versichert sein zu können.
Wie genau rechnet sich dieses? Tagesgenau? Monatlich?
Welche Stelle rechnet dieses aus?
Zählen auch Zeiten, in denen mal selbstständoig war, aber in die gesetzliche KV eingezahlt hat?
Verfasst: 23.11.2015, 18:51
von broemmel
Alle Zeiten in der GKV zählen.
Die Kasse bei der Du zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung
Versichert bist rechnet.
Und es wird Tagen gerechnet.
Verfasst: 23.11.2015, 18:59
von eddi28
rechnen die grundsätzlich jeden Fall nach, oder ist das eher stichprobenartig?
Verfasst: 23.11.2015, 19:54
von CiceroOWL
Geprüft wird jeder Fall
Verfasst: 23.11.2015, 20:21
von eddi28
also wäre es nicht falsch, den vorzeitigen Ruhestand etwas nach hinten zu verlagern und eventuell durch eine Selbständigkeit noch Beiträge zu zahlen, um die enstsprechende Grenze zu überschreiten?
Welches wäre die günstigste Möglichkeit in einer abhängigen Tätigkeit; ich glaube beim 400 Euro Job werden wohl keine Beitragsmonate erworben?
Verfasst: 23.11.2015, 20:26
von Czauderna
eddi28 hat geschrieben:also wäre es nicht falsch, den vorzeitigen Ruhestand etwas nach hinten zu verlagern und eventuell durch eine Selbständigkeit noch Beiträge zu zahlen, um die enstsprechende Grenze zu überschreiten?
Welches wäre die günstigste Möglichkeit in einer abhängigen Tätigkeit; ich glaube beim 400 Euro Job werden wohl keine Beitragsmonate erworben?
Hallo,
ob sich das lohnt, das kann man wirklich erst sagen wenn die Datenlage klar ist. Die Art der Versicherung in der GKV ist unerheblich, egal ob Mitglied oder familienversichert, all diese Zeiten zählen mit.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.11.2015, 20:45
von eddi28
nach welcher Bemessungsgrundlage richtet sich der KV Beitrag bei Selbstständigkeit, wenn beispielsweise noch keine Umsätze generiert werden?
Verfasst: 23.11.2015, 21:57
von Czauderna
eddi28 hat geschrieben:nach welcher Bemessungsgrundlage richtet sich der KV Beitrag bei Selbstständigkeit, wenn beispielsweise noch keine Umsätze generiert werden?
Hallo,
derzeit sind das 2126,25 € - bzw. auf Antrag bei besonderer Konstellation und Vermögensverhältnisse 1382,50 €
Gruss
Czauderna